Projekta Nr.EN 1866:2005
NosaukumsDas vorliegende Dokument legt die Vorgaben im Hinblick auf die konstruktive Gestaltung, die Typprüfung und die Überprüfung während der Fertigung, die Leistungsdaten und die Klassifizierung von fahrbaren Feuerlöschern sowie das anzuwendende Prüfverfahren fest. Dieses Dokument bezieht sich auf fahrbare Feuerlöscher mit einer Gesamtmasse von mehr als 20 kg. Es gilt nur für fahrbare Feuerlöscher, die auf Wasserbasis und mit Pulver arbeiten und für einen Höchstdruck PS von 30 bar ausgelegt sind. Weiterhin gilt dieses Dokument nur für fahrbare Feuerlöscher, die durch eine sich zu Fuß fortbewegende Person bewegt werden und mit einem Nenninhalt von 50 kg (Pulver) und 45 l oder 50 l (Wasser, wässrige Löschmittel und Schaum). Nicht erfasst werden Löschprüfungen der Brandklasse C, für die jedoch Pulver-Feuerlöscher einsetzbar sind. Brände der Brandklasse D gelten als sehr spezielle Brände, die in diesem Dokument nicht erfasst werden; für sie können jedoch nationale Vorschriften erstellt werden. ANMERKUNG Dieses Dokument legt keine metallischen Werkstoffe fest, die mit den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 97/23/EWG (Druckgeräte) übereinstimmen. Werkstoffe, die die grundlegenden Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinie erfüllen, dürfen verwendet werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)1798
Darbības sfēraDas vorliegende Dokument legt die Vorgaben im Hinblick auf die konstruktive Gestaltung, die Typprüfung und die Überprüfung während der Fertigung, die Leistungsdaten und die Klassifizierung von fahrbaren Feuerlöschern sowie das anzuwendende Prüfverfahren fest. Dieses Dokument bezieht sich auf fahrbare Feuerlöscher mit einer Gesamtmasse von mehr als 20 kg. Es gilt nur für fahrbare Feuerlöscher, die auf Wasserbasis und mit Pulver arbeiten und für einen Höchstdruck PS von 30 bar ausgelegt sind. Weiterhin gilt dieses Dokument nur für fahrbare Feuerlöscher, die durch eine sich zu Fuß fortbewegende Person bewegt werden und mit einem Nenninhalt von 50 kg (Pulver) und 45 l oder 50 l (Wasser, wässrige Löschmittel und Schaum). Nicht erfasst werden Löschprüfungen der Brandklasse C, für die jedoch Pulver-Feuerlöscher einsetzbar sind. Brände der Brandklasse D gelten als sehr spezielle Brände, die in diesem Dokument nicht erfasst werden; für sie können jedoch nationale Vorschriften erstellt werden. ANMERKUNG Dieses Dokument legt keine metallischen Werkstoffe fest, die mit den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 97/23/EWG (Druckgeräte) übereinstimmen. Werkstoffe, die die grundlegenden Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinie erfüllen, dürfen verwendet werden.
StatussAtcelts
ICS grupa13.220.10