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Diese Europäische Norm legt die Prüfverfahren fest zur Beurteilung
- der Risiken der Beschädigung sowohl von Fenstern, die zu öffnen sind, als auch von Fenstern mit einer starren Verglasung, die aus verschiedenen Werkstoffen hergestellt sind, durch erhöhte Feuchtigkeits-anreicherung infolge Kondensation oder Wasserdampfdiffusion; - des Einflusses von Verformung auf die grundlegenden Leistungsmerkmale sowohl von Fenstern, die zu öffnen sind, als auch von Fenstern mit einer starren Verglasung, die aus verschiedenen Werkstoffen hergestellt sind, unter Belastung durch unterschiedliche Klimate zwischen den Außen- und Innenflächen. Drei Prüfverfahren sind zu unterscheiden. Diese berücksichtigen verschiedene Belastungsfälle.
- Prüfverfahren 1: Für diffusionsoffene Konstruktionen (üblicherweise Konstruktionen mit Öffnungen zum Wasserdampfausgleich); das Prüfverfahren ist bei Querschnitten anzuwenden, bei denen eine Gefährdung durch eine Feuchtigkeitsanreicherung infolge der Kondensation von Feuchtigkeit zwischen Beplankung und Holz gegeben ist (siehe Anhang A (informativ), Bild A.1).
- Prüfverfahren 2.1 und 2.2: Für diffusionsbehinderte Konstruktionen (üblicherweise Konstruktionen ohne Öffnungen zum Wasserdampfausgleich); das Prüfverfahren ist bei Querschnitten anzuwenden, bei denen eine Gefährdung durch Kondensierung der Feuchtigkeit zwischen der Fläche des Innenprofils und der Innenfläche des Außenprofils infolge der unterschiedlichen Wasserdampfdiffusion gegeben ist (siehe Anhang A (informativ), Bilder A.2 und A.3).
- Prüfverfahren 3: Für verformungsgefährdete Konstruktionen; das Prüfverfahren ist bei Querschnitten anzuwenden, bei denen eine Gefährdung der Funktion durch Verformung infolge Klimabelastung gegeben ist. In dieser Europäischen Norm werden die Prüfverfahren, die abhängig von den Risiken der jeweiligen Konstruktion anzuwenden sind, festgelegt. Diese Europäische Norm gilt für Erstprüfungen, d. h. bei Konstruktionsentwicklungen bzw. -änderungen. Sie gilt nicht für die routinemäßige Qualitätskontrolle und auch nicht für bewährte Konstruktionen. ANMERKUNG Konstruktionsbeispiele sind in Anhang A (informativ) enthalten. Anhang B (normativ) ist die Zusammenstellung allgemeiner Konstruktionskriterien, bei denen Prüfungen nicht erforderlich sind.
Reģistrācijas numurs (WIID)
31191
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt die Prüfverfahren fest zur Beurteilung
- der Risiken der Beschädigung sowohl von Fenstern, die zu öffnen sind, als auch von Fenstern mit einer starren Verglasung, die aus verschiedenen Werkstoffen hergestellt sind, durch erhöhte Feuchtigkeits-anreicherung infolge Kondensation oder Wasserdampfdiffusion; - des Einflusses von Verformung auf die grundlegenden Leistungsmerkmale sowohl von Fenstern, die zu öffnen sind, als auch von Fenstern mit einer starren Verglasung, die aus verschiedenen Werkstoffen hergestellt sind, unter Belastung durch unterschiedliche Klimate zwischen den Außen- und Innenflächen. Drei Prüfverfahren sind zu unterscheiden. Diese berücksichtigen verschiedene Belastungsfälle.
- Prüfverfahren 1: Für diffusionsoffene Konstruktionen (üblicherweise Konstruktionen mit Öffnungen zum Wasserdampfausgleich); das Prüfverfahren ist bei Querschnitten anzuwenden, bei denen eine Gefährdung durch eine Feuchtigkeitsanreicherung infolge der Kondensation von Feuchtigkeit zwischen Beplankung und Holz gegeben ist (siehe Anhang A (informativ), Bild A.1).
- Prüfverfahren 2.1 und 2.2: Für diffusionsbehinderte Konstruktionen (üblicherweise Konstruktionen ohne Öffnungen zum Wasserdampfausgleich); das Prüfverfahren ist bei Querschnitten anzuwenden, bei denen eine Gefährdung durch Kondensierung der Feuchtigkeit zwischen der Fläche des Innenprofils und der Innenfläche des Außenprofils infolge der unterschiedlichen Wasserdampfdiffusion gegeben ist (siehe Anhang A (informativ), Bilder A.2 und A.3).
- Prüfverfahren 3: Für verformungsgefährdete Konstruktionen; das Prüfverfahren ist bei Querschnitten anzuwenden, bei denen eine Gefährdung der Funktion durch Verformung infolge Klimabelastung gegeben ist. In dieser Europäischen Norm werden die Prüfverfahren, die abhängig von den Risiken der jeweiligen Konstruktion anzuwenden sind, festgelegt. Diese Europäische Norm gilt für Erstprüfungen, d. h. bei Konstruktionsentwicklungen bzw. -änderungen. Sie gilt nicht für die routinemäßige Qualitätskontrolle und auch nicht für bewährte Konstruktionen. ANMERKUNG Konstruktionsbeispiele sind in Anhang A (informativ) enthalten. Anhang B (normativ) ist die Zusammenstellung allgemeiner Konstruktionskriterien, bei denen Prüfungen nicht erforderlich sind.