Informējam, ka Sistēma pielāgota darbam ar interneta pārlūkprogrammu Internet Explorer (8. un jaunākām versijām) un Mozilla Firefox (3.6 un jaunākām versijām).
Izmantojot citu interneta pārlūkprogrammu, brīdinām, ka Sistēmas funkcionalitāte var tikt traucēta.
Dieser Technische Bericht stellt auf der Grundlage verfügbarer Normen Mindestfestlegungen für die Überwachung von Geräten und Einrichtungen mit Messfunktion ab deren erster Inbetriebnahme und für deren gesamte technische Lebensdauer auf, wenn diese im Rahmen der Tätigkeitskategorien, die in der EU Richtlinie 2003/87/EG, Anhang I, gelistet sind, verwendet werden. Dadurch soll die Einhaltung der erwartungsgemäßen, zulässigen Höchstabweichung der Anzeige sichergestellt werden.
Dieser Technische Bericht bezieht sich auf Geräte/Einrichtungen mit einer Messfunktion für die:
- volumenbezogene oder massebezogene Menge des Erdgasverbrauchs (jede Art von Gaszähler),
- volumenbezogene Menge des Erdgasverbrauchs bei festgelegten Basisbedingungen (Mengenumwerter),
- Zusammensetzung von Erdgas (Gas-Chromatographen),
zur Berechnung der Menge an CO2-Emissionen des Erdgas-Stoffstroms nach den zutreffenden Festlegungen der Leitlinien C(2007) 3416.
Nutzer dieses Dokuments sollten berücksichtigen, dass es ausführlichere nationale Empfehlungen/Normen und/oder Vorgehensweisen sowie einzelstaatliche, womöglich durch nationale Behörden genehmigte Maßnahmen in den EU-Mitgliedstaaten geben kann.
Sollten einzelstaatliche, gesetzliche Bestimmungen anzuwenden sein, ist dieses Dokument nicht zu berück-sichtigen.
Unter Ausnahme dieses Falles ist dieser Technische Bericht für die Anwendung im Zusammenhang mit den zutreffenden nationalen Empfehlungen/Normen und/oder Vorgehensweisen gedacht, die die vorstehend erwähnten Festlegungen zur Überwachung darlegen.
Im Fall eines Widerspruchs zwischen den verschiedenen Anforderungen in nationalen Bestimmungen/ Normen und den Festlegungen dieses Dokumentes ist den nationalen Bestimmungen/Normen der Vorrang einzuräumen.
Bezüglich der vorstehend erwähnten Leitlinien C(2007) 3416 entscheidet sich CEN Sector Forum Gas Infrastructure für die Bestimmung der CO2-Emissionen auf Grundlage des Berechnungsverfahrens.
Für kommerziell gehandeltes Erdgas können die zuständigen Behörden die Festlegung des jährlichen Gas-verbrauchs zur Bewertung der CO2-Emissionen ohne weitere Einzelprüfung der damit verbundenen Unsicher-heiten allein aufgrund der in Rechnung gestellten Gasmenge zulassen, wenn die nationale Gesetz¬gebung oder die dokumentierte Anwendung der Normen sicherstellt, dass die entsprechenden Unsicherheits¬anforderungen für die Tätigkeitsdaten bei kommerziellen Abwicklungen eingehalten werden (Leitlinien C(2007) 3416, Anhang I, §7).
Nach den Leitlinien C(2007) 3416, Anhang 1), 5.2 und 16, können die Festlegungen dieses Dokumentes bei Einrichtungen für De-Minimis-Stoffströme und für entsprechend geringe Emissionen aufge¬hoben werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
38683
Darbības sfēra
Dieser Technische Bericht stellt auf der Grundlage verfügbarer Normen Mindestfestlegungen für die Überwachung von Geräten und Einrichtungen mit Messfunktion ab deren erster Inbetriebnahme und für deren gesamte technische Lebensdauer auf, wenn diese im Rahmen der Tätigkeitskategorien, die in der EU Richtlinie 2003/87/EG, Anhang I, gelistet sind, verwendet werden. Dadurch soll die Einhaltung der erwartungsgemäßen, zulässigen Höchstabweichung der Anzeige sichergestellt werden.
Dieser Technische Bericht bezieht sich auf Geräte/Einrichtungen mit einer Messfunktion für die:
- volumenbezogene oder massebezogene Menge des Erdgasverbrauchs (jede Art von Gaszähler),
- volumenbezogene Menge des Erdgasverbrauchs bei festgelegten Basisbedingungen (Mengenumwerter),
- Zusammensetzung von Erdgas (Gas-Chromatographen),
zur Berechnung der Menge an CO2-Emissionen des Erdgas-Stoffstroms nach den zutreffenden Festlegungen der Leitlinien C(2007) 3416.
Nutzer dieses Dokuments sollten berücksichtigen, dass es ausführlichere nationale Empfehlungen/Normen und/oder Vorgehensweisen sowie einzelstaatliche, womöglich durch nationale Behörden genehmigte Maßnahmen in den EU-Mitgliedstaaten geben kann.
Sollten einzelstaatliche, gesetzliche Bestimmungen anzuwenden sein, ist dieses Dokument nicht zu berück-sichtigen.
Unter Ausnahme dieses Falles ist dieser Technische Bericht für die Anwendung im Zusammenhang mit den zutreffenden nationalen Empfehlungen/Normen und/oder Vorgehensweisen gedacht, die die vorstehend erwähnten Festlegungen zur Überwachung darlegen.
Im Fall eines Widerspruchs zwischen den verschiedenen Anforderungen in nationalen Bestimmungen/ Normen und den Festlegungen dieses Dokumentes ist den nationalen Bestimmungen/Normen der Vorrang einzuräumen.
Bezüglich der vorstehend erwähnten Leitlinien C(2007) 3416 entscheidet sich CEN Sector Forum Gas Infrastructure für die Bestimmung der CO2-Emissionen auf Grundlage des Berechnungsverfahrens.
Für kommerziell gehandeltes Erdgas können die zuständigen Behörden die Festlegung des jährlichen Gas-verbrauchs zur Bewertung der CO2-Emissionen ohne weitere Einzelprüfung der damit verbundenen Unsicher-heiten allein aufgrund der in Rechnung gestellten Gasmenge zulassen, wenn die nationale Gesetz¬gebung oder die dokumentierte Anwendung der Normen sicherstellt, dass die entsprechenden Unsicherheits¬anforderungen für die Tätigkeitsdaten bei kommerziellen Abwicklungen eingehalten werden (Leitlinien C(2007) 3416, Anhang I, §7).
Nach den Leitlinien C(2007) 3416, Anhang 1), 5.2 und 16, können die Festlegungen dieses Dokumentes bei Einrichtungen für De-Minimis-Stoffströme und für entsprechend geringe Emissionen aufge¬hoben werden.