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Diese Norm legt die besonderen Anforderungen an die Bau- und Betriebsweise sowie die Anforderungen und Prüfungen für die Sicherheit sowie Kennzeichnung von Haushalt-Kochgeräten mit Umluft-Backöfen und/oder Strahlungsgrilleinrichtungen für gasförmige Brennstoffe, wie in EN 30-1-1:2008+A2:2010 definiert, fest.
Sofern nicht ausdrücklich ausgenommen, gilt diese Norm für Geräte oder Geräteteile unabhängig davon, ob die letzteren allein verwendet werden oder eingebaut sind, auch wenn andere Heizelemente mit elektrischer Energie betrieben werden (z.B. kombinierte Gas-Elektroherde).
Diese Norm enthält Festlegungen für die elektrische Sicherheit der in eine Kombination zum Betrieb mit Gas eingebauten Geräteteile. Sie enthält jedoch keine Anforderungen für die elektrische Sicherheit von elektrischen Heizelementen und der damit verbundenen Teile. )
Diese Norm gilt nicht für:
- Geräte zum Betrieb im Freien;
- Geräte zum Anschluss an eine Abgasabführung;
- Geräte mit pyrolytischem Gasbackofen;
- Geräte mit verdeckten Brennern, die nicht den Anforderungen an die Bauweise gemäß 5.2.8.2.2 von EN 30-1-1:2008+A2:2010 entsprechen;
- Geräte mit Zündsicherung und mit automatischer Zündeinrichtung, deren Zündzeit begrenzt ist;
- Geräte mit Brenner, der periodisch über eine automatische Steuerungseinrichtung ein- und abgeschaltet wird;
- Geräte, deren Brenner mit einem Gebläse zur Zufuhr von Verbrennungsluft bzw. zum Abzug der Abgase ausgestattet ist;
- Geräte für Anschlussdrücke, die über den in 7.1.2 von EN 30-1-1:2008+A2:2010 angegebenen Wert liegen;
- Geräte, deren Gasbackofen und/oder Strahlungsgrilleinrichtung mit einem Gebläse ausgestattet sind:
1) das entweder der Zufuhr von Verbrennungsluft bzw. zum Abzug der Verbrennungsprodukten;
2) oder zur Zirkulation der Verbrennungsprodukte innerhalb der Backräume dient;
- Geräte mit einem Raum, in dem gleichzeitig ein Brenner und ein elektrisches Heizelement betrieben werden können;
- Geräte mit einem oder mehreren Brennern für den ferngesteuerten Betrieb (Typ 1 oder Typ 2), es sei denn der/die Brenner sind thermisch überwachte Brenner von zeitgesteuerten Öfen, die für einen verzögerten Start ohne die Anwesenheit des Bedieners geeignet sind.
Diese Europäische Norm enthält keine Anforderungen an Gasflaschen für Gase der dritten Familie, die dazugehörigen Druckregler sowie ihren Anschluss.
Diese Europäische Norm gilt nur für die Baumusterprüfung.
Reģistrācijas numurs (WIID)
31836
Darbības sfēra
Diese Norm legt die besonderen Anforderungen an die Bau- und Betriebsweise sowie die Anforderungen und Prüfungen für die Sicherheit sowie Kennzeichnung von Haushalt-Kochgeräten mit Umluft-Backöfen und/oder Strahlungsgrilleinrichtungen für gasförmige Brennstoffe, wie in EN 30-1-1:2008+A2:2010 definiert, fest.
Sofern nicht ausdrücklich ausgenommen, gilt diese Norm für Geräte oder Geräteteile unabhängig davon, ob die letzteren allein verwendet werden oder eingebaut sind, auch wenn andere Heizelemente mit elektrischer Energie betrieben werden (z.B. kombinierte Gas-Elektroherde).
Diese Norm enthält Festlegungen für die elektrische Sicherheit der in eine Kombination zum Betrieb mit Gas eingebauten Geräteteile. Sie enthält jedoch keine Anforderungen für die elektrische Sicherheit von elektrischen Heizelementen und der damit verbundenen Teile. )
Diese Norm gilt nicht für:
- Geräte zum Betrieb im Freien;
- Geräte zum Anschluss an eine Abgasabführung;
- Geräte mit pyrolytischem Gasbackofen;
- Geräte mit verdeckten Brennern, die nicht den Anforderungen an die Bauweise gemäß 5.2.8.2.2 von EN 30-1-1:2008+A2:2010 entsprechen;
- Geräte mit Zündsicherung und mit automatischer Zündeinrichtung, deren Zündzeit begrenzt ist;
- Geräte mit Brenner, der periodisch über eine automatische Steuerungseinrichtung ein- und abgeschaltet wird;
- Geräte, deren Brenner mit einem Gebläse zur Zufuhr von Verbrennungsluft bzw. zum Abzug der Abgase ausgestattet ist;
- Geräte für Anschlussdrücke, die über den in 7.1.2 von EN 30-1-1:2008+A2:2010 angegebenen Wert liegen;
- Geräte, deren Gasbackofen und/oder Strahlungsgrilleinrichtung mit einem Gebläse ausgestattet sind:
1) das entweder der Zufuhr von Verbrennungsluft bzw. zum Abzug der Verbrennungsprodukten;
2) oder zur Zirkulation der Verbrennungsprodukte innerhalb der Backräume dient;
- Geräte mit einem Raum, in dem gleichzeitig ein Brenner und ein elektrisches Heizelement betrieben werden können;
- Geräte mit einem oder mehreren Brennern für den ferngesteuerten Betrieb (Typ 1 oder Typ 2), es sei denn der/die Brenner sind thermisch überwachte Brenner von zeitgesteuerten Öfen, die für einen verzögerten Start ohne die Anwesenheit des Bedieners geeignet sind.
Diese Europäische Norm enthält keine Anforderungen an Gasflaschen für Gase der dritten Familie, die dazugehörigen Druckregler sowie ihren Anschluss.
Diese Europäische Norm gilt nur für die Baumusterprüfung.