Projekta Nr.EN 13241:2003+A2:2016
Nosaukums1.1 Allgemeines Diese Europäische Norm legt die Sicherheits- und Leistungsanforderungen, mit Ausnahme von Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften, an Tore und Schranken fest, die für den Einbau in Zugangsbereichen von Personen vorgesehen sind und deren hauptsächlich vorgesehene Verwendung darin besteht, eine sichere Zufahrt für Waren und Fahrzeuge, begleitet oder geführt (gesteuert) von Personen, in industriellen, gewerblichen oder Wohnbereichen zu ermöglichen. Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften für Tore werden in der EN 16034 behandelt. Diese Europäische Norm gilt auch für gewerbliche Tore, wie z. B. Rolltore und Rollgitter, die in Räumlichkeiten für den Einzelhandel eingesetzt werden und die weniger für den Zugang von Fahrzeugen oder Gütern als für den Zutritt von Personen bestimmt sind. Zu diesen Toren können auch in den Torflügel eingebaute Schlupftüren gehören, die ebenfalls in dieser Europäischen Norm geregelt sind. Diese Einrichtungen können hand- oder kraftbetätigt sein. Diese Europäische Norm gilt nicht für den Einsatz in Umgebungen, in denen die elektromagnetischen Störungen über den in EN 61000-6 3 festgelegten Bereich hinausgehen. 1.2 Ausnahmen Diese Europäische Norm gilt nicht für die folgenden Produkte, die für andere Anwendungszwecke bestimmt sind: - Schleusen- und Docktore; - Aufzugstüren; - Fahrzeugtüren; - gepanzerte Türen; - hauptsächlich für Tierhaltung verwendete Tore; - textile Theatervorhänge; - waagrecht bewegte, kraftbetätigte Tore nach EN 16361, die hauptsächlich für die Nutzung durch Fußgänger bestimmt sind; - Karusselltüren jeder Größe; - Bahnschranken; - Schranken, die ausschließlich für Fahrzeuge verwendet werden. Diese Europäische Norm deckt nicht die funkferngesteuerten Teile von Toren ab. Wird eine Funkfernsteuerung eingesetzt, sollten zusätzlich die betreffenden ETSI-Normen angewendet werden. Diese Europäische Norm enthält keine speziellen Anforderungen an Tore, die aufgrund von gespeicherter Energie aus menschlicher Körperkraft durch speziell hierfür bestimmte Hilfsmittel, wie z. B. per Hand gespannte Federn, bewegt werden. Diese Europäische Norm enthält keine speziellen Anforderungen an Tore in Fluchtwegen. Ein sicheres und leichtes Öffnen der Torflügel lässt sich bei Toren aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichtes und/oder der Benutzungsart üblicherweise nicht erreichen. Die Geräuschemission von automatischen Toren wird nicht als relevante Gefährdung eingestuft. Daher enthält diese Norm keine speziellen Anforderungen an die von Toren verursachten Geräusche im Hinblick auf die Maschinenrichtlinie. 1.3 Besondere Anwendungen Diese Europäische Norm sollte auch hinsichtlich der zutreffenden Anforderungen Anwendung für kraftbetätigte Tore finden, die durch Hinzufügen von Kraftantrieben in bereits eingebaute handbetätigte Tore entstanden sind. Anhang ZA gilt nicht für diese Art von Toren. Darüber hinaus benennt sie Leistungsanforderungen und -klassen zusätzlicher Eigenschaften, die für den Markt als bedeutsam angesehen werden. Für Tore, die Teil der Tragstruktur des Gebäudes sind, können die Anforderungen dieser Europäischen Norm auf freiwilliger Basis zusätzlich zu den für die Tragstruktur geltenden und in dieser Europäischen Norm nicht behandelten Anforderungen berücksichtigt werden. Anhang ZA gilt nicht für diese Art von Toren.
Reģistrācijas numurs (WIID)62939
Darbības sfēra1.1 Allgemeines Diese Europäische Norm legt die Sicherheits- und Leistungsanforderungen, mit Ausnahme von Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften, an Tore und Schranken fest, die für den Einbau in Zugangsbereichen von Personen vorgesehen sind und deren hauptsächlich vorgesehene Verwendung darin besteht, eine sichere Zufahrt für Waren und Fahrzeuge, begleitet oder geführt (gesteuert) von Personen, in industriellen, gewerblichen oder Wohnbereichen zu ermöglichen. Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften für Tore werden in der EN 16034 behandelt. Diese Europäische Norm gilt auch für gewerbliche Tore, wie z. B. Rolltore und Rollgitter, die in Räumlichkeiten für den Einzelhandel eingesetzt werden und die weniger für den Zugang von Fahrzeugen oder Gütern als für den Zutritt von Personen bestimmt sind. Zu diesen Toren können auch in den Torflügel eingebaute Schlupftüren gehören, die ebenfalls in dieser Europäischen Norm geregelt sind. Diese Einrichtungen können hand- oder kraftbetätigt sein. Diese Europäische Norm gilt nicht für den Einsatz in Umgebungen, in denen die elektromagnetischen Störungen über den in EN 61000-6 3 festgelegten Bereich hinausgehen. 1.2 Ausnahmen Diese Europäische Norm gilt nicht für die folgenden Produkte, die für andere Anwendungszwecke bestimmt sind: - Schleusen- und Docktore; - Aufzugstüren; - Fahrzeugtüren; - gepanzerte Türen; - hauptsächlich für Tierhaltung verwendete Tore; - textile Theatervorhänge; - waagrecht bewegte, kraftbetätigte Tore nach EN 16361, die hauptsächlich für die Nutzung durch Fußgänger bestimmt sind; - Karusselltüren jeder Größe; - Bahnschranken; - Schranken, die ausschließlich für Fahrzeuge verwendet werden. Diese Europäische Norm deckt nicht die funkferngesteuerten Teile von Toren ab. Wird eine Funkfernsteuerung eingesetzt, sollten zusätzlich die betreffenden ETSI-Normen angewendet werden. Diese Europäische Norm enthält keine speziellen Anforderungen an Tore, die aufgrund von gespeicherter Energie aus menschlicher Körperkraft durch speziell hierfür bestimmte Hilfsmittel, wie z. B. per Hand gespannte Federn, bewegt werden. Diese Europäische Norm enthält keine speziellen Anforderungen an Tore in Fluchtwegen. Ein sicheres und leichtes Öffnen der Torflügel lässt sich bei Toren aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichtes und/oder der Benutzungsart üblicherweise nicht erreichen. Die Geräuschemission von automatischen Toren wird nicht als relevante Gefährdung eingestuft. Daher enthält diese Norm keine speziellen Anforderungen an die von Toren verursachten Geräusche im Hinblick auf die Maschinenrichtlinie. 1.3 Besondere Anwendungen Diese Europäische Norm sollte auch hinsichtlich der zutreffenden Anforderungen Anwendung für kraftbetätigte Tore finden, die durch Hinzufügen von Kraftantrieben in bereits eingebaute handbetätigte Tore entstanden sind. Anhang ZA gilt nicht für diese Art von Toren. Darüber hinaus benennt sie Leistungsanforderungen und -klassen zusätzlicher Eigenschaften, die für den Markt als bedeutsam angesehen werden. Für Tore, die Teil der Tragstruktur des Gebäudes sind, können die Anforderungen dieser Europäischen Norm auf freiwilliger Basis zusätzlich zu den für die Tragstruktur geltenden und in dieser Europäischen Norm nicht behandelten Anforderungen berücksichtigt werden. Anhang ZA gilt nicht für diese Art von Toren.
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ICS grupa91.090