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1.1 Allgemeines
Diese Europäische Norm legt die Sicherheits- und Leistungsanforderungen an Tore und Schranken fest, die für den Einbau in Zugangsbereichen von Personen vorgesehen sind und deren hauptsächlich vorgesehene Verwendung darin besteht, eine sichere Zufahrt für Waren und Fahrzeuge, begleitet oder geführt (gesteuert) von Personen, in industriellen, gewerblichen oder Wohnbereichen zu ermöglichen.
Diese Europäische Norm gilt auch für gewerbliche Tore, wie z. B. Rolltore und Rollgitter, die in Räumlichkeiten für den Einzelhandel eingesetzt werden und die weniger für den Zugang von Fahrzeugen oder Gütern als für den Zutritt von Personen bestimmt sind.
Zu diesen Toren können auch in den Torflügel eingebaute Schlupftüren gehören, die ebenfalls in dieser Europäischen Norm geregelt sind.
Diese Einrichtungen können hand- oder kraftbetätigt sein.
Diese Europäische Norm gilt nicht für den Einsatz in Umgebungen, in denen die elektromagnetischen Störungen über den in EN 61000-6-3 festgelegten Bereich hinausgehen.
1.2 Ausnahmen
Diese Europäische Norm gilt nicht für die folgenden Produkte, die für andere Anwendungszwecke bestimmt sind:
- Schleusen- und Docktore;
- Aufzugstüren;
- Fahrzeugtüren;
- Panzertüren;
- hauptsächlich für Tierhaltung verwendete Tore;
- textile Theatervorhänge;
- waagrecht bewegte, handbetätigte Türen für Fußgänger mit einer Flügelfläche von weniger als 6,25 m2;
- waagrecht bewegte, kraftbetätigte Tore mit einer Breite von weniger als 2,5 m und einer Fläche von weniger als 6,25 m2, die nach prEN 12650-1:2001 in erster Linie für die Nutzung durch Fußgänger ausgelegt sind;
- Karusselltüren jeder Größe;
- Bahnschranken;
- Schranken, die ausschließlich für Fahrzeuge verwendet werden.
Diese Europäische Norm deckt nicht die funkferngesteuerten Teile von Toren ab. Wird eine Funkfernsteuerung eingesetzt, sollten zusätzlich die betreffenden ETSI-Normen angewendet werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
21824
Darbības sfēra
1.1 Allgemeines
Diese Europäische Norm legt die Sicherheits- und Leistungsanforderungen an Tore und Schranken fest, die für den Einbau in Zugangsbereichen von Personen vorgesehen sind und deren hauptsächlich vorgesehene Verwendung darin besteht, eine sichere Zufahrt für Waren und Fahrzeuge, begleitet oder geführt (gesteuert) von Personen, in industriellen, gewerblichen oder Wohnbereichen zu ermöglichen.
Diese Europäische Norm gilt auch für gewerbliche Tore, wie z. B. Rolltore und Rollgitter, die in Räumlichkeiten für den Einzelhandel eingesetzt werden und die weniger für den Zugang von Fahrzeugen oder Gütern als für den Zutritt von Personen bestimmt sind.
Zu diesen Toren können auch in den Torflügel eingebaute Schlupftüren gehören, die ebenfalls in dieser Europäischen Norm geregelt sind.
Diese Einrichtungen können hand- oder kraftbetätigt sein.
Diese Europäische Norm gilt nicht für den Einsatz in Umgebungen, in denen die elektromagnetischen Störungen über den in EN 61000-6-3 festgelegten Bereich hinausgehen.
1.2 Ausnahmen
Diese Europäische Norm gilt nicht für die folgenden Produkte, die für andere Anwendungszwecke bestimmt sind:
- Schleusen- und Docktore;
- Aufzugstüren;
- Fahrzeugtüren;
- Panzertüren;
- hauptsächlich für Tierhaltung verwendete Tore;
- textile Theatervorhänge;
- waagrecht bewegte, handbetätigte Türen für Fußgänger mit einer Flügelfläche von weniger als 6,25 m2;
- waagrecht bewegte, kraftbetätigte Tore mit einer Breite von weniger als 2,5 m und einer Fläche von weniger als 6,25 m2, die nach prEN 12650-1:2001 in erster Linie für die Nutzung durch Fußgänger ausgelegt sind;
- Karusselltüren jeder Größe;
- Bahnschranken;
- Schranken, die ausschließlich für Fahrzeuge verwendet werden.
Diese Europäische Norm deckt nicht die funkferngesteuerten Teile von Toren ab. Wird eine Funkfernsteuerung eingesetzt, sollten zusätzlich die betreffenden ETSI-Normen angewendet werden.