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Diese Europäische Norm legt die sicherheitstechnischen und Umweltanforderungen an den Bau und die Arbeitsweise von Abscherventilen an Zapfsäulen, druckversorgten Zapfsäulen und/oder Nebenzapfstellen fest, die an Tankstellen installiert werden für die Abgabe von flüssigen Kraftstoffen in Tanks von Kraftfahrzeugen, Booten und Leichtflug¬zeugen sowie in tragbare Behälter bei Durchflussraten bis zu 200 l min1.
Die Anforderungen gelten für Abscherventile bei Umgebungstemperaturen zwischen –20 °C und 40 °C, wobei ein erweiterter Temperaturbereich möglich ist.
In dieser Europäischen Norm werden besonders die mechanischen und hydraulischen Eigenschaften berücksichtigt.
ANMERKUNG 1 Diese Europäische Norm gilt nicht für Ausrüstung für Anwendungen mit Flüssiggas (LPG, en: liquefied petroleum gas) oder Flüssigerdgas (LNG, en: liquefied natural gas) oder komprimiertem Erdgas (CNG, en: compressed natural gas).
ANMERKUNG 2 Diese Europäische Norm gilt nicht für Kraftstoffe, die nicht zur Explosionsgruppe IIA gehören.
Reģistrācijas numurs (WIID)
31796
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt die sicherheitstechnischen und Umweltanforderungen an den Bau und die Arbeitsweise von Abscherventilen an Zapfsäulen, druckversorgten Zapfsäulen und/oder Nebenzapfstellen fest, die an Tankstellen installiert werden für die Abgabe von flüssigen Kraftstoffen in Tanks von Kraftfahrzeugen, Booten und Leichtflug¬zeugen sowie in tragbare Behälter bei Durchflussraten bis zu 200 l min1.
Die Anforderungen gelten für Abscherventile bei Umgebungstemperaturen zwischen –20 °C und 40 °C, wobei ein erweiterter Temperaturbereich möglich ist.
In dieser Europäischen Norm werden besonders die mechanischen und hydraulischen Eigenschaften berücksichtigt.
ANMERKUNG 1 Diese Europäische Norm gilt nicht für Ausrüstung für Anwendungen mit Flüssiggas (LPG, en: liquefied petroleum gas) oder Flüssigerdgas (LNG, en: liquefied natural gas) oder komprimiertem Erdgas (CNG, en: compressed natural gas).
ANMERKUNG 2 Diese Europäische Norm gilt nicht für Kraftstoffe, die nicht zur Explosionsgruppe IIA gehören.