Nosaukums | Diese Europäische Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für die mechanischen und physikalischen Eigenschaften von Spielzeug fest.
Diese Europäische Norm gilt für Kinderspielzeug, d. h. für alle Erzeugnisse oder Materialien, die — ausschließlich oder nicht ausschließlich — so ausgeführt oder dazu bestimmt sind, von Kindern unter 14 Jahren für den Gebrauch beim Spielen verwendet zu werden. Sie bezieht sich auf Spielzeug im Neuzustand und berücksichtigt sowohl die bei bestimmungsgemäßem und vorhersehbarem Gebrauch vorhersehbare, übliche Benutzungsdauer als auch das kindgemäße Verhalten.
Sie enthält spezifische Anforderungen an Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten, für Kinder unter 18 Monaten und für Kinder, die zu jung sind, um ohne Hilfe sitzen zu können. Nach Richtlinie 2009/48/EG (Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug) [21] bedeutet „zur Verwendung durch … bestimmt“, dass Eltern oder Aufsichtspersonen aufgrund der Funktion, Abmessungen und Eigenschaften eines Spielzeugs vernünftigerweise davon ausgehen können, dass es zur Verwendung durch Kinder der angegebenen Altersgruppe bestimmt ist. Spielzeug mit weicher Füllung und einfachen Formen zum Halten und Kuscheln z. B. wird deshalb für Kinder unter 36 Monaten eingestuft.
ANMERKUNG Informationen zur Alterseinstufung und Altersfestlegung von Spielzeug können CEN ISO/TR 8124 8 [22] und den Leitliniendokumenten der Europäischen Kommission über die Sicherheit von Spielzeug entnommen werden.
Ferner legt diese Europäische Norm Anforderungen an die Verpackung, Kennzeichnung und Kennzeichnung fest.
Diese Europäische Norm erfasst keine Musikinstrumente, Sportgeräte oder Ähnliches, schließt jedoch deren entsprechende Spielzeugvarianten ein.
Diese Europäische Norm gilt nicht für folgendes Spielzeug:
Spielautomaten, ob münzbetrieben oder nicht, die für die öffentlichen Nutzung bestimmt sind;
mit Verbrennungsmotoren ausgerüstete Spielzeugfahrzeuge (siehe Abschnitt A.2);
Spielzeugdampfmaschinen;
Spielzeugschleudern und Spielzeugkatapulte, die ohne Geschosse geliefert werden;
ferngesteuertes Flugspielzeug, das über Rotorblätter verfügt, die in der Lage sind, annähernd waagerecht zu rotieren, wobei jedes Blatt mehr als 175 mm lang ist, gemessen von der Drehachse zur Spitze des Blattes und mit einer Gesamtmasse des Flugspielzeugs von mehr als 50 g.
Spielzeugschleudern und Spielzeugkatapulte, die mit Geschossen geliefert werden, werden von dieser Norm abgedeckt.
Diese Europäischen Norm erfasst keine Aspekte der elektrischen Sicherheit des Spielzeugs, die von EN IEC 62115 abgedeckt werden.
Des Weiteren deckt sie folgende Erzeugnisse, die im Sinne dieser Europäischen Norm nicht als Spielzeug gelten, nicht ab:
a) dekorative Gegenstände für festliche Anlässe und Feierlichkeiten;
b) Produkte für Sammler, sofern auf dem Produkt oder seiner Verpackung ein sichtbarer und leserlicher Hinweis angebracht ist, wonach das Produkt für Sammler, die mindestens 14 Jahre alt sind, bestimmt ist. Zu dieser Kategorie gehören z. B.:
1) original- und maßstabsgetreue Kleinmodelle (siehe Abschnitt A.2);
2) Bausätze von original- und maßstabsgetreuen Kleinmodellen;
3) Folklore- und Dekorationspuppen und ähnliche Artikel;
4) Nachbildungen von historischem Spielzeug;
5) Nachbildungen echter Schusswaffen;
c) Sportgeräte, einschließlich Rollschuhen, Inlineskates und Skateboards für Kinder mit einem Körpergewicht über 20 kg;
d) Fahrräder mit einer maximalen Sattelhöhe von mehr als 435 mm, gemessen als vertikaler Abstand vom Boden bis hin zum oberen Teil der Sitzfläche, mit dem Sitz in horizontaler Ausrichtung und mit der Sattelstütze in der niedrigstem Einraststellung;
e) Roller und andere Fortbewegungsmittel, die als Sportgeräte konzipiert sind oder die für die Fortbewegung auf öffentlichen Straßen oder öffentlichen Wegen bestimmt sind;
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Darbības sfēra | Diese Europäische Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für die mechanischen und physikalischen Eigenschaften von Spielzeug fest.
