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Diese Europäische Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren hinsichtlich der Nutzungssicherheit von kraftbetätigten Toren und Schranken fest, die für den Einbau in Zugangsbereichen mit Personenverkehr vorgesehen sind und deren Hauptzweck darin besteht, den sicheren Zugang von Waren und Fahrzeugen, die von Personen geführt oder gesteuert werden, zu industriellen und gewerblichen Anlagen sowie zu Wohn¬anlagen zu ermöglichen.
Diese Europäische Norm behandelt ferner kraftbetätigte und sich vertikal bewegende gewerbliche Tore wie Rolltore und –gitter, die in Einzelhandelseinrichtungen eingesetzt werden und die hauptsächlich dem Schutz von Waren dienen.
Die vorliegende Europäische Norm behandelt alle in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse im Zusammenhang mit kraftbetätigten Toren, die wie vorgesehen oder bei vorhersehbarem Missbrauch verwendet werden.
Alle Phasen des Lebenszyklus der Maschinen einschließlich der Phasen, in denen die Maschinen transportiert, montiert, demontiert, außer Betrieb gesetzt und entsorgt werden, werden in dieser Norm behandelt.
Diese Europäische Norm gilt nicht für:
- Schleusen- und Hafentore;
- Aufzugstüren oder -tore;
- Türen in Fahrzeugen;
- Tresortüren;
- Türen und Tore zum Einsperren von Tieren, es sei denn, sie befinden sich am Rande eines Geländes;
- textile Theatervorhänge;
- sich waagerecht bewegende kraftbetätigte Tore, die vorwiegend für die Nutzung durch Fußgänger vorgesehen sind;
- Türen oder Tore außerhalb der Reichweite von Personen (z. B. Krantore);
- Eisenbahnschranken;
- Abschlüsse, die ausschließlich für die Verwendung durch Fußgänger vorgesehen sind;
- ausschließlich für Fahrzeuge verwendete Schranken auf Autobahnen.
Immer wenn in diesem Dokument der Begriff "Tor" verwendet wird, ist darunter die gesamte Vielfalt von Türen, Toren und Schranken zu verstehen, die im Anwendungsbereich dieser Norm definiert wird.
Diese Europäische Norm gilt nicht für spezifische Anforderungen an Geräusche, die durch kraftbetätigte Türen, Tore und Schranken verursacht werden, die zum Einbau in Bereichen, zu denen Fußgänger Zugang haben, vorgesehen sind und deren Hauptzweck der sichere Zugang von Waren und Fahrzeugen mit Begleitperson oder Fahrer zu industriellen oder gewerblichen Anlagen oder zu Wohnanlagen ist, da die Geräuschemission nicht als signifikante Gefahr betrachtet wird.
ANMERKUNG Die Geräuschemission von kraftbetätigten Toren stellt keine signifikante Gefahr für die Anwender dieser Produkte dar. Es handelt sich dabei um einen Aspekt des Komforts.
Diese Europäische Norm gilt nicht für Maschinen, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieser Norm hergestellt wurden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
40044
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren hinsichtlich der Nutzungssicherheit von kraftbetätigten Toren und Schranken fest, die für den Einbau in Zugangsbereichen mit Personenverkehr vorgesehen sind und deren Hauptzweck darin besteht, den sicheren Zugang von Waren und Fahrzeugen, die von Personen geführt oder gesteuert werden, zu industriellen und gewerblichen Anlagen sowie zu Wohn¬anlagen zu ermöglichen.
Diese Europäische Norm behandelt ferner kraftbetätigte und sich vertikal bewegende gewerbliche Tore wie Rolltore und –gitter, die in Einzelhandelseinrichtungen eingesetzt werden und die hauptsächlich dem Schutz von Waren dienen.
Die vorliegende Europäische Norm behandelt alle in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse im Zusammenhang mit kraftbetätigten Toren, die wie vorgesehen oder bei vorhersehbarem Missbrauch verwendet werden.
Alle Phasen des Lebenszyklus der Maschinen einschließlich der Phasen, in denen die Maschinen transportiert, montiert, demontiert, außer Betrieb gesetzt und entsorgt werden, werden in dieser Norm behandelt.
Diese Europäische Norm gilt nicht für:
- Schleusen- und Hafentore;
- Aufzugstüren oder -tore;
- Türen in Fahrzeugen;
- Tresortüren;
- Türen und Tore zum Einsperren von Tieren, es sei denn, sie befinden sich am Rande eines Geländes;
- textile Theatervorhänge;
- sich waagerecht bewegende kraftbetätigte Tore, die vorwiegend für die Nutzung durch Fußgänger vorgesehen sind;
- Türen oder Tore außerhalb der Reichweite von Personen (z. B. Krantore);
- Eisenbahnschranken;
- Abschlüsse, die ausschließlich für die Verwendung durch Fußgänger vorgesehen sind;
- ausschließlich für Fahrzeuge verwendete Schranken auf Autobahnen.
Immer wenn in diesem Dokument der Begriff "Tor" verwendet wird, ist darunter die gesamte Vielfalt von Türen, Toren und Schranken zu verstehen, die im Anwendungsbereich dieser Norm definiert wird.
Diese Europäische Norm gilt nicht für spezifische Anforderungen an Geräusche, die durch kraftbetätigte Türen, Tore und Schranken verursacht werden, die zum Einbau in Bereichen, zu denen Fußgänger Zugang haben, vorgesehen sind und deren Hauptzweck der sichere Zugang von Waren und Fahrzeugen mit Begleitperson oder Fahrer zu industriellen oder gewerblichen Anlagen oder zu Wohnanlagen ist, da die Geräuschemission nicht als signifikante Gefahr betrachtet wird.
ANMERKUNG Die Geräuschemission von kraftbetätigten Toren stellt keine signifikante Gefahr für die Anwender dieser Produkte dar. Es handelt sich dabei um einen Aspekt des Komforts.
Diese Europäische Norm gilt nicht für Maschinen, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieser Norm hergestellt wurden.