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Diese Internationale Norm gibt eine Anleitung zur Durchführung einer UBSO durch einen systematischen Prozess der Erfassung und Bewertung von Umweltaspekten und Umweltthemen sowie gegebenenfalls der Bestimmung ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen.
Diese Internationale Norm umfasst die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der an der Bewertung Beteiligten (Auftraggeber, Sachverständiger, Repräsentant des Bewertungsobjektes) und der Stadien des Bewertungsprozesses (Planung, Informationssammlung und validierung, Beurteilung und Berichterstattung). Das Ablaufschema zur Durchführung der UBSO ist in Bild 1 dargestellt.
Diese Internationale Norm gibt keine Anleitung zur Durchführung anderer Vorgehensweisen bei Umweltbewertungen, wie z. B.:
a) Umwelt Erstbewertungen;
b) Umweltaudits (einschließlich Audits zu Umweltmanagementsystemen und zur Compliance mit Vorschriften);
c) Umweltverträglichkeitsprüfungen; oder
d) Umweltleistungsbewertungen.
Umwelttechnische Untersuchungen und Standortsanierungen sowie die Entscheidung, diese durchzuführen, liegen nicht im Anwendungsbereich dieser Internationalen Norm.
Diese Internationale Norm ist nicht zur Verwendung als Spezifikationsnorm zur Zertifizierung oder Registrierung oder für die Festlegung von Umweltmanagementsystemanforderungen vorgesehen.
Aus der Anwendung dieser Internationalen Norm erfolgt keine Verpflichtung, dass dem Auftraggeber oder dem Bewertungsobjekt andere Normen und gesetzliche Vorschriften vorgeschrieben werden können.
Reģistrācijas numurs (WIID)
33788
Darbības sfēra
Diese Internationale Norm gibt eine Anleitung zur Durchführung einer UBSO durch einen systematischen Prozess der Erfassung und Bewertung von Umweltaspekten und Umweltthemen sowie gegebenenfalls der Bestimmung ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen.
Diese Internationale Norm umfasst die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der an der Bewertung Beteiligten (Auftraggeber, Sachverständiger, Repräsentant des Bewertungsobjektes) und der Stadien des Bewertungsprozesses (Planung, Informationssammlung und validierung, Beurteilung und Berichterstattung). Das Ablaufschema zur Durchführung der UBSO ist in Bild 1 dargestellt.
Diese Internationale Norm gibt keine Anleitung zur Durchführung anderer Vorgehensweisen bei Umweltbewertungen, wie z. B.:
a) Umwelt Erstbewertungen;
b) Umweltaudits (einschließlich Audits zu Umweltmanagementsystemen und zur Compliance mit Vorschriften);
c) Umweltverträglichkeitsprüfungen; oder
d) Umweltleistungsbewertungen.
Umwelttechnische Untersuchungen und Standortsanierungen sowie die Entscheidung, diese durchzuführen, liegen nicht im Anwendungsbereich dieser Internationalen Norm.
Diese Internationale Norm ist nicht zur Verwendung als Spezifikationsnorm zur Zertifizierung oder Registrierung oder für die Festlegung von Umweltmanagementsystemanforderungen vorgesehen.
Aus der Anwendung dieser Internationalen Norm erfolgt keine Verpflichtung, dass dem Auftraggeber oder dem Bewertungsobjekt andere Normen und gesetzliche Vorschriften vorgeschrieben werden können.