Projekta Nr.EN 12424:2000
Nosaukums1.1 Allgemeines Die vorliegende Europäische Norm legt die Klassifizierung der Windlast für Tore in geschlossener Stellung fest. Die Tore sind für den Einbau in Zugangsbereichen von Personen vorgesehen, wobei deren Hauptaufgaben darin bestehen, für Waren- und Fahrzeugverkehr sichere Zufahrt und Personen sicheren Zutritt zu Industrie-, Gewerbe-oder Wohnanlagen zu ermöglichen. Die Tore dürfen hand- oder kraftbetätigt sein. ANMERKUNG Im Falle von Windlasten ist es nicht erforderlich, daß das Tor geöffnet oder geschlossen werden kann. Diese Norm gilt für alle nach prEN 13241:1998 vorgesehenen Tore. 1.2 Ausnahmen Sie gilt nicht für: - Schleusentore und Docktore; - Türen in Aufzügen; - Türen in Fahrzeugen; - gepanzerte Türen; - Tore, die hauptsächlich zum Zurückhalten von Tieren vorgesehen sind; - textile Theatervorhänge; - horizontal bewegbare Tore mit einer Breite von weniger als 2,5 m und einer Fläche von weniger als 6,25 m², die hauptsächlich für die Benutzung durch Fußgänger ausgelegt sind; - Drehtüren von beliebiger Größe; - Türen außerhalb der Reichweite von Personen (wie z. B. Schutzgitter für Portalkräne); - Eisenbahnschranken; - ausschließlich für den Fahrzeugverkehr verwendete Schranken.
Reģistrācijas numurs (WIID)769
Darbības sfēra1.1 Allgemeines Die vorliegende Europäische Norm legt die Klassifizierung der Windlast für Tore in geschlossener Stellung fest. Die Tore sind für den Einbau in Zugangsbereichen von Personen vorgesehen, wobei deren Hauptaufgaben darin bestehen, für Waren- und Fahrzeugverkehr sichere Zufahrt und Personen sicheren Zutritt zu Industrie-, Gewerbe-oder Wohnanlagen zu ermöglichen. Die Tore dürfen hand- oder kraftbetätigt sein. ANMERKUNG Im Falle von Windlasten ist es nicht erforderlich, daß das Tor geöffnet oder geschlossen werden kann. Diese Norm gilt für alle nach prEN 13241:1998 vorgesehenen Tore. 1.2 Ausnahmen Sie gilt nicht für: - Schleusentore und Docktore; - Türen in Aufzügen; - Türen in Fahrzeugen; - gepanzerte Türen; - Tore, die hauptsächlich zum Zurückhalten von Tieren vorgesehen sind; - textile Theatervorhänge; - horizontal bewegbare Tore mit einer Breite von weniger als 2,5 m und einer Fläche von weniger als 6,25 m², die hauptsächlich für die Benutzung durch Fußgänger ausgelegt sind; - Drehtüren von beliebiger Größe; - Türen außerhalb der Reichweite von Personen (wie z. B. Schutzgitter für Portalkräne); - Eisenbahnschranken; - ausschließlich für den Fahrzeugverkehr verwendete Schranken.
StatussIzstrādē
ICS grupa91.060.50