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Das vorliegende Dokument legt die Vorgaben im Hinblick auf die konstruktive Gestaltung, die Typprüfung und
die Überprüfung während der Fertigung, die Leistungsdaten und die Klassifizierung von fahrbaren
Feuerlöschern sowie das anzuwendende Prüfverfahren fest. Dieses Dokument bezieht sich auf fahrbare
Feuerlöscher mit einer Gesamtmasse von mehr als 20 kg. Es gilt nur für fahrbare Feuerlöscher, die auf
Wasserbasis und mit Pulver arbeiten und für einen Höchstdruck PS von 30 bar ausgelegt sind. Weiterhin gilt
dieses Dokument nur für fahrbare Feuerlöscher, die durch eine sich zu Fuß fortbewegende Person bewegt
werden und mit einem Nenninhalt von 50 kg (Pulver) und 45 l oder 50 l (Wasser, wässrige Löschmittel und
Schaum).
Nicht erfasst werden Löschprüfungen der Brandklasse C, für die jedoch Pulver-Feuerlöscher einsetzbar sind.
Brände der Brandklasse D gelten als sehr spezielle Brände, die in diesem Dokument nicht erfasst werden; für
sie können jedoch nationale Vorschriften erstellt werden.
ANMERKUNG Dieses Dokument legt keine metallischen Werkstoffe fest, die mit den grundlegenden Anforderungen
der Richtlinie 97/23/EWG (Druckgeräte) übereinstimmen. Werkstoffe, die die grundlegenden Anforderungen der
Druckgeräte-Richtlinie erfüllen, dürfen verwendet werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
1798
Darbības sfēra
Das vorliegende Dokument legt die Vorgaben im Hinblick auf die konstruktive Gestaltung, die Typprüfung und
die Überprüfung während der Fertigung, die Leistungsdaten und die Klassifizierung von fahrbaren
Feuerlöschern sowie das anzuwendende Prüfverfahren fest. Dieses Dokument bezieht sich auf fahrbare
Feuerlöscher mit einer Gesamtmasse von mehr als 20 kg. Es gilt nur für fahrbare Feuerlöscher, die auf
Wasserbasis und mit Pulver arbeiten und für einen Höchstdruck PS von 30 bar ausgelegt sind. Weiterhin gilt
dieses Dokument nur für fahrbare Feuerlöscher, die durch eine sich zu Fuß fortbewegende Person bewegt
werden und mit einem Nenninhalt von 50 kg (Pulver) und 45 l oder 50 l (Wasser, wässrige Löschmittel und
Schaum).
Nicht erfasst werden Löschprüfungen der Brandklasse C, für die jedoch Pulver-Feuerlöscher einsetzbar sind.
Brände der Brandklasse D gelten als sehr spezielle Brände, die in diesem Dokument nicht erfasst werden; für
sie können jedoch nationale Vorschriften erstellt werden.
ANMERKUNG Dieses Dokument legt keine metallischen Werkstoffe fest, die mit den grundlegenden Anforderungen
der Richtlinie 97/23/EWG (Druckgeräte) übereinstimmen. Werkstoffe, die die grundlegenden Anforderungen der
Druckgeräte-Richtlinie erfüllen, dürfen verwendet werden.