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Teil 2 der Norm EN 1756 legt Sicherheitsanforderungen für Hubladebühnen (siehe 3.1) fest, die zur Anbringung
an Radfahrzeugen zum Personentransport bestimmt sind.
Fahrzeuge für die Beförderung von mobilitätsbehinderten Personen in Flugzeuge und Schiffe gehören auch
zum Anwendungsbereich dieser Norm (an Rampen montierte Hubladebühnen hingegen sind ausgenommen).
Die Prüfung der Hubladebühnen und die Sicherheitsangaben für ihren Einsatz werden festgelegt.
Er legt auch die Prüfung der Hubladebühnen und die Sicherheitsangaben für ihren Einsatz fest.
Dieses Dokument legt die technischen Anforderungen zur Minimierung von den in Abschnitt 4 aufgelisteten
Gefährdungen, die während der Benutzung der Hubladebühnen entsprechend den Vorgaben des Herstellers
oder seines bevollmächtigten Repräsentanten auftreten können, fest.
Es ist anzuwenden bei Hubladebühnen für Personen:
- zum Einsteigen und/oder Aussteigen von Personen in und aus solchen Fahrzeugen;
- zur dauernden oder zeitweiligen Anbringung innen, vorn, hinten oder seitlich an einem Radfahrzeug;
- durch Hand oder elektrische Kraft angetrieben;
- ausgestattet mit einer Plattform zur Aufnahme von Personen, die Fußgänger oder Rollstuhlbenutzer sind
und auch durch eine Person begleitet werden können.
Einsteige- und Aussteigevorgänge schließen die Verwendung der Hubladebühne zum Heben und/oder
Senken von Personen und, wenn vom Hersteller zugelassen, die Verwendung als Überfahrbrücke ein.
Die Norm behandelt die bedeutenden Gefahren, die auftreten können, wenn die Hubladebühne
bestimmungsgemäß und unter der vorgesehenen Verwendung des Herstellers benutzt wird. Eine Liste der
signifikanten Gefährdungen ist im Abschnitt 4 aufgeführt.
Dieses Dokument ist nicht anwendbar für Hubladebühnen, die vor der Veröffentlichung dieses Dokumentes
durch das CEN gebaut werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)
33291
Darbības sfēra
Teil 2 der Norm EN 1756 legt Sicherheitsanforderungen für Hubladebühnen (siehe 3.1) fest, die zur Anbringung
an Radfahrzeugen zum Personentransport bestimmt sind.
Fahrzeuge für die Beförderung von mobilitätsbehinderten Personen in Flugzeuge und Schiffe gehören auch
zum Anwendungsbereich dieser Norm (an Rampen montierte Hubladebühnen hingegen sind ausgenommen).
Die Prüfung der Hubladebühnen und die Sicherheitsangaben für ihren Einsatz werden festgelegt.
Er legt auch die Prüfung der Hubladebühnen und die Sicherheitsangaben für ihren Einsatz fest.
Dieses Dokument legt die technischen Anforderungen zur Minimierung von den in Abschnitt 4 aufgelisteten
Gefährdungen, die während der Benutzung der Hubladebühnen entsprechend den Vorgaben des Herstellers
oder seines bevollmächtigten Repräsentanten auftreten können, fest.
Es ist anzuwenden bei Hubladebühnen für Personen:
- zum Einsteigen und/oder Aussteigen von Personen in und aus solchen Fahrzeugen;
- zur dauernden oder zeitweiligen Anbringung innen, vorn, hinten oder seitlich an einem Radfahrzeug;
- durch Hand oder elektrische Kraft angetrieben;
- ausgestattet mit einer Plattform zur Aufnahme von Personen, die Fußgänger oder Rollstuhlbenutzer sind
und auch durch eine Person begleitet werden können.
Einsteige- und Aussteigevorgänge schließen die Verwendung der Hubladebühne zum Heben und/oder
Senken von Personen und, wenn vom Hersteller zugelassen, die Verwendung als Überfahrbrücke ein.
Die Norm behandelt die bedeutenden Gefahren, die auftreten können, wenn die Hubladebühne
bestimmungsgemäß und unter der vorgesehenen Verwendung des Herstellers benutzt wird. Eine Liste der
signifikanten Gefährdungen ist im Abschnitt 4 aufgeführt.
Dieses Dokument ist nicht anwendbar für Hubladebühnen, die vor der Veröffentlichung dieses Dokumentes
durch das CEN gebaut werden.