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Dieses Dokument legt die Anforderungen an nicht nachfüllbare, tragbare Druckgaspackungen für Feuerlöschzwecke (Löschspraydosen) fest.
Es ergänzt die Eigenschaften, das Feuerlöschvermögen und Prüfverfahren für Druckgaspackungen für Feuerlöschzwecke (Löschspraydosen) zusätzlich zu den Anforderungen der Richtlinie 75/324/EWG. Die Anforderungen in diesem Dokument sind für Produkte mit weniger als 1 kg oder 1 l Löschmitteln festgelegt, das durch die Einwirkung des Innendrucks ausgestoßen werden können und zum Löschen von Prüfbränden der Klassen A und B oder der Klassen A und F oder der Klassen A, B und F der EN 2 vorgesehen sind. Diese Löschspraydosen sind für die Verwendung durch ungeübte Personen im häuslichen Bereich vorgesehen. Sie sind nicht dafür vorgesehen, bei Gasbränden (Brandklasse C) und Metallbränden (Brandklasse D) verwendet zu werden.
In Anhang I sind die Anforderungen an das Mindest-Feuerlöschvermögen bei Prüfbränden der Brandklasse A, Brandklasse B und Brandklasse F nach EN 2 festgelegt, wie jeweils zutreffend.
In Anhang A wird die Konditionierung angegeben, der die Löschspraydosen vor den in Anhang B bis Anhang K beschriebenen Prüfungen zu unterziehen sind.
Reģistrācijas numurs (WIID)
64904
Darbības sfēra
Dieses Dokument legt die Anforderungen an nicht nachfüllbare, tragbare Druckgaspackungen für Feuerlöschzwecke (Löschspraydosen) fest.
Es ergänzt die Eigenschaften, das Feuerlöschvermögen und Prüfverfahren für Druckgaspackungen für Feuerlöschzwecke (Löschspraydosen) zusätzlich zu den Anforderungen der Richtlinie 75/324/EWG. Die Anforderungen in diesem Dokument sind für Produkte mit weniger als 1 kg oder 1 l Löschmitteln festgelegt, das durch die Einwirkung des Innendrucks ausgestoßen werden können und zum Löschen von Prüfbränden der Klassen A und B oder der Klassen A und F oder der Klassen A, B und F der EN 2 vorgesehen sind. Diese Löschspraydosen sind für die Verwendung durch ungeübte Personen im häuslichen Bereich vorgesehen. Sie sind nicht dafür vorgesehen, bei Gasbränden (Brandklasse C) und Metallbränden (Brandklasse D) verwendet zu werden.
In Anhang I sind die Anforderungen an das Mindest-Feuerlöschvermögen bei Prüfbränden der Brandklasse A, Brandklasse B und Brandklasse F nach EN 2 festgelegt, wie jeweils zutreffend.
In Anhang A wird die Konditionierung angegeben, der die Löschspraydosen vor den in Anhang B bis Anhang K beschriebenen Prüfungen zu unterziehen sind.