Projekta Nr.prEN 54-14 rev
NosaukumsDieses Dokument stellt Rahmenbedingungen und ein Modell für das Erarbeiten, Überprüfen und Überarbeiten von nationalen Normen sowie Anwendungsregeln für automatische Brandmeldeanlagen innerhalb und außerhalb von Gebäuden zur Verfügung. Diese Rahmenbedingungen umfassen die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, den Betrieb und die Instandhaltung der Anlagen. <ANMERKUNG für nationale Normenausschüsse: Bei der Veröffentlichung einer nationalen Norm oder eines Leitfadens, bei denen die entsprechenden nationalen Anforderungen in den Abschnitten enthalten sind, wie es durch <ANMERKUNGEN für nationale Normenausschüsse:> jeweils angegeben und hervorgehoben wurde, ist der oben angegebene Absatz zu streichen>. Diese Norm gilt für Anlagen, die für den Personenschutz und/oder den Sachgüterschutz vorgesehen sind. Die Norm gilt für Anlagen mit mindestens einem Handfeuermelder oder einem automatischen Brandmelder. Die Anlagen können im Brandfall Signale zur Ansteuerung von zusätzlichen Einrichtungen (wie stationäre Löschanlagen) und anderen Sicherheitsmaßnahmen und Aktionen (wie Abschaltung von Maschinen) liefern. Die Norm behandelt jedoch nicht diese zusätzlichen Einrichtungen oder zusätzliche Schaltungen als Schnittstelle zwischen diesen selbst. Diese Norm behandelt keine Anlagen, die Brandmeldefunktionen mit Funktionen verknüpfen, die keine auf eine Brandmeldung bezogene Funktion besitzen. Diese Norm gibt keine Empfehlung, ob eine automatische Brandmeldeanlage in einem Gebäude installiert werden sollte. Bei der Erarbeitung dieser Norm wurde angenommen, dass diese durch entsprechend qualifizierte und erfahrene Personen angewendet wird. Trotzdem werden auch Hinweise für andere Personen gegeben, die Brandmeldeanlagen kaufen oder betreiben. Rauchwarnmelder nach EN 14604 sind kein Bestandteil einer Brandmeldeanlage im Sinne dieser Norm.
Reģistrācijas numurs (WIID)37037
Darbības sfēraDieses Dokument stellt Rahmenbedingungen und ein Modell für das Erarbeiten, Überprüfen und Überarbeiten von nationalen Normen sowie Anwendungsregeln für automatische Brandmeldeanlagen innerhalb und außerhalb von Gebäuden zur Verfügung. Diese Rahmenbedingungen umfassen die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, den Betrieb und die Instandhaltung der Anlagen. <ANMERKUNG für nationale Normenausschüsse: Bei der Veröffentlichung einer nationalen Norm oder eines Leitfadens, bei denen die entsprechenden nationalen Anforderungen in den Abschnitten enthalten sind, wie es durch <ANMERKUNGEN für nationale Normenausschüsse:> jeweils angegeben und hervorgehoben wurde, ist der oben angegebene Absatz zu streichen>. Diese Norm gilt für Anlagen, die für den Personenschutz und/oder den Sachgüterschutz vorgesehen sind. Die Norm gilt für Anlagen mit mindestens einem Handfeuermelder oder einem automatischen Brandmelder. Die Anlagen können im Brandfall Signale zur Ansteuerung von zusätzlichen Einrichtungen (wie stationäre Löschanlagen) und anderen Sicherheitsmaßnahmen und Aktionen (wie Abschaltung von Maschinen) liefern. Die Norm behandelt jedoch nicht diese zusätzlichen Einrichtungen oder zusätzliche Schaltungen als Schnittstelle zwischen diesen selbst. Diese Norm behandelt keine Anlagen, die Brandmeldefunktionen mit Funktionen verknüpfen, die keine auf eine Brandmeldung bezogene Funktion besitzen. Diese Norm gibt keine Empfehlung, ob eine automatische Brandmeldeanlage in einem Gebäude installiert werden sollte. Bei der Erarbeitung dieser Norm wurde angenommen, dass diese durch entsprechend qualifizierte und erfahrene Personen angewendet wird. Trotzdem werden auch Hinweise für andere Personen gegeben, die Brandmeldeanlagen kaufen oder betreiben. Rauchwarnmelder nach EN 14604 sind kein Bestandteil einer Brandmeldeanlage im Sinne dieser Norm.
StatussIzstrādē
ICS grupa13.220.20