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Dieses Dokument gilt für Maschinen, maschinentechnische Einrichtungen und maschinentechnische Steuerungssysteme, die in Versammlungsstätten sowie in Bühnen- und Produktionsbereichen für Veranstaltungen und Theaterproduktionen (kurz Bühnenmaschinerie) eingesetzt werden. Solche Stätten beinhalten: Theater, Mehrzweckhallen, Ausstellungshalle; Film-, Fernseh- und Rundfunkstudios; Konzerthallen, Schulen, Bars, Diskotheken, Freilichtbühnen und andere Räume für Aufführungen und Veranstaltungen.
Dieses Dokument gilt für maschinentechnische Einrichtungen mit geführten und ungeführten Lasten.
Dieses Dokument deckt in der Veranstaltungstechnik verwendete Maschinen ab, einschließlich Maschinen, die aus der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG), insbesondere durch Artikel 1, 2(j) ausgeschlossen sind; dies sind „Maschinen zur Beförderung von Darstellern während künstlerischer Vorführungen“.
Diese Maschinen beinhalten Steuerungen, elektrische und elektronische Steuerungssysteme, elektrische und elektronische Ausrüstung, hydraulische und pneumatische Kraftübertragungssysteme.
Die Prinzipien in diesem Dokument gelten auch für maschinentechnische Einrichtungen mit neuen Technologien oder Sonderanfertigungen, die hier nicht besonders benannt sind, jedoch auf ähnliche Art funktionieren oder für bezüglich der oben genannten Geräte ähnliche Zwecke vorgesehen sind.
Reģistrācijas numurs (WIID)
74540
Darbības sfēra
Dieses Dokument gilt für Maschinen, maschinentechnische Einrichtungen und maschinentechnische Steuerungssysteme, die in Versammlungsstätten sowie in Bühnen- und Produktionsbereichen für Veranstaltungen und Theaterproduktionen (kurz Bühnenmaschinerie) eingesetzt werden. Solche Stätten beinhalten: Theater, Mehrzweckhallen, Ausstellungshalle; Film-, Fernseh- und Rundfunkstudios; Konzerthallen, Schulen, Bars, Diskotheken, Freilichtbühnen und andere Räume für Aufführungen und Veranstaltungen.
Dieses Dokument gilt für maschinentechnische Einrichtungen mit geführten und ungeführten Lasten.
Dieses Dokument deckt in der Veranstaltungstechnik verwendete Maschinen ab, einschließlich Maschinen, die aus der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG), insbesondere durch Artikel 1, 2(j) ausgeschlossen sind; dies sind „Maschinen zur Beförderung von Darstellern während künstlerischer Vorführungen“.
Diese Maschinen beinhalten Steuerungen, elektrische und elektronische Steuerungssysteme, elektrische und elektronische Ausrüstung, hydraulische und pneumatische Kraftübertragungssysteme.
Die Prinzipien in diesem Dokument gelten auch für maschinentechnische Einrichtungen mit neuen Technologien oder Sonderanfertigungen, die hier nicht besonders benannt sind, jedoch auf ähnliche Art funktionieren oder für bezüglich der oben genannten Geräte ähnliche Zwecke vorgesehen sind.