Projekta Nr.EN 71-5:2013
NosaukumsDiese Europäische Norm legt die Anforderungen und Prüfverfahren für die Stoffe und Materialien fest, die in chemischem Spielzeug (Sets), ausgenommen Experimentierkästen, verwendet werden. Bei diesen Stoffen und Gemischen handelt es sich um: - solche, die nach der für gefährliche Stoffe und gefährliche Gemische geltenden EU-Rechtsvorschrift als gefährlich eingestuft wurden [5]; - Stoffe und Gemische, die in übermäßigen Mengen die Gesundheit der Kinder schädigen könnten und die nicht durch die vorstehend genannte Rechtsvorschrift als gefährlich eingestuft sind; - und sonstige chemische Stoffe und Gemische, die mit dem chemischen Spielzeug mitgeliefert werden. ANMERKUNG Die Begriffe „Stoff“ und „Gemisch“ sind in der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und in der CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 definiert. Weiterhin sind Anforderungen an die Kennzeichnung, die Warnhinweise, die Sicherheitsregeln, die Inhaltsangabe, die Gebrauchsanleitung sowie die Erste-Hilfe-Informationen festgelegt. Dieser Teil der EN 71 gilt für: - Gips-Gussformen-Sets; - keramische und glasartige Email-Werkstoffe in Miniatur-Werkstatt-Sets; - im Ofen zu härtende weichmacherhaltige PVC-Modelliermassen-Sets; - Schmelzgranulat-Sets; - Einbettungs-Sets; - Klebstoffe, Farben, Lacke, Firnisse, Verdünnungen und Reinigungsmittel (Lösemittel), welche in Modellbaukästen mitgeliefert oder für diese empfohlen werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)33755
Darbības sfēraDiese Europäische Norm legt die Anforderungen und Prüfverfahren für die Stoffe und Materialien fest, die in chemischem Spielzeug (Sets), ausgenommen Experimentierkästen, verwendet werden. Bei diesen Stoffen und Gemischen handelt es sich um: - solche, die nach der für gefährliche Stoffe und gefährliche Gemische geltenden EU-Rechtsvorschrift als gefährlich eingestuft wurden [5]; - Stoffe und Gemische, die in übermäßigen Mengen die Gesundheit der Kinder schädigen könnten und die nicht durch die vorstehend genannte Rechtsvorschrift als gefährlich eingestuft sind; - und sonstige chemische Stoffe und Gemische, die mit dem chemischen Spielzeug mitgeliefert werden. ANMERKUNG Die Begriffe „Stoff“ und „Gemisch“ sind in der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und in der CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 definiert. Weiterhin sind Anforderungen an die Kennzeichnung, die Warnhinweise, die Sicherheitsregeln, die Inhaltsangabe, die Gebrauchsanleitung sowie die Erste-Hilfe-Informationen festgelegt. Dieser Teil der EN 71 gilt für: - Gips-Gussformen-Sets; - keramische und glasartige Email-Werkstoffe in Miniatur-Werkstatt-Sets; - im Ofen zu härtende weichmacherhaltige PVC-Modelliermassen-Sets; - Schmelzgranulat-Sets; - Einbettungs-Sets; - Klebstoffe, Farben, Lacke, Firnisse, Verdünnungen und Reinigungsmittel (Lösemittel), welche in Modellbaukästen mitgeliefert oder für diese empfohlen werden.
StatussAtcelts
ICS grupa97.200.50