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Dieses Dokument beschreibt drei Prüfverfahren. Das erste ist so angelegt, dass die nicht als WT-Produkte ausgewiesenen Betonbestandteile mit Hilfe von Referenzbetonmatrizen (Kontrollmischung und Prüfmischung) geprüft werden, an denen sich die Freisetzung von (regulierten) gefährlichen Substanzen bestimmen lässt. Mit Hilfe dieses Verfahrens können die folgenden Arten von Bestandteilen geprüft werden:
a) werkmäßig hergestellte Zemente;
b) Gesteinskörnungen;
c) Zusatzstoffe vom Typ I;
d) Zusatzstoffe vom Typ II;
e) Zusatzmittel;
f) polymere Modifikatoren;
g) Fasern.
Das im normativen Anhang A beschriebene zweite Verfahren dient zur Prüfung von werkmäßig hergestellten Betonerzeugnissen, die nicht offiziell als WT-Produkt klassifiziert wurden, in Form von aus vorgehärteten Monolithen entweder gesägten oder herausgebohrten Prüfkörpern oder als in Normgröße geformten Probekör¬pern aus Stellvertreterproben,die dem Frischbeton entnommen werden, der zur Produktion von werkmäßig hergestellten Artikeln verwendet wird.
Das im informativen Anhang B beschriebene dritte Verfahren dient zur Prüfung von im frischen oder im vor¬gepackten Zustand beprobten und nicht offiziell als WT-Produkt klassifizierten Betonen in Form von in Norm¬größe geformten Probekörpern.
Alle drei Verfahren führen zu Eluaten, die für Charakterisierungsprüfungen, Erstprüfungen (ITT) oder weiteren Prüfungen (FT) der in diesem Anhang aufgeführten Betonbestandteile oder von Betonen verwendet werden können.
Reģistrācijas numurs (WIID)
28411
Darbības sfēra
Dieses Dokument beschreibt drei Prüfverfahren. Das erste ist so angelegt, dass die nicht als WT-Produkte ausgewiesenen Betonbestandteile mit Hilfe von Referenzbetonmatrizen (Kontrollmischung und Prüfmischung) geprüft werden, an denen sich die Freisetzung von (regulierten) gefährlichen Substanzen bestimmen lässt. Mit Hilfe dieses Verfahrens können die folgenden Arten von Bestandteilen geprüft werden:
a) werkmäßig hergestellte Zemente;
b) Gesteinskörnungen;
c) Zusatzstoffe vom Typ I;
d) Zusatzstoffe vom Typ II;
e) Zusatzmittel;
f) polymere Modifikatoren;
g) Fasern.
Das im normativen Anhang A beschriebene zweite Verfahren dient zur Prüfung von werkmäßig hergestellten Betonerzeugnissen, die nicht offiziell als WT-Produkt klassifiziert wurden, in Form von aus vorgehärteten Monolithen entweder gesägten oder herausgebohrten Prüfkörpern oder als in Normgröße geformten Probekör¬pern aus Stellvertreterproben,die dem Frischbeton entnommen werden, der zur Produktion von werkmäßig hergestellten Artikeln verwendet wird.
Das im informativen Anhang B beschriebene dritte Verfahren dient zur Prüfung von im frischen oder im vor¬gepackten Zustand beprobten und nicht offiziell als WT-Produkt klassifizierten Betonen in Form von in Norm¬größe geformten Probekörpern.
Alle drei Verfahren führen zu Eluaten, die für Charakterisierungsprüfungen, Erstprüfungen (ITT) oder weiteren Prüfungen (FT) der in diesem Anhang aufgeführten Betonbestandteile oder von Betonen verwendet werden können.