Projekta Nr.EN 280:2013+A1:2015
Nosaukums1.1 Diese Europäische Norm legt Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen für alle Arten und Größen von Fahrbaren Hubarbeitsbühnen (FHAB, siehe 3.1) fest, die dafür vorgesehen sind, Personen zu Arbeitsplätzen, an denen sie von der Arbeitsbühne aus Arbeiten verrichten, unter der Bedingung zu befördern, dass Personen die Arbeitsbühne nur an Zugangsstellen in Bodennähe oder vom Fahrgestell aus betreten und verlassen. ANMERKUNG Maschinen für den Transport von Gütern, die mit Arbeitsbühnen als auswechselbare Einrichtungen ausgerüstet sind, gelten als FHAB. 1.2 Diese Europäische Norm ist anwendbar auf die Festigkeitsberechnungen und die Standsicherheit, den Bau, die Sicherheitsanforderungen und die Prüfung von FHABn, bevor sie zum ersten Mal zum Einsatz kommen. Sie weist auf die Gefährdungen, die durch den Einsatz von FHABn entstehen, hin und beschreibt Verfahren zur Beseitigung oder Verminderung dieser Gefährdungen. Sie deckt keine Gefährdungen ab, die verursacht werden durch: a) Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre; b) elektromagnetische Unverträglichkeit; c) Arbeiten auf der Arbeitsbühne an unter Spannung stehenden elektrischen Systemen; d) Einsatz von unter Druck stehenden Gasen bei Last tragenden Bauteilen; e) Betreten und Verlassen der Arbeitsbühne auf wechselnden Ebenen; f) besondere Einsatzbereiche, die durch nationale oder regionale Vorschriften geregelt sind, wie z. B. schienengebundene Fahrzeuge oder Schiffe. 1.3 Diese Europäische Norm gilt nicht für: a) Hebeeinrichtungen, die festgelegte Ebenen bedienen (siehe z. B. EN 81-1 und EN 81-2, EN 12159); b) Geräte zur Brandbekämpfung und zur Rettung (siehe z. B. EN 1777); c) ungeführte Arbeitskörbe, die an Hebezeugen hängen (siehe z. B. EN 1808); d) hebbare Bedienungsstände an Regalbediengeräten (siehe EN 528); e) Hubladebühnen (Ladebordwände) (siehe EN 1756-1 und EN 1756-2); f) mastgeführte Kletterbühnen (siehe EN 1495); g) Jahrmarktgeräte; h) Hubtische (siehe EN 1570-1); i) Luftfahrt-Bodengeräte (siehe z. B. EN 1915-1 und EN 1915-2); j) hebbare Arbeitsplätze an Flurförderzeugen (siehe EN 1726-2). 1.4 Klassifizierung FHABn werden in zwei Hauptgruppen eingeteilt: a) Gruppe A: FHABn, bei denen sich die senkrechte Projektion des geometrischen Plattform-Mittelpunktes in allen Stellungen der Plattform bei der maximal vom Hersteller zugelassenen Neigung des Fahrgestells immer innerhalb der Kippkante befindet. b) Gruppe B: Alle anderen FHABn. In Bezug auf das Fahren werden die FHABn in drei Typen eingeteilt: 1) Typ 1: Fahren ist nur zulässig, wenn sich die FHAB in der Transportanordnung befindet; 2) Typ 2: Fahren mit angehobener Arbeitsbühne wird nur von einer Steuerstelle am Untergestell aus gesteuert; 3) Typ 3: Fahren mit angehobener Arbeitsbühne wird nur von einer Steuerstelle auf der Arbeitsbühne aus gesteuert. ANMERKUNG Typ 2 und Typ 3 können miteinander kombiniert werden.
Reģistrācijas numurs (WIID)60835
Darbības sfēra1.1 Diese Europäische Norm legt Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen für alle Arten und Größen von Fahrbaren Hubarbeitsbühnen (FHAB, siehe 3.1) fest, die dafür vorgesehen sind, Personen zu Arbeitsplätzen, an denen sie von der Arbeitsbühne aus Arbeiten verrichten, unter der Bedingung zu befördern, dass Personen die Arbeitsbühne nur an Zugangsstellen in Bodennähe oder vom Fahrgestell aus betreten und verlassen. ANMERKUNG Maschinen für den Transport von Gütern, die mit Arbeitsbühnen als auswechselbare Einrichtungen ausgerüstet sind, gelten als FHAB. 1.2 Diese Europäische Norm ist anwendbar auf die Festigkeitsberechnungen und die Standsicherheit, den Bau, die Sicherheitsanforderungen und die Prüfung von FHABn, bevor sie zum ersten Mal zum Einsatz kommen. Sie weist auf die Gefährdungen, die durch den Einsatz von FHABn entstehen, hin und beschreibt Verfahren zur Beseitigung oder Verminderung dieser Gefährdungen. Sie deckt keine Gefährdungen ab, die verursacht werden durch: a) Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre; b) elektromagnetische Unverträglichkeit; c) Arbeiten auf der Arbeitsbühne an unter Spannung stehenden elektrischen Systemen; d) Einsatz von unter Druck stehenden Gasen bei Last tragenden Bauteilen; e) Betreten und Verlassen der Arbeitsbühne auf wechselnden Ebenen; f) besondere Einsatzbereiche, die durch nationale oder regionale Vorschriften geregelt sind, wie z. B. schienengebundene Fahrzeuge oder Schiffe. 1.3 Diese Europäische Norm gilt nicht für: a) Hebeeinrichtungen, die festgelegte Ebenen bedienen (siehe z. B. EN 81-1 und EN 81-2, EN 12159); b) Geräte zur Brandbekämpfung und zur Rettung (siehe z. B. EN 1777); c) ungeführte Arbeitskörbe, die an Hebezeugen hängen (siehe z. B. EN 1808); d) hebbare Bedienungsstände an Regalbediengeräten (siehe EN 528); e) Hubladebühnen (Ladebordwände) (siehe EN 1756-1 und EN 1756-2); f) mastgeführte Kletterbühnen (siehe EN 1495); g) Jahrmarktgeräte; h) Hubtische (siehe EN 1570-1); i) Luftfahrt-Bodengeräte (siehe z. B. EN 1915-1 und EN 1915-2); j) hebbare Arbeitsplätze an Flurförderzeugen (siehe EN 1726-2). 1.4 Klassifizierung FHABn werden in zwei Hauptgruppen eingeteilt: a) Gruppe A: FHABn, bei denen sich die senkrechte Projektion des geometrischen Plattform-Mittelpunktes in allen Stellungen der Plattform bei der maximal vom Hersteller zugelassenen Neigung des Fahrgestells immer innerhalb der Kippkante befindet. b) Gruppe B: Alle anderen FHABn. In Bezug auf das Fahren werden die FHABn in drei Typen eingeteilt: 1) Typ 1: Fahren ist nur zulässig, wenn sich die FHAB in der Transportanordnung befindet; 2) Typ 2: Fahren mit angehobener Arbeitsbühne wird nur von einer Steuerstelle am Untergestell aus gesteuert; 3) Typ 3: Fahren mit angehobener Arbeitsbühne wird nur von einer Steuerstelle auf der Arbeitsbühne aus gesteuert. ANMERKUNG Typ 2 und Typ 3 können miteinander kombiniert werden.
StatussAtcelts
ICS grupa53.020.99