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Die vorliegende Technische Spezifikation beschreibt ein Verfahren zur Prüfung von Holzschutzmitteln, die für die Behandlung von Holz vorgesehen sind, das ohne Erdkontakt und ohne zusätzlichen Schutz durch eine Oberflächenbeschichtung der Witterung ausgesetzt werden soll.
Das Verfahren ist für die Prüfung kommerzieller oder experimenteller Holzschutzmittel anwendbar, die mit für die kommerzielle Praxis geeigneten Verfahrensweisen auf-/eingebracht werden. Das Verfahren ist auf chemische Erzeugnisse anwendbar, die einzeln oder in Kombination verwendet werden, um die Entwicklung von Fäulnis in Holz und/oder - wahlweise - die Entwicklung von verfärbenden Organismen in Holz und, falls zutreffend, in Holzprodukten, zu verhindern.
ANMERKUNG 1 Das Verfahren darf auch zur Prüfung von anderen behandelten Holzarten und natürlich dauerhaften Nutzhölzern angewendet werden. Es darf zur Prüfung der Gebrauchstauglichkeit im Freiland von anderen Systemen auf der Grundlage von Holz und von Behandlungsverfahren angewendet werden, die dafür ausgelegt sind, die Dauerhaftigkeit zu erhöhen, z. B. bei behandelten oder unbehandelten Holzverbundwerkstoffen, Nutzholz, das mit biozidfreien Systemen behandelt wurde, und chemisch modifiziertem oder wärmebehandeltem Nutzholz.
ANMERKUNG 2 Obwohl die Prüfung für die Bewertung der Fäulnis angewendet wird, kann dieses Verfahren, falls zutreffend, zur zusätzlichen Bewertung der Verfärbung oder zur separaten Bewertung von Fäulnis und Verfärbung eingesetzt werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
20855
Darbības sfēra
Die vorliegende Technische Spezifikation beschreibt ein Verfahren zur Prüfung von Holzschutzmitteln, die für die Behandlung von Holz vorgesehen sind, das ohne Erdkontakt und ohne zusätzlichen Schutz durch eine Oberflächenbeschichtung der Witterung ausgesetzt werden soll.
Das Verfahren ist für die Prüfung kommerzieller oder experimenteller Holzschutzmittel anwendbar, die mit für die kommerzielle Praxis geeigneten Verfahrensweisen auf-/eingebracht werden. Das Verfahren ist auf chemische Erzeugnisse anwendbar, die einzeln oder in Kombination verwendet werden, um die Entwicklung von Fäulnis in Holz und/oder - wahlweise - die Entwicklung von verfärbenden Organismen in Holz und, falls zutreffend, in Holzprodukten, zu verhindern.
ANMERKUNG 1 Das Verfahren darf auch zur Prüfung von anderen behandelten Holzarten und natürlich dauerhaften Nutzhölzern angewendet werden. Es darf zur Prüfung der Gebrauchstauglichkeit im Freiland von anderen Systemen auf der Grundlage von Holz und von Behandlungsverfahren angewendet werden, die dafür ausgelegt sind, die Dauerhaftigkeit zu erhöhen, z. B. bei behandelten oder unbehandelten Holzverbundwerkstoffen, Nutzholz, das mit biozidfreien Systemen behandelt wurde, und chemisch modifiziertem oder wärmebehandeltem Nutzholz.
ANMERKUNG 2 Obwohl die Prüfung für die Bewertung der Fäulnis angewendet wird, kann dieses Verfahren, falls zutreffend, zur zusätzlichen Bewertung der Verfärbung oder zur separaten Bewertung von Fäulnis und Verfärbung eingesetzt werden.