Projekta Nr.LVS EN 13126-5+A1:2015
NosaukumsDer vorliegende Teil von EN 13126 legt die Anforderungen an und Prüfverfahren für die Dauerfunktions¬tüchtigkeit, Festigkeit, Schutzwirkung und Funktionsweise von Vorrichtungen zur Begrenzung des Öffnungs¬winkels von Fenstern und Fenstertüren fest. Bei Begrenzern für - Drehkipp-Fenster, Kippdreh-Fenster oder Kipp-Fenster und Fenstertüren; - Schwingflügel- und Wendeflügel-Fenster und Fenstertüren; - auskragende Schwenkflügel- und Klappflügel-Fenster und Fenstertüren (nach außen öffnend) gilt der vorliegende Teil von EN 13126 nur, wenn es in Übereinstimmung mit der vom Hersteller festgelegten bestimmungsgemäßen Verwendung zu einer Öffnungsbegrenzung innerhalb der Festlegung in Anhang A, E oder G von EN 1191:2012 kommt. ANMERKUNG 1 Begrenzer und Rückstellbegrenzer können sowohl ein einzelnes Beschlagselement als auch ein integraler Teil der Beschläge, wie z. B. ein Teil der Betätigungsvorrichtung oder ein eingebauter Teil eines Türbands sein. ANMERKUNG 2 Fenster können mit mehr als einem Begrenzer ausgerüstet sein. ANMERKUNG 3 Die in der vorliegenden Norm enthaltenen Anforderungen berücksichtigen die Erfordernisse der Sicher¬heit von Kindern; für den Einbau durch den Endverbraucher vorgesehene Öffnungsbegrenzer für Fenster, die dem Kinderschutz dienen, sind in der vorliegenden Norm nicht enthalten. Für die Angebote von Baumärkten wird auf PC398 und EN 16281 verwiesen.
Reģistrācijas numurs (WIID)59151
Darbības sfēraDer vorliegende Teil von EN 13126 legt die Anforderungen an und Prüfverfahren für die Dauerfunktions¬tüchtigkeit, Festigkeit, Schutzwirkung und Funktionsweise von Vorrichtungen zur Begrenzung des Öffnungs¬winkels von Fenstern und Fenstertüren fest. Bei Begrenzern für - Drehkipp-Fenster, Kippdreh-Fenster oder Kipp-Fenster und Fenstertüren; - Schwingflügel- und Wendeflügel-Fenster und Fenstertüren; - auskragende Schwenkflügel- und Klappflügel-Fenster und Fenstertüren (nach außen öffnend) gilt der vorliegende Teil von EN 13126 nur, wenn es in Übereinstimmung mit der vom Hersteller festgelegten bestimmungsgemäßen Verwendung zu einer Öffnungsbegrenzung innerhalb der Festlegung in Anhang A, E oder G von EN 1191:2012 kommt. ANMERKUNG 1 Begrenzer und Rückstellbegrenzer können sowohl ein einzelnes Beschlagselement als auch ein integraler Teil der Beschläge, wie z. B. ein Teil der Betätigungsvorrichtung oder ein eingebauter Teil eines Türbands sein. ANMERKUNG 2 Fenster können mit mehr als einem Begrenzer ausgerüstet sein. ANMERKUNG 3 Die in der vorliegenden Norm enthaltenen Anforderungen berücksichtigen die Erfordernisse der Sicher¬heit von Kindern; für den Einbau durch den Endverbraucher vorgesehene Öffnungsbegrenzer für Fenster, die dem Kinderschutz dienen, sind in der vorliegenden Norm nicht enthalten. Für die Angebote von Baumärkten wird auf PC398 und EN 16281 verwiesen.
StatussStandarts spēkā
ICS grupa91.190