Projekta Nr.EN 71-8:2011
NosaukumsDiese Europäische Norm legt Anforderungen an und Prüfverfahren für Aktivitätsspielzeug für den häuslichen Gebrauch fest, das häufig an einem Querbalken angebracht ist oder diesen einschließt, und ähnliches Spielzeug für Kinder unter 14 Jahren, das zum Spielen darauf oder darin und häufig zum Tragen des Gewichtes eines oder mehrerer Kinder vorgesehen ist. Diese Europäische Norm legt außerdem Anforderungen fest für: - einzeln verkaufte Zubehörteile für und Bauteile von Aktivitätsspielzeug; - einzeln verkaufte Schaukelelemente, die gebrauchsfertig an oder in Kombination mit einem Aktivitätsspielzeug sind; - Bausätze für Aktivitätsspielzeuge einschließlich Bauteile, die verwendet werden, um Aktivitätsspielzeuge nach einer vorgegebenen Konstruktionsanweisung zusammen zu bauen. Vom Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm ausgeschlossen sind: - Spielplatzgeräte, die für den öffentlichen Gebrauch bestimmt sind und in EN 1176 behandelt werden; - auf Wiegekufen befestigtes Aktivitätsspielzeug, wie Schaukelpferde und ähnliches Spielzeug, die durch spezifische Anforderungen in EN 71-1 abgedeckt werden; - Spielbecken mit einer Höchstwassertiefe von über 400 mm, vom Überlauf und dem tiefsten Punkt innerhalb des Beckens gemessen; - Spielzeugtrampoline. ANMERKUNG 1 Anforderungen an Spielzeugtrampoline und an nicht zur Anwendung im Wasser geeignetes aufblasbares Spielzeug werden derzeit erarbeitet. ANMERKUNG 2 Bei Spielbecken mit einer Wassertiefe größer als 400 mm besteht ein erhöhtes Risiko des Ertrinkens.
Reģistrācijas numurs (WIID)34658
Darbības sfēraDiese Europäische Norm legt Anforderungen an und Prüfverfahren für Aktivitätsspielzeug für den häuslichen Gebrauch fest, das häufig an einem Querbalken angebracht ist oder diesen einschließt, und ähnliches Spielzeug für Kinder unter 14 Jahren, das zum Spielen darauf oder darin und häufig zum Tragen des Gewichtes eines oder mehrerer Kinder vorgesehen ist. Diese Europäische Norm legt außerdem Anforderungen fest für: - einzeln verkaufte Zubehörteile für und Bauteile von Aktivitätsspielzeug; - einzeln verkaufte Schaukelelemente, die gebrauchsfertig an oder in Kombination mit einem Aktivitätsspielzeug sind; - Bausätze für Aktivitätsspielzeuge einschließlich Bauteile, die verwendet werden, um Aktivitätsspielzeuge nach einer vorgegebenen Konstruktionsanweisung zusammen zu bauen. Vom Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm ausgeschlossen sind: - Spielplatzgeräte, die für den öffentlichen Gebrauch bestimmt sind und in EN 1176 behandelt werden; - auf Wiegekufen befestigtes Aktivitätsspielzeug, wie Schaukelpferde und ähnliches Spielzeug, die durch spezifische Anforderungen in EN 71-1 abgedeckt werden; - Spielbecken mit einer Höchstwassertiefe von über 400 mm, vom Überlauf und dem tiefsten Punkt innerhalb des Beckens gemessen; - Spielzeugtrampoline. ANMERKUNG 1 Anforderungen an Spielzeugtrampoline und an nicht zur Anwendung im Wasser geeignetes aufblasbares Spielzeug werden derzeit erarbeitet. ANMERKUNG 2 Bei Spielbecken mit einer Wassertiefe größer als 400 mm besteht ein erhöhtes Risiko des Ertrinkens.
StatussAtcelts
ICS grupa97.200.50