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Dieses Dokument legt das Prüfverfahren fest, das zur Bestimmung der Widerstandsfähigkeit von Fenstern und Türelementen bei wiederholtem Öffnen und Schließen anzuwenden ist.
Das Prüfverfahren gilt für alle Konstruktionswerkstoffe und Bedienungsarten für alle Fenster oder alle Türen unter Einbeziehung der Dichtungen und Baubeschläge unter gewöhnlichen Betriebsbedingungen.
Die von der Prüfung betroffenen Teile sind die Zarge/der Rahmen, die zu öffnenden Teile (einschließlich aller weiteren beweglichen Teile, z. B. Standflügel) und alle wesentlichen unmittelbar beteiligten Baubeschläge einschließlich der Betätigungsvorrichtungen, z. B. des Fenstergriffs/Türdrückers/Knaufs.
In die Prüfung nicht eingeschlossen sind alle Baubeschläge, deren Bedienung nicht unmittelbar das Öffnen und Schließen der beweglichen Teile betrifft: nachgerüstete Verschlussvorrichtungen, z. B. Stiftfeststeller oder Haken oder Riegel sowie, wenn nicht anders festgelegt, alle unabhängig von dem zu prüfenden Element montierten Anschläge (nicht verbunden mit dem vollständigen Fenster /Türelement), z. B. an der Wand oder am Boden montierte Anschläge.
ANMERKUNG 1 Die Anhänge enthalten mehr Einzelheiten zu den Prüfverfahren, die sich vom Hauptteil dieses Dokuments unterscheiden können und normativ sind:
- Anhang A gilt für Drehkipp , Kippdreh- (mit der Funktion Kippen vor Drehen), Dreh- oder Kipp-Fenster und Fenstertüren;
- Anhang B gilt für Schiebe , Hebeschiebe- oder Hebeschiebekipp-Fenster oder Fenstertüren;
- Anhang C gilt für Kippschiebe-Fenster und Fenstertüren;
- Anhang D gilt für Faltschiebe-Fenster und Fenstertüren;
- Anhang E gilt für Schwing- und Wende-Fenster und Fenstertüren;
- Anhang F gilt für Vertikalschiebe-Fenster;
- Anhang G gilt für Dreh- und Klappfenster, nach außen öffnend (einschließlich Umkehrfenster);
- Anhang H gilt für nicht kraftbetätigte Drehflügeltürelemente;
- Anhang I gilt für kraftbetätigte (automatische) in eine Richtung öffnende Drehflügeltüren.
ANMERKUNG 2 In diesem Dokument wird der Begriff "Fenstertür" für Fenster verwendet, die dem Durchgang von Personen, d. h. als Tür, dienen.
Reģistrācijas numurs (WIID)
79545
Darbības sfēra
Dieses Dokument legt das Prüfverfahren fest, das zur Bestimmung der Widerstandsfähigkeit von Fenstern und Türelementen bei wiederholtem Öffnen und Schließen anzuwenden ist.
Das Prüfverfahren gilt für alle Konstruktionswerkstoffe und Bedienungsarten für alle Fenster oder alle Türen unter Einbeziehung der Dichtungen und Baubeschläge unter gewöhnlichen Betriebsbedingungen.
Die von der Prüfung betroffenen Teile sind die Zarge/der Rahmen, die zu öffnenden Teile (einschließlich aller weiteren beweglichen Teile, z. B. Standflügel) und alle wesentlichen unmittelbar beteiligten Baubeschläge einschließlich der Betätigungsvorrichtungen, z. B. des Fenstergriffs/Türdrückers/Knaufs.
In die Prüfung nicht eingeschlossen sind alle Baubeschläge, deren Bedienung nicht unmittelbar das Öffnen und Schließen der beweglichen Teile betrifft: nachgerüstete Verschlussvorrichtungen, z. B. Stiftfeststeller oder Haken oder Riegel sowie, wenn nicht anders festgelegt, alle unabhängig von dem zu prüfenden Element montierten Anschläge (nicht verbunden mit dem vollständigen Fenster /Türelement), z. B. an der Wand oder am Boden montierte Anschläge.
ANMERKUNG 1 Die Anhänge enthalten mehr Einzelheiten zu den Prüfverfahren, die sich vom Hauptteil dieses Dokuments unterscheiden können und normativ sind:
- Anhang A gilt für Drehkipp , Kippdreh- (mit der Funktion Kippen vor Drehen), Dreh- oder Kipp-Fenster und Fenstertüren;
- Anhang B gilt für Schiebe , Hebeschiebe- oder Hebeschiebekipp-Fenster oder Fenstertüren;
- Anhang C gilt für Kippschiebe-Fenster und Fenstertüren;
- Anhang D gilt für Faltschiebe-Fenster und Fenstertüren;
- Anhang E gilt für Schwing- und Wende-Fenster und Fenstertüren;
- Anhang F gilt für Vertikalschiebe-Fenster;
- Anhang G gilt für Dreh- und Klappfenster, nach außen öffnend (einschließlich Umkehrfenster);
- Anhang H gilt für nicht kraftbetätigte Drehflügeltürelemente;
- Anhang I gilt für kraftbetätigte (automatische) in eine Richtung öffnende Drehflügeltüren.
ANMERKUNG 2 In diesem Dokument wird der Begriff "Fenstertür" für Fenster verwendet, die dem Durchgang von Personen, d. h. als Tür, dienen.