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Diese Europäische Norm legt die Mindestanforderungen an die Bestätigung der Konformität tragbarer Feuerlöscher
nach EN 3-7 sowie Anforderungen an die Qualität und an die Produktionskontrolle der Feuerlöscher
fest.
Sie legt die Dokumentation fest, die bereitzustellen ist:
- zur Identifizierung (Legitimation) des Antragstellers;
- zur Identifizierung (Legitimation) des Herstellers, falls er nicht der Antragsteller ist;
- zur Identifizierung (Legitimation) eines Subunternehmers oder mehrerer Subunternehmer, falls zutreffend;
- zur Identifizierung des Feuerlöschers;
- zur Dokumentation, die mit dem Feuerlöscher einzureichen ist;
- zur CE-Kennzeichnung;
- zum Qualitätsmanagementsystem;
- zu toxikologischen Informationen zum Löschmittel.
Es werden Verfahren festgelegt für:
- Typprüfung;
- Bewertung des Herstellerwerks;
- Kontrollen während der Produktion.
ANMERKUNG 1 Der Antragsteller kann für ein Produkt auf der Grundlage eines Prüfberichts und eines zufrieden
stellenden Qualitätsaudits, das die Dokumentation bestätigt, die Zertifizierung dieses Produkts von einer EA-akkreditierten
Zertifizierungsstelle beantragen. Zusätzliche Anforderungen können durch nationale Vorschriften und/oder Qualitätskennzeichnungen
gestellt werden.
ANMERKUNG 2 Die Prüfung kann, sofern zutreffend, an Bauteilfamilien vorgenommen werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
26661
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt die Mindestanforderungen an die Bestätigung der Konformität tragbarer Feuerlöscher
nach EN 3-7 sowie Anforderungen an die Qualität und an die Produktionskontrolle der Feuerlöscher
fest.
Sie legt die Dokumentation fest, die bereitzustellen ist:
- zur Identifizierung (Legitimation) des Antragstellers;
- zur Identifizierung (Legitimation) des Herstellers, falls er nicht der Antragsteller ist;
- zur Identifizierung (Legitimation) eines Subunternehmers oder mehrerer Subunternehmer, falls zutreffend;
- zur Identifizierung des Feuerlöschers;
- zur Dokumentation, die mit dem Feuerlöscher einzureichen ist;
- zur CE-Kennzeichnung;
- zum Qualitätsmanagementsystem;
- zu toxikologischen Informationen zum Löschmittel.
Es werden Verfahren festgelegt für:
- Typprüfung;
- Bewertung des Herstellerwerks;
- Kontrollen während der Produktion.
ANMERKUNG 1 Der Antragsteller kann für ein Produkt auf der Grundlage eines Prüfberichts und eines zufrieden
stellenden Qualitätsaudits, das die Dokumentation bestätigt, die Zertifizierung dieses Produkts von einer EA-akkreditierten
Zertifizierungsstelle beantragen. Zusätzliche Anforderungen können durch nationale Vorschriften und/oder Qualitätskennzeichnungen
gestellt werden.
ANMERKUNG 2 Die Prüfung kann, sofern zutreffend, an Bauteilfamilien vorgenommen werden.