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Der vorliegende Teil 9 !der Norm" EN 71 zur Sicherheit von Spielzeug legt Anforderungen an die Migration von bzw. den Gehalt an bestimmten gefährlichen organisch-chemischen Verbindungen aus/in bestimmtem Spielzeug und Spielzeugmaterialien (siehe Tabelle 1) für folgende Expositionswege fest:
in den Mund nehmen;
orale Aufnahme;
Hautkontakt;
Augenkontakt;
Inhalation (Einatmung).
Ddies gilt für den bestimmungsgemäßen bzw. vorhersehbaren Gebrauch, wobei das übliche kindgemäße Verhalten sowie die Funktion und die Ausführung des Spielzeuges zu berücksichtigen sind.
Diese !Norm" Norm enthält keine Anforderungen an chemisches Spielzeug, Experimentierkästen oder Fingermal¬farben, die in anderen Teilen von EN 71 behandelt werden.
Die für Spielzeug verwendeten Verpackungsmaterialien fallen nicht in den Anwendungsbereich der !Norm"Norm, es sei denn, sie bilden einen Teil des Spielzeuges oder verfügen bestimmungsgemäß über einen Spielwert.
Reģistrācijas numurs (WIID)
28752
Darbības sfēra
Der vorliegende Teil 9 !der Norm" EN 71 zur Sicherheit von Spielzeug legt Anforderungen an die Migration von bzw. den Gehalt an bestimmten gefährlichen organisch-chemischen Verbindungen aus/in bestimmtem Spielzeug und Spielzeugmaterialien (siehe Tabelle 1) für folgende Expositionswege fest:
in den Mund nehmen;
orale Aufnahme;
Hautkontakt;
Augenkontakt;
Inhalation (Einatmung).
Ddies gilt für den bestimmungsgemäßen bzw. vorhersehbaren Gebrauch, wobei das übliche kindgemäße Verhalten sowie die Funktion und die Ausführung des Spielzeuges zu berücksichtigen sind.
Diese !Norm" Norm enthält keine Anforderungen an chemisches Spielzeug, Experimentierkästen oder Fingermal¬farben, die in anderen Teilen von EN 71 behandelt werden.
Die für Spielzeug verwendeten Verpackungsmaterialien fallen nicht in den Anwendungsbereich der !Norm"Norm, es sei denn, sie bilden einen Teil des Spielzeuges oder verfügen bestimmungsgemäß über einen Spielwert.