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Diese Europäische Norm legt materialunabhängige Leistungseigenschaften, wie in Abschnitt 4 aufgeführt, fest.
Sie gilt für:
a) betriebsfertige Fenster und Fenstertüren zum Einbau in senkrechte Wandöffnungen oder in geneigte Dächer (Dachflächenfenster)
¾ festverglast, beweglich (Klappfenster, Schwingflügel, Drehflügel-, Schiebefenster) oder teilweise festverglast, mit oder ohne Oberlichter und Seitenteile;
¾ vollständig oder teilweise verglast und mit nicht-transparenter Füllung;
¾ betriebsfertig mit den zugehörigen Beschlagteilen;
¾ mit oder ohne eingebaute Abschlüsse;
b) betriebsfertige Außentüren zum Einbau in vertikale Wandöffnungen
¾ ein- oder zweiflügelig;
¾ mit oder ohne Blendrahmen;
¾ vollständig oder teilweise verglast oder unverglast;
¾ betriebsfertig mit den zugehörigen Beschlagteilen;
¾ mit oder ohne Oberlichter und Seitenteile;
¾ mit oder ohne integrierte Abschlüsse oder Rollläden;
c) Zusammengesetzte Elemente
¾ aus zwei oder mehr Fenstern und/oder Außentüren (auf einer Höhe) mit oder ohne eigene Rahmen.
Außentüren, Fenster und Fenstertüren sowie zusammengesetzte Elemente sind nicht als tragende Bauteile geeignet.
Diese Europäische Norm gilt nicht für:
¾ auf der Baustelle zusammengesetzte Fenster oder Fensterwände (siehe Anhang A);
¾ Lichtkuppeln nach prEN 1873 (WI 00128073 und WI 00128038);
¾ Vorhangfassaden nach prEN 13830;
¾ kraftbetätigte Außentüren nach prEN 12650-1 und prEN 12650-2;
¾ Glastüren ohne Rahmen;
¾ Außendrehtüren;
¾ Fahrzeugtüren nach prEN 13241;
¾ für bewegliche Fenster mit rauchdichter Eigenschaft.
Reģistrācijas numurs (WIID)
819
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt materialunabhängige Leistungseigenschaften, wie in Abschnitt 4 aufgeführt, fest.
Sie gilt für:
a) betriebsfertige Fenster und Fenstertüren zum Einbau in senkrechte Wandöffnungen oder in geneigte Dächer (Dachflächenfenster)
¾ festverglast, beweglich (Klappfenster, Schwingflügel, Drehflügel-, Schiebefenster) oder teilweise festverglast, mit oder ohne Oberlichter und Seitenteile;
¾ vollständig oder teilweise verglast und mit nicht-transparenter Füllung;
¾ betriebsfertig mit den zugehörigen Beschlagteilen;
¾ mit oder ohne eingebaute Abschlüsse;
b) betriebsfertige Außentüren zum Einbau in vertikale Wandöffnungen
¾ ein- oder zweiflügelig;
¾ mit oder ohne Blendrahmen;
¾ vollständig oder teilweise verglast oder unverglast;
¾ betriebsfertig mit den zugehörigen Beschlagteilen;
¾ mit oder ohne Oberlichter und Seitenteile;
¾ mit oder ohne integrierte Abschlüsse oder Rollläden;
c) Zusammengesetzte Elemente
¾ aus zwei oder mehr Fenstern und/oder Außentüren (auf einer Höhe) mit oder ohne eigene Rahmen.
Außentüren, Fenster und Fenstertüren sowie zusammengesetzte Elemente sind nicht als tragende Bauteile geeignet.
Diese Europäische Norm gilt nicht für:
¾ auf der Baustelle zusammengesetzte Fenster oder Fensterwände (siehe Anhang A);
¾ Lichtkuppeln nach prEN 1873 (WI 00128073 und WI 00128038);
¾ Vorhangfassaden nach prEN 13830;
¾ kraftbetätigte Außentüren nach prEN 12650-1 und prEN 12650-2;
¾ Glastüren ohne Rahmen;
¾ Außendrehtüren;
¾ Fahrzeugtüren nach prEN 13241;
¾ für bewegliche Fenster mit rauchdichter Eigenschaft.