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Diese Europäische Norm legt die Leistungsanforderungen fest, die an einem Gebäude befestigte äußere Abschlüsse und Markisen erfüllen müssen. Sie behandelt auch signifikante Gefährdungen für Konstruktion, Transport, Einbau, Bedienung und Wartung (siehe Liste der signifikanten Gefährdungen in Anhang B).
Sie gilt wie folgt für alle äußeren Abschlüsse und Markisen und ähnliche Produkte, unabhängig von deren Gestaltung und der Art der verwendeten Werkstoffe und wie in EN 12216 festgelegt:
- Gelenkarmmarkise, Scherenarmmarkise, Fallarmmarkise, Fallarmmarkise geführt, Senkrechtmarkise, Markisolette, Fassadenmarkise, Dachflächenfenstermarkise, Wintergartenmarkise, Pergolamarkise; Korbmarkise, Insektenschutzgitter;
- Sonnenblende.
Diese Europäische Norm behandelt nicht den Windwiderstand von festen oder teilweise festen Produkten, z. B. Korbmarkisen, unbeweglich oder beweglich, und Sonnenblenden. Diese Arten von Produkten müssen auf der Grundlage der entsprechenden Berechnungsverfahren bewertet werden (beispielsweise Eurocodes).
Diese Europäische Norm behandelt den Windwiderstand des eingefahrenen Teils von Pergolamarkisen. Tragende Teile dieser Produkte werden jedoch nicht behandelt und müssen auf der Grundlage der entsprechenden Berechnungsverfahren bewertet werden (beispielsweise Eurocodes).
Die Produkte, die in dieser Europäischen Norm behandelt werden, können manuell bedient werden, mit oder ohne Ausgleichsfedern oder mit Elektromotoren (kraftbetätigte Produkte).
ANMERKUNG Diese Norm behandelt äußere Abschlüsse und Markisen, die an der Außenseite montiert sind. Wenn diese Produkte an der Innenseite montiert sind, sollten sie sämtliche in EN 13120 festgelegten Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Das Dokument gilt nicht für äußere Abschlüsse und Markisen, die vor dem Ausgabedatum dieses Dokumentes hergestellt wurden.
Die Geräuschemission von kraftbetätigten äußeren Abschlüssen und Markisen wird nicht als maßgebliche Gefährdung angesehen. Aus diesem Grund enthält die vorliegende Norm keine spezifischen Anforderungen an Geräusche in Verbindung mit der Maschinenrichtlinie.
Sofern nicht anders festgelegt, bezieht sich die im vorliegenden Dokument verwendete Benennung „äußerer Abschluss“ auf jegliche Bauarten von äußeren Abschlüssen oder Markisen, die im Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm aufgeführt sind.
Reģistrācijas numurs (WIID)
33188
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt die Leistungsanforderungen fest, die an einem Gebäude befestigte äußere Abschlüsse und Markisen erfüllen müssen. Sie behandelt auch signifikante Gefährdungen für Konstruktion, Transport, Einbau, Bedienung und Wartung (siehe Liste der signifikanten Gefährdungen in Anhang B).
Sie gilt wie folgt für alle äußeren Abschlüsse und Markisen und ähnliche Produkte, unabhängig von deren Gestaltung und der Art der verwendeten Werkstoffe und wie in EN 12216 festgelegt:
- Gelenkarmmarkise, Scherenarmmarkise, Fallarmmarkise, Fallarmmarkise geführt, Senkrechtmarkise, Markisolette, Fassadenmarkise, Dachflächenfenstermarkise, Wintergartenmarkise, Pergolamarkise; Korbmarkise, Insektenschutzgitter;
- Sonnenblende.
Diese Europäische Norm behandelt nicht den Windwiderstand von festen oder teilweise festen Produkten, z. B. Korbmarkisen, unbeweglich oder beweglich, und Sonnenblenden. Diese Arten von Produkten müssen auf der Grundlage der entsprechenden Berechnungsverfahren bewertet werden (beispielsweise Eurocodes).
Diese Europäische Norm behandelt den Windwiderstand des eingefahrenen Teils von Pergolamarkisen. Tragende Teile dieser Produkte werden jedoch nicht behandelt und müssen auf der Grundlage der entsprechenden Berechnungsverfahren bewertet werden (beispielsweise Eurocodes).
Die Produkte, die in dieser Europäischen Norm behandelt werden, können manuell bedient werden, mit oder ohne Ausgleichsfedern oder mit Elektromotoren (kraftbetätigte Produkte).
ANMERKUNG Diese Norm behandelt äußere Abschlüsse und Markisen, die an der Außenseite montiert sind. Wenn diese Produkte an der Innenseite montiert sind, sollten sie sämtliche in EN 13120 festgelegten Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Das Dokument gilt nicht für äußere Abschlüsse und Markisen, die vor dem Ausgabedatum dieses Dokumentes hergestellt wurden.
Die Geräuschemission von kraftbetätigten äußeren Abschlüssen und Markisen wird nicht als maßgebliche Gefährdung angesehen. Aus diesem Grund enthält die vorliegende Norm keine spezifischen Anforderungen an Geräusche in Verbindung mit der Maschinenrichtlinie.
Sofern nicht anders festgelegt, bezieht sich die im vorliegenden Dokument verwendete Benennung „äußerer Abschluss“ auf jegliche Bauarten von äußeren Abschlüssen oder Markisen, die im Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm aufgeführt sind.