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1.1 Dieser Teil von ISO 11140 legt allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren für Indikatoren fest, die
deren Exposition gegenüber Sterilisationsverfahren durch physikalische und/oder chemische Veränderungen
von Substanzen sichtbar machen und die dazu verwendet werden, um die Erreichung einer oder mehrerer
Variablen zu überwachen, die für ein Sterilisationsverfahren erforderlich sind. Sie sind in ihrer Wirkung vom
Vorhandensein oder der Abwesenheit eines lebenden Organismus unabhängig.
ANMERKUNG Als biologische Prüfsysteme werden diejenigen Prüfungen angesehen, die für ihre Auswertung vom
Nachweis der Lebensfähigkeit eines Organismus abhängig sind. Prüfsysteme dieser Art werden in der Normenreihe
ISO 11138 für biologische Indikatoren (BI) behandelt.
1.2 Die Anforderungen und Prüfverfahren dieses Teils von ISO 11140 gelten für alle Indikatoren, die in
nachfolgenden Teilen von ISO 11140 festgelegt werden, außer wenn die Anforderung in einem nachfolgenden
Teil abgeändert oder hinzugefügt wird; in diesem Fall gilt die Anforderung dieses besonderen Teils.
Die einschlägigen Prüfgeräte werden in ISO 18472 beschrieben.
ANMERKUNG Zusätzliche Anforderungen für spezifische Prüfindikatoren (Indikatoren der Klasse 2) sind in ISO 11140-3,
ISO 11140-4 und ISO 11140-5 angegeben.
Reģistrācijas numurs (WIID)
31474
Darbības sfēra
1.1 Dieser Teil von ISO 11140 legt allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren für Indikatoren fest, die
deren Exposition gegenüber Sterilisationsverfahren durch physikalische und/oder chemische Veränderungen
von Substanzen sichtbar machen und die dazu verwendet werden, um die Erreichung einer oder mehrerer
Variablen zu überwachen, die für ein Sterilisationsverfahren erforderlich sind. Sie sind in ihrer Wirkung vom
Vorhandensein oder der Abwesenheit eines lebenden Organismus unabhängig.
ANMERKUNG Als biologische Prüfsysteme werden diejenigen Prüfungen angesehen, die für ihre Auswertung vom
Nachweis der Lebensfähigkeit eines Organismus abhängig sind. Prüfsysteme dieser Art werden in der Normenreihe
ISO 11138 für biologische Indikatoren (BI) behandelt.
1.2 Die Anforderungen und Prüfverfahren dieses Teils von ISO 11140 gelten für alle Indikatoren, die in
nachfolgenden Teilen von ISO 11140 festgelegt werden, außer wenn die Anforderung in einem nachfolgenden
Teil abgeändert oder hinzugefügt wird; in diesem Fall gilt die Anforderung dieses besonderen Teils.
Die einschlägigen Prüfgeräte werden in ISO 18472 beschrieben.
ANMERKUNG Zusätzliche Anforderungen für spezifische Prüfindikatoren (Indikatoren der Klasse 2) sind in ISO 11140-3,
ISO 11140-4 und ISO 11140-5 angegeben.