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Diese Technische Spezifikation enthält Leitfäden für die Verwendung von automatischen Brandmeldeanlagen in Gebäuden und deren Nähe. Der Leitfaden umfasst Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen.
Die Leitfäden gelten für Anlagen, die für den Personenschutz und/oder den Sachgüterschutz vorgesehen sind. Die Leitfäden gelten für Anlagen mit Brandmelderzentrale und mindestens einem Handfeuermelder oder einem Brandmelder. Im Brandfall dürfen die Anlagen Signale zur Ansteuerung von zusätzlichen Einrichtungen (wie stationäre Löschanlagen) und anderen Sicherheitsmaßnahmen und Aktionen (wie Abschaltung von Maschinen oder Fernübertragung von Alarmsignalen) liefern. Diese Leitfäden behandeln jedoch weder diese zusätzlichen Einrichtungen selbst, noch die zusätzlichen Schaltungen zur Bildung einer Schnittstelle mit ihnen.
Die Leitfäden behandeln keine Anlagen, die Alarmierungsfunktionen mit Funktionen verknüpfen, die sich nicht auf einen Brand beziehen.
Die Leitfäden enthalten keine Empfehlungen darüber, wann oder wann nicht in Gebäuden eine automatische Brandmeldeanlage montiert werden sollte.
Diese Leitfäden sollten von Sachkundigen angewendet werden. Trotzdem werden auch Hinweise für andere Personen angegeben, die Brandmeldeanlagen erwerben oder betreiben.
Rauchwarnmelder nach EN 14604 sind keine Brandmeldeanlagen.
Reģistrācijas numurs (WIID)
40801
Darbības sfēra
Diese Technische Spezifikation enthält Leitfäden für die Verwendung von automatischen Brandmeldeanlagen in Gebäuden und deren Nähe. Der Leitfaden umfasst Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen.
Die Leitfäden gelten für Anlagen, die für den Personenschutz und/oder den Sachgüterschutz vorgesehen sind. Die Leitfäden gelten für Anlagen mit Brandmelderzentrale und mindestens einem Handfeuermelder oder einem Brandmelder. Im Brandfall dürfen die Anlagen Signale zur Ansteuerung von zusätzlichen Einrichtungen (wie stationäre Löschanlagen) und anderen Sicherheitsmaßnahmen und Aktionen (wie Abschaltung von Maschinen oder Fernübertragung von Alarmsignalen) liefern. Diese Leitfäden behandeln jedoch weder diese zusätzlichen Einrichtungen selbst, noch die zusätzlichen Schaltungen zur Bildung einer Schnittstelle mit ihnen.
Die Leitfäden behandeln keine Anlagen, die Alarmierungsfunktionen mit Funktionen verknüpfen, die sich nicht auf einen Brand beziehen.
Die Leitfäden enthalten keine Empfehlungen darüber, wann oder wann nicht in Gebäuden eine automatische Brandmeldeanlage montiert werden sollte.
Diese Leitfäden sollten von Sachkundigen angewendet werden. Trotzdem werden auch Hinweise für andere Personen angegeben, die Brandmeldeanlagen erwerben oder betreiben.
Rauchwarnmelder nach EN 14604 sind keine Brandmeldeanlagen.