Projekta Nr.EN 12453:2000
Nosaukums1.1 Allgemeines Diese Europäische Norm legt die Leistungsanforderungen hinsichtlich der Nutzungssicherheit für alle Arten von kraftbetätigten Toren und Schranken fest, die für den Einbau in Zugangsbereichen von Personen vorgesehen sind, und deren hauptsächliche Verwendung ist, eine sichere Zufahrt für Waren und Fahrzeuge, geführt (gesteuert) von Personen, in industriellen, gewerblichen oder Wohnanlagen zu ermöglichen. 1.2 Ausnahmen Diese Norm gilt nicht für - Schleusen- und Hafentore; - Türen in Aufzügen; - Türen in Fahrzeugen; - gepanzerte Türen; - Tore, hauptsächlich für die Tierhaltung; - textile Theatervorhänge; - waagerecht bewegte Torflügel mit einer Breite < 2,5 m und einer Fläche von < 6,25 m², die hauptsächlich für die Nutzung durch Fußgänger vorgesehen sind; - Karusselltüren jeglicher Größe; - Tore, außerhalb der Reichweite von Personen, z. B. Schutzgitter für Portalkräne; - Eisenbahnschranken; - ausschließlich für den Fahrzeugverkehr verwendete Schranken. 1.3 Besondere Anwendungen Tore und Schranken können mit Schiebe-, Falt-, Kipp-, Dreh-, Roll-, Hubflügel und in anderer Art mit vielen Varianten jedes Typs ausgeführt sein. Sofern nicht anders festgelegt, bezieht sich der Begriff "Tor" auf jede dieser Arten und Varianten von Toren und Schranken. Im folgenden wird ein kraftbetätigtes Tor als Gesamtheit angesehen. Ein Tor kann jedoch auch das Ergebnis einer Nachrüstung einer Antriebseinheit an einem handbetätigten Tor sein. In diesem Falle gilt diese Norm für den abgeschlossenen Endeinbau. Anforderungen für besondere Eigenschaften (wie z. B. Feuerwiderstand, Druckwellen, Schall, Fluchtwegfunktion, Einbruchschutz oder Wärmedämmung usw.), denen bestimmte Tore möglicherweise genügen müssen, werden in dieser Norm nicht festgelegt. Wenn die Festlegungen einer Norm für die besonderen Eigenschaften solcher Tore im Gegensatz zu den Anforderungen dieser Norm stehen, hat jene Norm Vorrang.
Reģistrācijas numurs (WIID)781
Darbības sfēra1.1 Allgemeines Diese Europäische Norm legt die Leistungsanforderungen hinsichtlich der Nutzungssicherheit für alle Arten von kraftbetätigten Toren und Schranken fest, die für den Einbau in Zugangsbereichen von Personen vorgesehen sind, und deren hauptsächliche Verwendung ist, eine sichere Zufahrt für Waren und Fahrzeuge, geführt (gesteuert) von Personen, in industriellen, gewerblichen oder Wohnanlagen zu ermöglichen. 1.2 Ausnahmen Diese Norm gilt nicht für - Schleusen- und Hafentore; - Türen in Aufzügen; - Türen in Fahrzeugen; - gepanzerte Türen; - Tore, hauptsächlich für die Tierhaltung; - textile Theatervorhänge; - waagerecht bewegte Torflügel mit einer Breite < 2,5 m und einer Fläche von < 6,25 m², die hauptsächlich für die Nutzung durch Fußgänger vorgesehen sind; - Karusselltüren jeglicher Größe; - Tore, außerhalb der Reichweite von Personen, z. B. Schutzgitter für Portalkräne; - Eisenbahnschranken; - ausschließlich für den Fahrzeugverkehr verwendete Schranken. 1.3 Besondere Anwendungen Tore und Schranken können mit Schiebe-, Falt-, Kipp-, Dreh-, Roll-, Hubflügel und in anderer Art mit vielen Varianten jedes Typs ausgeführt sein. Sofern nicht anders festgelegt, bezieht sich der Begriff "Tor" auf jede dieser Arten und Varianten von Toren und Schranken. Im folgenden wird ein kraftbetätigtes Tor als Gesamtheit angesehen. Ein Tor kann jedoch auch das Ergebnis einer Nachrüstung einer Antriebseinheit an einem handbetätigten Tor sein. In diesem Falle gilt diese Norm für den abgeschlossenen Endeinbau. Anforderungen für besondere Eigenschaften (wie z. B. Feuerwiderstand, Druckwellen, Schall, Fluchtwegfunktion, Einbruchschutz oder Wärmedämmung usw.), denen bestimmte Tore möglicherweise genügen müssen, werden in dieser Norm nicht festgelegt. Wenn die Festlegungen einer Norm für die besonderen Eigenschaften solcher Tore im Gegensatz zu den Anforderungen dieser Norm stehen, hat jene Norm Vorrang.
StatussAtcelts
ICS grupa91.060.50