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Dieses Dokument legt die Eigenschaften, Leistungsanforderungen und Prüfverfahren für tragbare Feuerlöscher fest.
Eine Angabe zur Eignung eines Feuerlöschers für den Einsatz bei Gasbränden (Brandklasse C) liegt im Ermessen des Herstellers und gilt nur für Pulver-Feuerlöscher, die die Mindestanforderungen an das Löschvermögen für die Brandklasse B oder Brandklasse A und B erreicht haben.
Die Eignung von Feuerlöschern für die Brandklasse D (Brände von Metallen) liegt nur im Hinblick auf die Prüfobjekte außerhalb des Anwendungsbereiches dieses Dokuments. Alle anderen Anforderungen dieses Dokuments an Pulver-Feuerlöscher gelten auch für Feuerlöscher, die die Eignung für die Brandklasse D beanspruchen.
Der Einsatz von Pulver- und Kohlendioxid-Feuerlöschern bei Bränden der Brandklasse F wird als gefährlich erachtet. Aus diesem Grund sind Pulver- und Kohlendioxid-Feuerlöscher von der Übereinstimmung hinsichtlich der Brandklasse F in diesem Dokument ausgenommen.
ANMERKUNG Das Ablöschen eines Metallbrandes stellt eine derartige Besonderheit dar (in Bezug auf das Metall selbst, seine Form, die Brandentwicklung usw.), dass es nicht möglich ist, ein repräsentatives Prüfobjekt festzulegen. Das Löschvermögen für ein Prüfobjekt der Brandklasse D ist Gegenstand von besonderen Falluntersuchungen.
Reģistrācijas numurs (WIID)
75870
Darbības sfēra
Dieses Dokument legt die Eigenschaften, Leistungsanforderungen und Prüfverfahren für tragbare Feuerlöscher fest.
Eine Angabe zur Eignung eines Feuerlöschers für den Einsatz bei Gasbränden (Brandklasse C) liegt im Ermessen des Herstellers und gilt nur für Pulver-Feuerlöscher, die die Mindestanforderungen an das Löschvermögen für die Brandklasse B oder Brandklasse A und B erreicht haben.
Die Eignung von Feuerlöschern für die Brandklasse D (Brände von Metallen) liegt nur im Hinblick auf die Prüfobjekte außerhalb des Anwendungsbereiches dieses Dokuments. Alle anderen Anforderungen dieses Dokuments an Pulver-Feuerlöscher gelten auch für Feuerlöscher, die die Eignung für die Brandklasse D beanspruchen.
Der Einsatz von Pulver- und Kohlendioxid-Feuerlöschern bei Bränden der Brandklasse F wird als gefährlich erachtet. Aus diesem Grund sind Pulver- und Kohlendioxid-Feuerlöscher von der Übereinstimmung hinsichtlich der Brandklasse F in diesem Dokument ausgenommen.
ANMERKUNG Das Ablöschen eines Metallbrandes stellt eine derartige Besonderheit dar (in Bezug auf das Metall selbst, seine Form, die Brandentwicklung usw.), dass es nicht möglich ist, ein repräsentatives Prüfobjekt festzulegen. Das Löschvermögen für ein Prüfobjekt der Brandklasse D ist Gegenstand von besonderen Falluntersuchungen.