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Diese Europäische Norm definiert Sulfathüttenzement und seine Bestandteile und enthält entsprechende Festlegungen. Diese umfassen die Mischungsverhältnisse, in denen die ein¬zelnen Bestandteile zu kombinieren sind, um Sulfathüttenzement nach dieser Norm herzustellen. Sie umfassen auch Anforderungen, die die Bestandteile erfüllen müssen, sowie mechanische, physikali¬sche und chemische Anforderungen, zu denen auch Anforderungen an die Hydratationswärme gehören. Diese Norm enthält darüber hinaus die Konformitätskriterien und die dafür geltenden Regeln.
ANMERKUNG 1 Zusätzlich zu den festgelegten Anforderungen kann ein Austausch zusätzlicher Informationen zwi¬schen dem Zementhersteller und dem Anwender hilfreich sein. Die Vorgehensweise für einen solchen Austausch ist nicht Gegenstand der vorliegenden Norm, sondern ist in Übereinstimmung mit den nationalen Normen oder Vorschrif¬ten festzulegen oder kann zwischen den Beteiligten vereinbart werden.
ANMERKUNG 2 Sofern nicht anders festgelegt, bezieht sich das Wort "Zement" in dieser Norm nur auf Sulfathütten¬zement.
Reģistrācijas numurs (WIID)
59508
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm definiert Sulfathüttenzement und seine Bestandteile und enthält entsprechende Festlegungen. Diese umfassen die Mischungsverhältnisse, in denen die ein¬zelnen Bestandteile zu kombinieren sind, um Sulfathüttenzement nach dieser Norm herzustellen. Sie umfassen auch Anforderungen, die die Bestandteile erfüllen müssen, sowie mechanische, physikali¬sche und chemische Anforderungen, zu denen auch Anforderungen an die Hydratationswärme gehören. Diese Norm enthält darüber hinaus die Konformitätskriterien und die dafür geltenden Regeln.
ANMERKUNG 1 Zusätzlich zu den festgelegten Anforderungen kann ein Austausch zusätzlicher Informationen zwi¬schen dem Zementhersteller und dem Anwender hilfreich sein. Die Vorgehensweise für einen solchen Austausch ist nicht Gegenstand der vorliegenden Norm, sondern ist in Übereinstimmung mit den nationalen Normen oder Vorschrif¬ten festzulegen oder kann zwischen den Beteiligten vereinbart werden.
ANMERKUNG 2 Sofern nicht anders festgelegt, bezieht sich das Wort "Zement" in dieser Norm nur auf Sulfathütten¬zement.