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Diese Europäische Norm gilt für Metallarmaturen als drucktragende Ausrüstungsteile für Anwendungen in der Industrie mit einem maximal zulässigen Druck (PS) größer als 0,5 bar entsprechend der Druckgeräte-Richtlinie (DGRL) 97/23/EG und legt die Mindestanforderungen fest, die für die Gestaltung (Auslegung), Herstellung, Prüfung, Werkstoffe und Dokumentation gelten.
Sämtliche grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Druckgeräte-Richtlinie (DGRL) 97/23/EG wurden berücksichtigt und diejenigen, die für die Armaturen gelten, werden in dieser Europäischen Norm behandelt.
Diese Europäische Norm gilt nicht für:
- Sicherheitsventile und Berstscheiben (ein Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion);
- Schaugläser und deren Fassungen (Bauteil eines Druckgerätes) und
- Messkammern.
Diese Europäische Norm kann jedoch für die drucktragenden Teile von Ausrüstungsteilen mit Sicherheits-funktion, wie z. B. Gehäuse, deckel und Abdeckungen angewendet werden.
ANMERKUNG 1 Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion sind zum Schutz des Druckgerätes gegen das Überschreiten der zulässigen Grenzen gestaltet. Die Anforderungen an die Sicherheitseinrichtungen zum Schutz gegen unzulässigen Druck, wie z. B. Sicherheitsventile, Berstscheibeneinrichtungen, Sicherheitsventile und Berstscheibeneinrichtungen in Kombination, Sicherheitssysteme mit gesteuerten Druckentlastungsventilen (CSPRS, en: Controlled safety pressure relief systems, dt: gesteuerte Sicherheitsventile), sind in den zutreffenden Normen für Sicherheitseinrichtungen, z. B. EN ISO 4126, EN 14129, festgelegt.
ANMERKUNG 2 Das Wort „Armatur“, im Singular oder Plural, ist nachstehend gleichbedeutend mit allen Ausrüstungen, die in den Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm fallen, wie vorstehend angegeben.
Reģistrācijas numurs (WIID)
37097
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm gilt für Metallarmaturen als drucktragende Ausrüstungsteile für Anwendungen in der Industrie mit einem maximal zulässigen Druck (PS) größer als 0,5 bar entsprechend der Druckgeräte-Richtlinie (DGRL) 97/23/EG und legt die Mindestanforderungen fest, die für die Gestaltung (Auslegung), Herstellung, Prüfung, Werkstoffe und Dokumentation gelten.
Sämtliche grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Druckgeräte-Richtlinie (DGRL) 97/23/EG wurden berücksichtigt und diejenigen, die für die Armaturen gelten, werden in dieser Europäischen Norm behandelt.
Diese Europäische Norm gilt nicht für:
- Sicherheitsventile und Berstscheiben (ein Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion);
- Schaugläser und deren Fassungen (Bauteil eines Druckgerätes) und
- Messkammern.
Diese Europäische Norm kann jedoch für die drucktragenden Teile von Ausrüstungsteilen mit Sicherheits-funktion, wie z. B. Gehäuse, deckel und Abdeckungen angewendet werden.
ANMERKUNG 1 Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion sind zum Schutz des Druckgerätes gegen das Überschreiten der zulässigen Grenzen gestaltet. Die Anforderungen an die Sicherheitseinrichtungen zum Schutz gegen unzulässigen Druck, wie z. B. Sicherheitsventile, Berstscheibeneinrichtungen, Sicherheitsventile und Berstscheibeneinrichtungen in Kombination, Sicherheitssysteme mit gesteuerten Druckentlastungsventilen (CSPRS, en: Controlled safety pressure relief systems, dt: gesteuerte Sicherheitsventile), sind in den zutreffenden Normen für Sicherheitseinrichtungen, z. B. EN ISO 4126, EN 14129, festgelegt.
ANMERKUNG 2 Das Wort „Armatur“, im Singular oder Plural, ist nachstehend gleichbedeutend mit allen Ausrüstungen, die in den Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm fallen, wie vorstehend angegeben.