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1.1 Diese Europäische Norm beschreibt Sicherheitsanforderungen für Auslegung, Bau, Installation,
Wartung und Prüfung von Ladebrücken und für Sicherheitsbauteile an Ladebrücken.
Mit Ausnahme von:
a) Ladebrücken für Wasser- und Luftfahrzeuge;
b) Hubtische;
c) Hubladebühnen (Ladebordwände).
ANMERKUNG 1 Anforderungen für Hubtische sind in EN 1570 festgelegt.
ANMERKUNG 2 Anforderungen für Hubladebühnen sind in EN 1756-1 festgelegt.
1.2 Diese Europäische Norm gilt für Ladebrücken, die durch Personen und/oder handbetätigte oder
kraftbetätigte Transportmittel (z. B. Gabelstapler) genutzt werden als Verkehrswege zwischen
Warentransportfahrzeugen, sowohl als Straßen- wie auch als Eisenbahnfahrzeuge und Teilen von Gebäuden,
wie Laderampen. Andere überbrückende Einrichtungen als in Bild 1 dargestellt, sind in dieser Norm nicht
behandelt.
a) Ladeblech
handbetätigte, ortsbewegliche Ladebrücke
b) handbetätigte oder kraftbetriebene
Ladebrücke, an der Rampenkante befestigt
c) handbetätigte Ladebrücke, in eine
Laderampe eingebaut, Klapplippe
d) kraftbetriebene Ladebrücke in eine Laderampe
eingebaut, Vorschub- oder Klapplippe
Bild 1 — Typen von Ladebrücken
ANMERKUNG Nur Ladebrücken, die mit einem Antriebssystem ausgerüstet sind und nicht direkt manuell betrieben
werden, sind Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie.
1.3 Diese Europäische Norm beschreibt Anforderungen zum Schutz von Personen und Gegenständen
gegen Unfälle und Gesundheitsprobleme und Beschädigung bei der Nutzung und im Betrieb von Ladebrücken.
Zu schützende Personen sind:
a) Bedienungspersonen und Nutzer;
b) Wartungs- und Überwachungspersonen;
c) Personen in der Nähe der Ladebrücken.
d) Zu schützende Gegenstände sind:
e) Waren auf Ladebrücken;
f) Transportmittel auf Ladebrücken.
Reģistrācijas numurs (WIID)
24931
Darbības sfēra
1.1 Diese Europäische Norm beschreibt Sicherheitsanforderungen für Auslegung, Bau, Installation,
Wartung und Prüfung von Ladebrücken und für Sicherheitsbauteile an Ladebrücken.
Mit Ausnahme von:
a) Ladebrücken für Wasser- und Luftfahrzeuge;
b) Hubtische;
c) Hubladebühnen (Ladebordwände).
ANMERKUNG 1 Anforderungen für Hubtische sind in EN 1570 festgelegt.
ANMERKUNG 2 Anforderungen für Hubladebühnen sind in EN 1756-1 festgelegt.
1.2 Diese Europäische Norm gilt für Ladebrücken, die durch Personen und/oder handbetätigte oder
kraftbetätigte Transportmittel (z. B. Gabelstapler) genutzt werden als Verkehrswege zwischen
Warentransportfahrzeugen, sowohl als Straßen- wie auch als Eisenbahnfahrzeuge und Teilen von Gebäuden,
wie Laderampen. Andere überbrückende Einrichtungen als in Bild 1 dargestellt, sind in dieser Norm nicht
behandelt.
a) Ladeblech
handbetätigte, ortsbewegliche Ladebrücke
b) handbetätigte oder kraftbetriebene
Ladebrücke, an der Rampenkante befestigt
c) handbetätigte Ladebrücke, in eine
Laderampe eingebaut, Klapplippe
d) kraftbetriebene Ladebrücke in eine Laderampe
eingebaut, Vorschub- oder Klapplippe
Bild 1 — Typen von Ladebrücken
ANMERKUNG Nur Ladebrücken, die mit einem Antriebssystem ausgerüstet sind und nicht direkt manuell betrieben
werden, sind Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie.
1.3 Diese Europäische Norm beschreibt Anforderungen zum Schutz von Personen und Gegenständen
gegen Unfälle und Gesundheitsprobleme und Beschädigung bei der Nutzung und im Betrieb von Ladebrücken.
Zu schützende Personen sind:
a) Bedienungspersonen und Nutzer;
b) Wartungs- und Überwachungspersonen;
c) Personen in der Nähe der Ladebrücken.
d) Zu schützende Gegenstände sind:
e) Waren auf Ladebrücken;
f) Transportmittel auf Ladebrücken.