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Diese Europäische Norm gilt für Brettspiele für den Geruchsinn, Kosmetikkoffer, Spiele für den Geschmacksinn und Ergänzungssets. Diese Norm legt Anforderungen an die Verwendung von Stoffen und Gemischen und in bestimmten Fällen Anforderungen an deren Menge und Konzentration in Brettspielen für den Geruchsinn, Kosmetikkoffern, Spielen für den Geschmacksinn und Ergänzungssets zu derartigen Spielen oder Koffern/Sets fest.
Bei diesen Stoffen und Gemischen handelt es sich um:
- solche, die nach den für gefährliche Stoffe [15], [16] und gefährliche Gemische [17] geltenden EU-Rechtsvorschriften als gefährlich eingestuft wurden;
- Stoffe und Gemische, die in übermäßigen Mengen die Gesundheit der Kinder schädigen könnten und die nicht durch die vorstehend genannten Rechtsvorschriften als gefährlich eingestuft sind; und
- sonstige chemische Stoffe und Gemische, die in einem Spiel/Koffer/Set enthalten sind.
Die vorliegende Europäische Norm spezifiziert darüber hinaus in Spielzeug verbotene allergene Duftstoffe, Anforderungen an die Kennzeichnung, besonders in Bezug auf allergene Duftstoffe und Anforderungen an die Inhaltsangabe, die Gebrauchsanleitung, an die während der Aktivität zu verwendende Ausrüstung sowie an die Verwendung leicht entzündbarer Flüssigkeiten.
Diese Europäische Norm gilt nicht für Kosmetikspielzeug, wie Puppenschminke.
ANMERKUNG Die Begriffe "Stoff" und "Gemisch" sind in der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 [18] und in der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [16] definiert.
Reģistrācijas numurs (WIID)
36820
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm gilt für Brettspiele für den Geruchsinn, Kosmetikkoffer, Spiele für den Geschmacksinn und Ergänzungssets. Diese Norm legt Anforderungen an die Verwendung von Stoffen und Gemischen und in bestimmten Fällen Anforderungen an deren Menge und Konzentration in Brettspielen für den Geruchsinn, Kosmetikkoffern, Spielen für den Geschmacksinn und Ergänzungssets zu derartigen Spielen oder Koffern/Sets fest.
Bei diesen Stoffen und Gemischen handelt es sich um:
- solche, die nach den für gefährliche Stoffe [15], [16] und gefährliche Gemische [17] geltenden EU-Rechtsvorschriften als gefährlich eingestuft wurden;
- Stoffe und Gemische, die in übermäßigen Mengen die Gesundheit der Kinder schädigen könnten und die nicht durch die vorstehend genannten Rechtsvorschriften als gefährlich eingestuft sind; und
- sonstige chemische Stoffe und Gemische, die in einem Spiel/Koffer/Set enthalten sind.
Die vorliegende Europäische Norm spezifiziert darüber hinaus in Spielzeug verbotene allergene Duftstoffe, Anforderungen an die Kennzeichnung, besonders in Bezug auf allergene Duftstoffe und Anforderungen an die Inhaltsangabe, die Gebrauchsanleitung, an die während der Aktivität zu verwendende Ausrüstung sowie an die Verwendung leicht entzündbarer Flüssigkeiten.
Diese Europäische Norm gilt nicht für Kosmetikspielzeug, wie Puppenschminke.
ANMERKUNG Die Begriffe "Stoff" und "Gemisch" sind in der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 [18] und in der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [16] definiert.