Projekta Nr.EN 3-10:2009
NosaukumsDiese Europäische Norm legt die Mindestanforderungen an die Bestätigung der Konformität tragbarer Feuerlöscher nach EN 3-7 sowie Anforderungen an die Qualität und an die Produktionskontrolle der Feuerlöscher fest. Sie legt die Dokumentation fest, die bereitzustellen ist: - zur Identifizierung (Legitimation) des Antragstellers; - zur Identifizierung (Legitimation) des Herstellers, falls er nicht der Antragsteller ist; - zur Identifizierung (Legitimation) eines Subunternehmers oder mehrerer Subunternehmer, falls zutreffend; - zur Identifizierung des Feuerlöschers; - zur Dokumentation, die mit dem Feuerlöscher einzureichen ist; - zur CE-Kennzeichnung; - zum Qualitätsmanagementsystem; - zu toxikologischen Informationen zum Löschmittel. Es werden Verfahren festgelegt für: - Typprüfung; - Bewertung des Herstellerwerks; - Kontrollen während der Produktion. ANMERKUNG 1 Der Antragsteller kann für ein Produkt auf der Grundlage eines Prüfberichts und eines zufrieden stellenden Qualitätsaudits, das die Dokumentation bestätigt, die Zertifizierung dieses Produkts von einer EA-akkreditierten Zertifizierungsstelle beantragen. Zusätzliche Anforderungen können durch nationale Vorschriften und/oder Qualitätskennzeichnungen gestellt werden. ANMERKUNG 2 Die Prüfung kann, sofern zutreffend, an Bauteilfamilien vorgenommen werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)26661
Darbības sfēraDiese Europäische Norm legt die Mindestanforderungen an die Bestätigung der Konformität tragbarer Feuerlöscher nach EN 3-7 sowie Anforderungen an die Qualität und an die Produktionskontrolle der Feuerlöscher fest. Sie legt die Dokumentation fest, die bereitzustellen ist: - zur Identifizierung (Legitimation) des Antragstellers; - zur Identifizierung (Legitimation) des Herstellers, falls er nicht der Antragsteller ist; - zur Identifizierung (Legitimation) eines Subunternehmers oder mehrerer Subunternehmer, falls zutreffend; - zur Identifizierung des Feuerlöschers; - zur Dokumentation, die mit dem Feuerlöscher einzureichen ist; - zur CE-Kennzeichnung; - zum Qualitätsmanagementsystem; - zu toxikologischen Informationen zum Löschmittel. Es werden Verfahren festgelegt für: - Typprüfung; - Bewertung des Herstellerwerks; - Kontrollen während der Produktion. ANMERKUNG 1 Der Antragsteller kann für ein Produkt auf der Grundlage eines Prüfberichts und eines zufrieden stellenden Qualitätsaudits, das die Dokumentation bestätigt, die Zertifizierung dieses Produkts von einer EA-akkreditierten Zertifizierungsstelle beantragen. Zusätzliche Anforderungen können durch nationale Vorschriften und/oder Qualitätskennzeichnungen gestellt werden. ANMERKUNG 2 Die Prüfung kann, sofern zutreffend, an Bauteilfamilien vorgenommen werden.
StatussStandarts spēkā
ICS grupa13.220.10