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Diese Europäische Norm legt Anforderungen an Herstellung, Gebrauchstauglichkeit und Prüfung von elektrisch gesteuerten Paniktüranlagen fest, die über eine horizontale Betätigungsstange (Auslöser) betätigt werden, und die speziell für die Benutzung in Paniksituationen gebaut sind.
Diese Anlagen bestehen aus mindestens den folgenden Elementen:
a) Elektrische Verriegelung zum Sichern einer Paniktür;
b) Auslöser zum Herbeiführen der Freigabe der elektrischen Verriegelung, um den Ausgang zuzulassen;
c) Elektrische Steuerung für Versorgung, Anschluss und Steuerung von elektrischer Verriegelung und Auslöser.
Diese Europäische Norm behandelt keine mechanisch betätigten Verschlüsse für Fluchttüren, die elektrische Funktionen, wie z. B. Zugangskontrolle oder Überwachungsfunktionen, umfassen, die nicht mit der Funktion zur Freigabe der Fluchttür im Zusammenhang stehen. Solche Verschlüsse fallen im Allgemeinen, je nach Zutreffen, in den Anwendungsbereich der EN 1125 oder der EN 179.
Diese Europäische Norm behandelt keine anderen Bauteile eines Sicherheitssystems als die, die direkt mit der Steuerung einer Paniktür verbunden sind.
Die vorliegende Norm legt keine besondere Konstruktion von Verschlüssen fest, und es sind nur die Maße festgelegt worden, die zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der Bauprodukten Richtlinie erforderlich sind.
Die in der vorliegenden Europäischen Norm behandelten Paniktüranlagen sind nur für die Anwendung an Drehflügeltüren vorgesehen.
Die Eignung einer Paniktüranlage für den Einsatz an Feuerschutz oder Rauchschutztüren wird durch Feuerwiderstandsprüfungen nachgewiesen, die zusätzlich zu den in dieser Europäischen Norm geforderten Prüfungen der Gebrauchstauglichkeit durchgeführt werden. Anhang B enthält zusätzliche Anforderungen an diese Produkte.
Diese Europäische Norm behandelt keine elektrisch gesteuerten Notausgangsanlagen (siehe prEN 13637).
Reģistrācijas numurs (WIID)
699
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt Anforderungen an Herstellung, Gebrauchstauglichkeit und Prüfung von elektrisch gesteuerten Paniktüranlagen fest, die über eine horizontale Betätigungsstange (Auslöser) betätigt werden, und die speziell für die Benutzung in Paniksituationen gebaut sind.
Diese Anlagen bestehen aus mindestens den folgenden Elementen:
a) Elektrische Verriegelung zum Sichern einer Paniktür;
b) Auslöser zum Herbeiführen der Freigabe der elektrischen Verriegelung, um den Ausgang zuzulassen;
c) Elektrische Steuerung für Versorgung, Anschluss und Steuerung von elektrischer Verriegelung und Auslöser.
Diese Europäische Norm behandelt keine mechanisch betätigten Verschlüsse für Fluchttüren, die elektrische Funktionen, wie z. B. Zugangskontrolle oder Überwachungsfunktionen, umfassen, die nicht mit der Funktion zur Freigabe der Fluchttür im Zusammenhang stehen. Solche Verschlüsse fallen im Allgemeinen, je nach Zutreffen, in den Anwendungsbereich der EN 1125 oder der EN 179.
Diese Europäische Norm behandelt keine anderen Bauteile eines Sicherheitssystems als die, die direkt mit der Steuerung einer Paniktür verbunden sind.
Die vorliegende Norm legt keine besondere Konstruktion von Verschlüssen fest, und es sind nur die Maße festgelegt worden, die zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der Bauprodukten Richtlinie erforderlich sind.
Die in der vorliegenden Europäischen Norm behandelten Paniktüranlagen sind nur für die Anwendung an Drehflügeltüren vorgesehen.
Die Eignung einer Paniktüranlage für den Einsatz an Feuerschutz oder Rauchschutztüren wird durch Feuerwiderstandsprüfungen nachgewiesen, die zusätzlich zu den in dieser Europäischen Norm geforderten Prüfungen der Gebrauchstauglichkeit durchgeführt werden. Anhang B enthält zusätzliche Anforderungen an diese Produkte.
Diese Europäische Norm behandelt keine elektrisch gesteuerten Notausgangsanlagen (siehe prEN 13637).