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Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Konstruktion, Herstellung und Prüfung von geschlos¬senen Ausdehnungsgefäßen mit eingebauter Membrane fest, die im Folgenden Gefäße genannt werden und
a) deren Membranen zur Trennung von Wasser einerseits und Luft/Stickstoff andererseits in Heizungs /Kühl¬systemen oder Frischwassersystemen dienen;
b) die in Einzel oder Serienfertigung hergestellt werden;
c) die teilweise oder ganz aus (kalt )tiefgezogenen Teilen bestehen;
d) deren Einzelteile durch Schweißen, Klemmen oder Flansche verbunden werden können;
e) deren Größe nicht begrenzt ist;
f) deren maximal zulässiger Druck mehr als 0,5 bar beträgt, jedoch 30 bar nicht überschreitet;
g) deren Wanddicke auf 12 mm bei austenitischen Stählen und 15 mm bei ferritischen Stählen begrenzt ist;
h) deren Mindest Betriebstemperatur nicht unter -10 °C und deren maximale Betriebstemperatur nicht über 70 °C liegt.
ANMERKUNG Die maximale Betriebstemperatur von 70 °C hängt von den Eigenschaften des Membranenwerkstoffes ab. Sie kann höher sein, wenn die Eignung des Membranenwerkstoffes nachgewiesen ist.
Wie hoch die Temperatur des Heizungssystems auch sein mag, der entscheidende Faktor für den Gefäßbetrieb ist die maximale Betriebstemperatur der Membrane. Der Konstrukteur des Systems ist verantwortlich dafür, notwendige Maßnahmen vorzuschreiben, um die Membrane vor ungeeigneten Temperaturen zu schützen (z. B. Anschluss an den kältesten Teil des Systems bei einem Heizungssystem oder an den wärmsten in einem Kühlkreislauf; thermostatische Überwachung des Anschlusses an das Gefäß oder Zwischengefäß).
In Anwendungsfällen, in denen Betriebstemperaturen über 70 °C nicht vermieden werden können, ist die Eignung des Membranenwerkstoffes nachzuweisen (siehe Abschnitt 8).
Bei einem Verweis in dieser Europäischen Norm auf EN 13445 1, EN 13445 2, EN 13445 3, EN 13445 4 bzw. EN 13445 5 gelten sämtliche zutreffenden Festlegungen in den entsprechenden Abschnitten der Norm.
Reģistrācijas numurs (WIID)
26556
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Konstruktion, Herstellung und Prüfung von geschlos¬senen Ausdehnungsgefäßen mit eingebauter Membrane fest, die im Folgenden Gefäße genannt werden und
a) deren Membranen zur Trennung von Wasser einerseits und Luft/Stickstoff andererseits in Heizungs /Kühl¬systemen oder Frischwassersystemen dienen;
b) die in Einzel oder Serienfertigung hergestellt werden;
c) die teilweise oder ganz aus (kalt )tiefgezogenen Teilen bestehen;
d) deren Einzelteile durch Schweißen, Klemmen oder Flansche verbunden werden können;
e) deren Größe nicht begrenzt ist;
f) deren maximal zulässiger Druck mehr als 0,5 bar beträgt, jedoch 30 bar nicht überschreitet;
g) deren Wanddicke auf 12 mm bei austenitischen Stählen und 15 mm bei ferritischen Stählen begrenzt ist;
h) deren Mindest Betriebstemperatur nicht unter -10 °C und deren maximale Betriebstemperatur nicht über 70 °C liegt.
ANMERKUNG Die maximale Betriebstemperatur von 70 °C hängt von den Eigenschaften des Membranenwerkstoffes ab. Sie kann höher sein, wenn die Eignung des Membranenwerkstoffes nachgewiesen ist.
Wie hoch die Temperatur des Heizungssystems auch sein mag, der entscheidende Faktor für den Gefäßbetrieb ist die maximale Betriebstemperatur der Membrane. Der Konstrukteur des Systems ist verantwortlich dafür, notwendige Maßnahmen vorzuschreiben, um die Membrane vor ungeeigneten Temperaturen zu schützen (z. B. Anschluss an den kältesten Teil des Systems bei einem Heizungssystem oder an den wärmsten in einem Kühlkreislauf; thermostatische Überwachung des Anschlusses an das Gefäß oder Zwischengefäß).
In Anwendungsfällen, in denen Betriebstemperaturen über 70 °C nicht vermieden werden können, ist die Eignung des Membranenwerkstoffes nachzuweisen (siehe Abschnitt 8).
Bei einem Verweis in dieser Europäischen Norm auf EN 13445 1, EN 13445 2, EN 13445 3, EN 13445 4 bzw. EN 13445 5 gelten sämtliche zutreffenden Festlegungen in den entsprechenden Abschnitten der Norm.