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Diese Europäische Norm legt das Verfahren zur Bestimmung des Gehaltes an wasserlöslichem Chrom(VI) in Zement fest.
Es wird ein Referenzverfahren beschrieben, das aus zwei Schritten, d. h. aus einem Extraktionsverfahren und einer Analyse des abfiltrierten Extraktes, besteht. Hinweise zu anderen Extraktionsverfahren, die für Eignungsprüfungen, die werkseigene Produktionskontrolle und andere Zwecke geeignet sind, sind angegeben; in Streitfällen oder bei Überschreitung eines gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwertes darf nur das Referenzverfahren angewendet werden. Das Referenzverfahren enthält alternative Verfahrensschritte, nach denen der filtrierte Extrakt wahlweise einem Oxidationsschritt unterzogen werden kann. Die Kriterien für die Wahl der geeigneten Vorgehensweise sind festgelegt. Andere instrumentelle Verfahren dürfen zur Analyse des abfiltrierten Extraktes verwendet werden, vorausgesetzt, dass sie gegen die Analyse des gefilterten Extraktes mit dem Referenzverfahren kalibriert sind. Im Streitfall darf nur das Referenzverfahren angewendet werden.
In Anhang A wird ein normatives Verfahren festgelegt, das bei Anwendung dieses Prüfverfahrens als Grundlage für die Bewertung der Übereinstimmung eines Zementes mit dem in der Richtlinie 2003/53/EG angegebenen Grenzwert anzuwenden ist.
Das in dieser Europäischen Norm beschriebene Verfahren gilt für Zemente. Die Anwendung auf andere Stoffe ist möglich; die Anwendbarkeit ist jedoch im Einzelfall zu verifizieren. Anhang B enthält Hinweise zur Anwendung dieser Europäischen Norm zur Bestimmung des Gehaltes an wasserlöslichem Chrom(VI) in zementhaltigen Zubereitungen.
Die Anhänge C und D enthalten Angaben zu anderen Prüfverfahren, die auf der Extraktion von Zementleim beruhen und daher von dem Verhalten von Zement unter den üblichen Gebrauchsbedingungen abweichen. Diese Prüfverfahren können mit oder ohne Oxidationsschritt durchgeführt werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
23962
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt das Verfahren zur Bestimmung des Gehaltes an wasserlöslichem Chrom(VI) in Zement fest.
Es wird ein Referenzverfahren beschrieben, das aus zwei Schritten, d. h. aus einem Extraktionsverfahren und einer Analyse des abfiltrierten Extraktes, besteht. Hinweise zu anderen Extraktionsverfahren, die für Eignungsprüfungen, die werkseigene Produktionskontrolle und andere Zwecke geeignet sind, sind angegeben; in Streitfällen oder bei Überschreitung eines gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwertes darf nur das Referenzverfahren angewendet werden. Das Referenzverfahren enthält alternative Verfahrensschritte, nach denen der filtrierte Extrakt wahlweise einem Oxidationsschritt unterzogen werden kann. Die Kriterien für die Wahl der geeigneten Vorgehensweise sind festgelegt. Andere instrumentelle Verfahren dürfen zur Analyse des abfiltrierten Extraktes verwendet werden, vorausgesetzt, dass sie gegen die Analyse des gefilterten Extraktes mit dem Referenzverfahren kalibriert sind. Im Streitfall darf nur das Referenzverfahren angewendet werden.
In Anhang A wird ein normatives Verfahren festgelegt, das bei Anwendung dieses Prüfverfahrens als Grundlage für die Bewertung der Übereinstimmung eines Zementes mit dem in der Richtlinie 2003/53/EG angegebenen Grenzwert anzuwenden ist.
Das in dieser Europäischen Norm beschriebene Verfahren gilt für Zemente. Die Anwendung auf andere Stoffe ist möglich; die Anwendbarkeit ist jedoch im Einzelfall zu verifizieren. Anhang B enthält Hinweise zur Anwendung dieser Europäischen Norm zur Bestimmung des Gehaltes an wasserlöslichem Chrom(VI) in zementhaltigen Zubereitungen.
Die Anhänge C und D enthalten Angaben zu anderen Prüfverfahren, die auf der Extraktion von Zementleim beruhen und daher von dem Verhalten von Zement unter den üblichen Gebrauchsbedingungen abweichen. Diese Prüfverfahren können mit oder ohne Oxidationsschritt durchgeführt werden.