Informējam, ka Sistēma pielāgota darbam ar interneta pārlūkprogrammu Internet Explorer (8. un jaunākām versijām) un Mozilla Firefox (3.6 un jaunākām versijām).
Izmantojot citu interneta pārlūkprogrammu, brīdinām, ka Sistēmas funkcionalitāte var tikt traucēta.
Diese Europäische Vornorm legt ein Verfahren für die Bewertung der Beständigkeit von Holzwerkstoffplatten gegen den Angriff von holzzerstörenden, in Reinkultur wachsenden Basidiomyceten fest.
Das Verfahren ist für unbeschichtete feste Holzwerkstoffplatten anwendbar. Es ist anwendbar für die Bestimmung der Fäulnisbeständigkeit von Holzwerkstoffplatten:
¾ die aus natürlich dauerhaften Materialien hergestellt wurden;
¾ die aus Materialien hergestellt wurden, die zuvor mit Holzschutzmitteln wurden;
¾ die mit einem Holzschutzmittel behandelt wurden, das während der Herstellung eingebracht wurde, z. B. als Zusatzstoff zu einem Klebstoff;
¾ die nach der Herstellung mit einem Holzschutzmittel behandelt wurden.
ANMERKUNG 1 Das Verfahren kann in Verbindung mit einer geeigneten Alterungsbeanspruchung, z. B nach EN 73 oder EN 84, angewendet werden.
ANMERKUNG 2 Nach der Herstellung mit einem Holzschutzmittel behandelte Holzwerkstoffplatten können überdie Schnittkanten der Prüfkörper für einen Pilzangriff zugänglich sein, und die in der Prüfung gezeigte Fäulnisbeständigkeit kann geringer sein als die im Gebrauch auftretende der vollständigen Platten.
Reģistrācijas numurs (WIID)
969
Darbības sfēra
Diese Europäische Vornorm legt ein Verfahren für die Bewertung der Beständigkeit von Holzwerkstoffplatten gegen den Angriff von holzzerstörenden, in Reinkultur wachsenden Basidiomyceten fest.
Das Verfahren ist für unbeschichtete feste Holzwerkstoffplatten anwendbar. Es ist anwendbar für die Bestimmung der Fäulnisbeständigkeit von Holzwerkstoffplatten:
¾ die aus natürlich dauerhaften Materialien hergestellt wurden;
¾ die aus Materialien hergestellt wurden, die zuvor mit Holzschutzmitteln wurden;
¾ die mit einem Holzschutzmittel behandelt wurden, das während der Herstellung eingebracht wurde, z. B. als Zusatzstoff zu einem Klebstoff;
¾ die nach der Herstellung mit einem Holzschutzmittel behandelt wurden.
ANMERKUNG 1 Das Verfahren kann in Verbindung mit einer geeigneten Alterungsbeanspruchung, z. B nach EN 73 oder EN 84, angewendet werden.
ANMERKUNG 2 Nach der Herstellung mit einem Holzschutzmittel behandelte Holzwerkstoffplatten können überdie Schnittkanten der Prüfkörper für einen Pilzangriff zugänglich sein, und die in der Prüfung gezeigte Fäulnisbeständigkeit kann geringer sein als die im Gebrauch auftretende der vollständigen Platten.