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Diese Norm legt Leistungsanforderungen an Vorhangfassaden (ausgenommen "Glas im Bauwesen", die in EN 12600 festgelegt sind) unter den Bedingungen einer in der vorliegenden Norm festgelegten und nach EN 13049 geprüften Stoßbelastung mit weichem Stoßkörper fest.
Die Kriterien sind auf die Sicherheit von Personen und Unversehrtheit der Vorhangfassade im Falle von plötzlich auf die Oberfläche von Vorhangfassaden einwirkenden Stoßkräften gerichtet. Die Erfüllung der Leistungsanforderung wird durch eine Laborprüfung bestimmt.
Diese Norm gilt für die Bereiche von Vorhangfassaden, die entweder innen oder außen an Bereiche menschlicher Tätigkeit angrenzen und berücksichtigt zufällige Stoßbelastungen, die von Menschen verursacht werden, die ihren normalen täglichen Beschäftigungen nachgehen, und Stoßbelastungen, die von Ausrüstungen und gleichartigen Geräten für Instandhaltung, Reinigung, Reparatur und ähnliche gelegentliche Tätigkeiten hervorgerufen werden.
Diese Norm enthält keine Festlegungen für Leistungsanforderungen an Stoßbelastungen unter außergewöhnlichen Umständen wie Vandalismus, Verkehrsunfälle, Einwirkung von Geschossen aus Schusswaffen usw.
Diese Norm hat keine Auswirkungen auf eventuell vorhandene nationale Bau-, Gesundheits- und Arbeitsschutzvorschriften, deren Anforderungen unabhängig und parallel zu diesen Leistungsanforderungen gelten.
Reģistrācijas numurs (WIID)
806
Darbības sfēra
Diese Norm legt Leistungsanforderungen an Vorhangfassaden (ausgenommen "Glas im Bauwesen", die in EN 12600 festgelegt sind) unter den Bedingungen einer in der vorliegenden Norm festgelegten und nach EN 13049 geprüften Stoßbelastung mit weichem Stoßkörper fest.
Die Kriterien sind auf die Sicherheit von Personen und Unversehrtheit der Vorhangfassade im Falle von plötzlich auf die Oberfläche von Vorhangfassaden einwirkenden Stoßkräften gerichtet. Die Erfüllung der Leistungsanforderung wird durch eine Laborprüfung bestimmt.
Diese Norm gilt für die Bereiche von Vorhangfassaden, die entweder innen oder außen an Bereiche menschlicher Tätigkeit angrenzen und berücksichtigt zufällige Stoßbelastungen, die von Menschen verursacht werden, die ihren normalen täglichen Beschäftigungen nachgehen, und Stoßbelastungen, die von Ausrüstungen und gleichartigen Geräten für Instandhaltung, Reinigung, Reparatur und ähnliche gelegentliche Tätigkeiten hervorgerufen werden.
Diese Norm enthält keine Festlegungen für Leistungsanforderungen an Stoßbelastungen unter außergewöhnlichen Umständen wie Vandalismus, Verkehrsunfälle, Einwirkung von Geschossen aus Schusswaffen usw.
Diese Norm hat keine Auswirkungen auf eventuell vorhandene nationale Bau-, Gesundheits- und Arbeitsschutzvorschriften, deren Anforderungen unabhängig und parallel zu diesen Leistungsanforderungen gelten.