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Diese Europäische Norm legt die mechanischen Anforderungen an und Prüfverfahren für handbetätigte Tore in Industrie, Gewerbe und in Garagen und Schranken fest, die für den Einbau in Zugangsbereichen von Personen vorgesehen sind und deren hauptsächlich vorgesehene Nutzung es ist, einen sicheren Zugang für Waren und Fahrzeuge, begleitet oder gefahren von Personen, in industriellen, gewerblichen und Wohnbereichen zu ermöglichen.
Das vorliegende Dokument behandelt Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Einbau und dem Betrieb von handbetätigten Toren und legt die Anforderungen zum Beheben oder Einschränken dieser Gefährdungen fest sowie Prüfverfahren zum Nachweis der Anforderungen.
Dieses Dokument gilt nur für Tore, die nicht Teil der tragenden Struktur des Gebäudes sind.
Das Dokument gilt nicht für:
- Schleusen- und Hafentore;
- Türen in Fahrzeugen;
- Tresortüren;
- Türen und Tore zum Einsperren von Tieren;
- Tore, die nur für die Nutzung durch Fußgänger vorgesehen sind;
- Eisenbahnschranken;
- Tore, die durch Schwerkraft oder andere selbstschließende Mechanismen betrieben werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
40045
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt die mechanischen Anforderungen an und Prüfverfahren für handbetätigte Tore in Industrie, Gewerbe und in Garagen und Schranken fest, die für den Einbau in Zugangsbereichen von Personen vorgesehen sind und deren hauptsächlich vorgesehene Nutzung es ist, einen sicheren Zugang für Waren und Fahrzeuge, begleitet oder gefahren von Personen, in industriellen, gewerblichen und Wohnbereichen zu ermöglichen.
Das vorliegende Dokument behandelt Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Einbau und dem Betrieb von handbetätigten Toren und legt die Anforderungen zum Beheben oder Einschränken dieser Gefährdungen fest sowie Prüfverfahren zum Nachweis der Anforderungen.
Dieses Dokument gilt nur für Tore, die nicht Teil der tragenden Struktur des Gebäudes sind.
Das Dokument gilt nicht für:
- Schleusen- und Hafentore;
- Türen in Fahrzeugen;
- Tresortüren;
- Türen und Tore zum Einsperren von Tieren;
- Tore, die nur für die Nutzung durch Fußgänger vorgesehen sind;
- Eisenbahnschranken;
- Tore, die durch Schwerkraft oder andere selbstschließende Mechanismen betrieben werden.