Diese Europäische Norm gilt für Kinderspielzeug, d. h. für alle Erzeugnisse oder Materialien, die — ausschließlich oder nicht ausschließlich — so ausgeführt oder dazu bestimmt sind, von Kindern unter 14 Jahren für den Gebrauch beim Spielen verwendet zu werden. Sie bezieht sich auf Spielzeug im Neuzustand und berücksichtigt sowohl die bei bestimmungsgemäßem und vorhersehbarem Gebrauch vorhersehbare, übliche Benutzungsdauer als auch das kindgemäße Verhalten.
Sie enthält spezifische Anforderungen an Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten, für Kinder unter 18 Monaten und für Kinder, die zu jung sind, um ohne Hilfe sitzen zu können. Nach Richtlinie 2009/48/EG (Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug) [21] bedeutet „zur Verwendung durch … bestimmt“, dass Eltern oder Aufsichtspersonen aufgrund der Funktion, Abmessungen und Eigenschaften eines Spielzeugs vernünftigerweise davon ausgehen können, dass es zur Verwendung durch Kinder der angegebenen Altersgruppe bestimmt ist. Spielzeug mit weicher Füllung und einfachen Formen zum Halten und Kuscheln z. B. wird deshalb für Kinder unter 36 Monaten eingestuft.
ANMERKUNG Informationen zur Alterseinstufung und Altersfestlegung von Spielzeug können CEN ISO/TR 8124 8 [22] und den Leitliniendokumenten der Europäischen Kommission über die Sicherheit von Spielzeug entnommen werden.
Ferner legt diese Europäische Norm Anforderungen an die Verpackung, Kennzeichnung und Kennzeichnung fest.
Diese Europäische Norm erfasst keine Musikinstrumente, Sportgeräte oder Ähnliches, schließt jedoch deren entsprechende Spielzeugvarianten ein.
Diese Europäische Norm gilt nicht für folgendes Spielzeug:
Spielautomaten, ob münzbetrieben oder nicht, die für die öffentlichen Nutzung bestimmt sind;
mit Verbrennungsmotoren ausgerüstete Spielzeugfahrzeuge (siehe Abschnitt A.2);
Spielzeugdampfmaschinen;
Spielzeugschleudern und Spielzeugkatapulte, die ohne Geschosse geliefert werden;
ferngesteuertes Flugspielzeug, das über Rotorblätter verfügt, die in der Lage sind, annähernd waagerecht zu rotieren, wobei jedes Blatt mehr als 175 mm lang ist, gemessen von der Drehachse zur Spitze des Blattes und mit einer Gesamtmasse des Flugspielzeugs von mehr als 50 g.
Spielzeugschleudern und Spielzeugkatapulte, die mit Geschossen geliefert werden, werden von dieser Norm abgedeckt.
Diese Europäischen Norm erfasst keine Aspekte der elektrischen Sicherheit des Spielzeugs, die von EN IEC 62115 abgedeckt werden.
Des Weiteren deckt sie folgende Erzeugnisse, die im Sinne dieser Europäischen Norm nicht als Spielzeug gelten, nicht ab:
a) dekorative Gegenstände für festliche Anlässe und Feierlichkeiten;
b) Produkte für Sammler, sofern auf dem Produkt oder seiner Verpackung ein sichtbarer und leserlicher Hinweis angebracht ist, wonach das Produkt für Sammler, die mindestens 14 Jahre alt sind, bestimmt ist. Zu dieser Kategorie gehören z. B.:
1) original- und maßstabsgetreue Kleinmodelle (siehe Abschnitt A.2);
2) Bausätze von original- und maßstabsgetreuen Kleinmodellen;
3) Folklore- und Dekorationspuppen und ähnliche Artikel;
4) Nachbildungen von historischem Spielzeug;
5) Nachbildungen echter Schusswaffen;
c) Sportgeräte, einschließlich Rollschuhen, Inlineskates und Skateboards für Kinder mit einem Körpergewicht über 20 kg;
d) Fahrräder mit einer maximalen Sattelhöhe von mehr als 435 mm, gemessen als vertikaler Abstand vom Boden bis hin zum oberen Teil der Sitzfläche, mit dem Sitz in horizontaler Ausrichtung und mit der Sattelstütze in der niedrigstem Einraststellung;
e) Roller und andere Fortbewegungsmittel, die als Sportgeräte konzipiert sind oder die für die Fortbewegung auf öffentlichen Straßen oder öffentlichen Wegen bestimmt sind;
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