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Dieser Teil 11 der Europäischen Norm EN 71 zur Sicherheit von Spielzeug legt Verfahren für die Analyse von Spielzeug- und Spielzeugmaterialextrakten fest, die nach den Probenahmeverfahren in EN 71-10 hergestellt wurden, um die Bewertung der Übereinstimmung mit den in EN 71-9 festgelegten chemischen Anforderungen zu ermöglichen.
Diese Norm legt Analysenverfahren zur qualitativen und quantitativen Bestimmung der folgenden Gruppen organischer Chemikalien fest:
- Flammschutzmittel (Flammverzögerungsmittel);
- Farbstoffe;
- primäre aromatische Amine;
- nicht-flüchtige Monomere und Lösemittel;
- flüchtige Monomere und Lösemittel;
- Holzschutzmittel;
- Konservierungsstoffe;
- Weichmacher.
ANMERKUNG 1 Verfahren für die qualitative und quantitative Bestimmung von Formaldehyd in zugänglichen textilen Bestandteilen von Spielzeug, zugänglichen Bestandteilen aus Papier und harzgebundenen Holzteilen von Spielzeug sind in EN 71-9 festgelegt.
ANMERKUNG 2 Das Verfahren für die Bestimmung von freiem Formaldehyd als Konservierungsstoff ist in EN 71-10 festgelegt.
Reģistrācijas numurs (WIID)
1219
Darbības sfēra
Dieser Teil 11 der Europäischen Norm EN 71 zur Sicherheit von Spielzeug legt Verfahren für die Analyse von Spielzeug- und Spielzeugmaterialextrakten fest, die nach den Probenahmeverfahren in EN 71-10 hergestellt wurden, um die Bewertung der Übereinstimmung mit den in EN 71-9 festgelegten chemischen Anforderungen zu ermöglichen.
Diese Norm legt Analysenverfahren zur qualitativen und quantitativen Bestimmung der folgenden Gruppen organischer Chemikalien fest:
- Flammschutzmittel (Flammverzögerungsmittel);
- Farbstoffe;
- primäre aromatische Amine;
- nicht-flüchtige Monomere und Lösemittel;
- flüchtige Monomere und Lösemittel;
- Holzschutzmittel;
- Konservierungsstoffe;
- Weichmacher.
ANMERKUNG 1 Verfahren für die qualitative und quantitative Bestimmung von Formaldehyd in zugänglichen textilen Bestandteilen von Spielzeug, zugänglichen Bestandteilen aus Papier und harzgebundenen Holzteilen von Spielzeug sind in EN 71-9 festgelegt.
ANMERKUNG 2 Das Verfahren für die Bestimmung von freiem Formaldehyd als Konservierungsstoff ist in EN 71-10 festgelegt.