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Dieser Teil von ISO 6887 legt die Regeln für die Vorbereitung von Proben fest, die bei allen Stufen vom Bauernhof bis zum Schlachthof entnommen werden und deren Verdünnung für mikrobiologische Unter-suchungen, wenn die Proben eine Vorbereitung erfordern, die sich von den in ISO 6887 1 beschriebenen Verfahren unterscheidet. ISO 6887 1 legt die allgemeinen Regeln für die Herstellung der Erstverdünnung und der Dezimalverdünnungen für mikrobiologische Untersuchungen fest.
Dieser Teil von ISO 6887 gilt nicht für die Vorbereitung von Proben sowohl für die Zählung als auch für die Untersuchungsverfahren zum Nachweis, bei denen Einzelheiten der Vorbereitung in den betreffenden Internationalen Normen festgelegt sind.
Dieser Teil von ISO 6887 ist bei verschiedenartigen Proben anwendbar, wie Proben, die in Brütereien, auf Bauernhöfen, von Fahrzeugen oder von Tieren während des Transports und von Tieren oder deren Schlachtkörpern in Schlachthöfen entnommen werden, um den mikrobiologischen Status der Tiere in Bezug auf zoonotische Krankheitserreger aufzuzeigen. Dieser Teil von ISO 6887 gilt nicht für Proben, die zur Beurteilung der Hygiene von Fleisch entnommen werden.
Dieser Teil berücksichtigt keine Proben, die aus der aquatischen Umwelt (Meer- oder Süßwasser) aus der Primärproduktion entnommen werden. Für diese gilt ISO 6887-3.
Reģistrācijas numurs (WIID)
35836
Darbības sfēra
Dieser Teil von ISO 6887 legt die Regeln für die Vorbereitung von Proben fest, die bei allen Stufen vom Bauernhof bis zum Schlachthof entnommen werden und deren Verdünnung für mikrobiologische Unter-suchungen, wenn die Proben eine Vorbereitung erfordern, die sich von den in ISO 6887 1 beschriebenen Verfahren unterscheidet. ISO 6887 1 legt die allgemeinen Regeln für die Herstellung der Erstverdünnung und der Dezimalverdünnungen für mikrobiologische Untersuchungen fest.
Dieser Teil von ISO 6887 gilt nicht für die Vorbereitung von Proben sowohl für die Zählung als auch für die Untersuchungsverfahren zum Nachweis, bei denen Einzelheiten der Vorbereitung in den betreffenden Internationalen Normen festgelegt sind.
Dieser Teil von ISO 6887 ist bei verschiedenartigen Proben anwendbar, wie Proben, die in Brütereien, auf Bauernhöfen, von Fahrzeugen oder von Tieren während des Transports und von Tieren oder deren Schlachtkörpern in Schlachthöfen entnommen werden, um den mikrobiologischen Status der Tiere in Bezug auf zoonotische Krankheitserreger aufzuzeigen. Dieser Teil von ISO 6887 gilt nicht für Proben, die zur Beurteilung der Hygiene von Fleisch entnommen werden.
Dieser Teil berücksichtigt keine Proben, die aus der aquatischen Umwelt (Meer- oder Süßwasser) aus der Primärproduktion entnommen werden. Für diese gilt ISO 6887-3.