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Diese Europäische Norm gilt für Tauchpumpen-Baugruppen, die an Tankstellen mit druckversorgten
Zapfsäulen für die Abgabe von flüssigen Kraftstoffen nach EN 228 und EN 590 in Tanks von Automobilen,
Leichtflugzeugen, Booten und in tragbare Behälter eingebaut werden. Die Tauchpumpen-Baugruppen sind für
den Gebrauch und die Lagerung bei Umgebungstemperaturen zwischen –20 °C und +40 °C vorgesehen.
Zusätzliche Maßnahmen können für den Gebrauch und die Lagerung bei Temperaturen außerhalb dieses
Bereichs verlangt werden und sind zwischen Hersteller und Kunde auszuhandeln.
Diese Europäische Norm legt Anforderungen für Einrichtungen fest, deren maximaler Betriebsdruck 350 kPa
(3,5 bar), deren Leistungsaufnahme 7 kW und deren maximale Versorgungsspannung 500 V nicht
überschreiten.
Diese Europäische Norm legt Anforderungen für Tauchpumpen-Baugruppen für flüssige Kraftstoffe fest, die
für die Explosionsgruppe IIA oder IIB und für die Temperaturklasse T3 oder T4 ausgelegt sind.
Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Ereignisse
beim Einsatz von Tauchpumpen-Baugruppen, wenn diese bestimmungsgemäß und bei vernünftigerweise
vorhersehbarem Fehlgebrauch verwendet werden (siehe Abschnitt 4).
Diese Europäische Norm legt Anforderungen an Konstruktion, Einbau, Inbetriebnahme, Gebrauch und
Wartung unter Beachtung der Sicherheitsaspekte fest.
Für Einrichtungen nach dem Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm wird Lärm nicht als signifikante
Gefährdung angesehen.
In dieser Europäischen Norm werden keine Anforderungen an mobil arbeitende Einrichtungen erfasst.
ANMERKUNG 1 Für Kraftstoffe außerhalb des Anwendungsbereiches der EN 228 und EN 590 sollte der Hersteller den
Bedarf an Sondermaßnahmen (zur Abdeckung möglicher zusätzlicher oder anderer Gefährdungen) berücksichtigen.
Reģistrācijas numurs (WIID)
21310
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm gilt für Tauchpumpen-Baugruppen, die an Tankstellen mit druckversorgten
Zapfsäulen für die Abgabe von flüssigen Kraftstoffen nach EN 228 und EN 590 in Tanks von Automobilen,
Leichtflugzeugen, Booten und in tragbare Behälter eingebaut werden. Die Tauchpumpen-Baugruppen sind für
den Gebrauch und die Lagerung bei Umgebungstemperaturen zwischen –20 °C und +40 °C vorgesehen.
Zusätzliche Maßnahmen können für den Gebrauch und die Lagerung bei Temperaturen außerhalb dieses
Bereichs verlangt werden und sind zwischen Hersteller und Kunde auszuhandeln.
Diese Europäische Norm legt Anforderungen für Einrichtungen fest, deren maximaler Betriebsdruck 350 kPa
(3,5 bar), deren Leistungsaufnahme 7 kW und deren maximale Versorgungsspannung 500 V nicht
überschreiten.
Diese Europäische Norm legt Anforderungen für Tauchpumpen-Baugruppen für flüssige Kraftstoffe fest, die
für die Explosionsgruppe IIA oder IIB und für die Temperaturklasse T3 oder T4 ausgelegt sind.
Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Ereignisse
beim Einsatz von Tauchpumpen-Baugruppen, wenn diese bestimmungsgemäß und bei vernünftigerweise
vorhersehbarem Fehlgebrauch verwendet werden (siehe Abschnitt 4).
Diese Europäische Norm legt Anforderungen an Konstruktion, Einbau, Inbetriebnahme, Gebrauch und
Wartung unter Beachtung der Sicherheitsaspekte fest.
Für Einrichtungen nach dem Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm wird Lärm nicht als signifikante
Gefährdung angesehen.
In dieser Europäischen Norm werden keine Anforderungen an mobil arbeitende Einrichtungen erfasst.
ANMERKUNG 1 Für Kraftstoffe außerhalb des Anwendungsbereiches der EN 228 und EN 590 sollte der Hersteller den
Bedarf an Sondermaßnahmen (zur Abdeckung möglicher zusätzlicher oder anderer Gefährdungen) berücksichtigen.