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Diese Europäische Norm legt die Sicherheitsanforderungen für die Gestaltung von nach Unterabschnitt 3.1 definierten Hubladebühnen, die zur Anbringung an Radfahrzeugen für den Lastentransport bestimmt sind, fest.
Er legt auch die Prüfung der Hubladebühnen und die Sicherheitsangaben für ihren Einsatz fest.
Diese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung von den in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen, die während der Benutzung der Hubladebühnen gemäß den Vorgaben des Herstellers oder seines bevollmächtigten Repräsentanten auftreten können, fest.
Sie ist anzuwenden bei Hubladebühnen:
¾ zur Be- und/oder Entladung solcher Fahrzeuge;
¾ zur dauernden oder zeitweiligen Anbringung an einem Radfahrzeug am Heck oder seitlich
¾ oder vorne oder innen;
¾ durch Hand oder elektrische Kraft angetrieben;
¾ ausgestattet mit einer Plattform zur Lastaufnahme, wobei die Last aus Gütern, aus einem Bediener oder aus beidem bestehen kann;
¾ mit einer maximalen Hubhöhe von nicht mehr als 3m über dem Boden, wobei die Messung bei unbeladener Plattform zu erfolgen hat;
¾ von nicht mehr als 2 m Hubhöhe wenn die Hubladebühne ein schwenkbarer Typ ist;
¾ die als Überfahrbrücke verwendet werden, sofern vom Hersteller dafür zugelassen.
ANMERKUNG Eine Hubladebühne ist von einer an einer festen Rampe angebrachten Überfahrbrücke zu unterscheiden. Solche Überfahrbrücken sind als ¿Ladebrücken" definiert und außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Norm.
Be- und/oder Entladung schließt die Verwendung einer Hubladebühne zum Heben und/ oder Senken von Lasten ein.
Diese europäische Norm legt nicht die zusätzlichen Anforderungen fest für:
¾ Betrieb unter schwierigen Verhältnissen (z. B. extreme Umwelteinflüsse wie Frost, hohe Temperaturen, tropisches Klima, korrosive Umgebung, kontaminierte Umgebung, starke magnetische Felder);
¾ Betrieb in Verhältnissen mit besonderen Vorschriften (z. B. explosive Atmosphäre);
Reģistrācijas numurs (WIID)
2370
Darbības sfēra
Diese Europäische Norm legt die Sicherheitsanforderungen für die Gestaltung von nach Unterabschnitt 3.1 definierten Hubladebühnen, die zur Anbringung an Radfahrzeugen für den Lastentransport bestimmt sind, fest.
Er legt auch die Prüfung der Hubladebühnen und die Sicherheitsangaben für ihren Einsatz fest.
Diese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung von den in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen, die während der Benutzung der Hubladebühnen gemäß den Vorgaben des Herstellers oder seines bevollmächtigten Repräsentanten auftreten können, fest.
Sie ist anzuwenden bei Hubladebühnen:
¾ zur Be- und/oder Entladung solcher Fahrzeuge;
¾ zur dauernden oder zeitweiligen Anbringung an einem Radfahrzeug am Heck oder seitlich
¾ oder vorne oder innen;
¾ durch Hand oder elektrische Kraft angetrieben;
¾ ausgestattet mit einer Plattform zur Lastaufnahme, wobei die Last aus Gütern, aus einem Bediener oder aus beidem bestehen kann;
¾ mit einer maximalen Hubhöhe von nicht mehr als 3m über dem Boden, wobei die Messung bei unbeladener Plattform zu erfolgen hat;
¾ von nicht mehr als 2 m Hubhöhe wenn die Hubladebühne ein schwenkbarer Typ ist;
¾ die als Überfahrbrücke verwendet werden, sofern vom Hersteller dafür zugelassen.
ANMERKUNG Eine Hubladebühne ist von einer an einer festen Rampe angebrachten Überfahrbrücke zu unterscheiden. Solche Überfahrbrücken sind als ¿Ladebrücken" definiert und außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Norm.
Be- und/oder Entladung schließt die Verwendung einer Hubladebühne zum Heben und/ oder Senken von Lasten ein.
Diese europäische Norm legt nicht die zusätzlichen Anforderungen fest für:
¾ Betrieb unter schwierigen Verhältnissen (z. B. extreme Umwelteinflüsse wie Frost, hohe Temperaturen, tropisches Klima, korrosive Umgebung, kontaminierte Umgebung, starke magnetische Felder);
¾ Betrieb in Verhältnissen mit besonderen Vorschriften (z. B. explosive Atmosphäre);