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1) Diese Europäische Norm enthält die allgemein üblichen Anforderungen an die Ausführung von Tragwerken aus Beton. Sie gilt sowohl für Ortbetonarbeiten als auch für die Ausführung unter Verwendung von Betonfertigteilen.
2) Diese Norm setzt voraus, dass die bautechnischen Unterlagen für die Bauausführung alle relevanten Anforderungen enthalten, die für das jeweilige Tragwerk von Bedeutung sind.
3) Diese Norm ist sowohl für dauerhafte als auch für vorübergehend errichtete Betontragwerke anwendbar.
4) Zusätzliche oder abweichende Anforderungen sollten berücksichtigt und, falls erforderlich, in den bau-technischen Unterlagen angegeben werden, wenn:
a) Leichtbeton;
b) besondere Baustoffe (z. B. Fasern) oder Betonausgangsstoffe;
c) besondere Technologien / neue Bemessungsmethoden
zur Anwendung kommen.
5) (Diese Norm gilt nicht für Betonbauteile, die lediglich als Bauhilfsmaßnahmen bei der Bauausführung dienen.
6) Diese Norm behandelt nicht die Festlegung, Herstellung und Konformität von Beton.
7) Diese Norm gilt nicht für die Herstellung von Betonfertigteilen, die nach Produktnormen gefertigt werden.
8) Diese Norm behandelt keine Gesichtspunkte des Arbeitsschutzes bei der Bauausführung oder Sicher-heitsanforderungen durch Dritte.
9) Diese Norm behandelt keine vertraglichen Aspekte oder Verantwortlichkeiten für die ausgewiesenen Tätigkeiten.
ANMERKUNG Das Konzept dieser Norm sieht vor, dass ergänzende Anforderungen für einzelne Projekte in den bau¬technischen Unterlagen festgelegt werden können. Auf nationaler Ebene können Festlegungen in einem nationalen Anhang erfolgen, oder allgemein in Europäischen Normen für spezielle Anwendungen, z. B. Normen für den Spezial¬tiefbau.
Reģistrācijas numurs (WIID)
32601
Darbības sfēra
1) Diese Europäische Norm enthält die allgemein üblichen Anforderungen an die Ausführung von Tragwerken aus Beton. Sie gilt sowohl für Ortbetonarbeiten als auch für die Ausführung unter Verwendung von Betonfertigteilen.
2) Diese Norm setzt voraus, dass die bautechnischen Unterlagen für die Bauausführung alle relevanten Anforderungen enthalten, die für das jeweilige Tragwerk von Bedeutung sind.
3) Diese Norm ist sowohl für dauerhafte als auch für vorübergehend errichtete Betontragwerke anwendbar.
4) Zusätzliche oder abweichende Anforderungen sollten berücksichtigt und, falls erforderlich, in den bau-technischen Unterlagen angegeben werden, wenn:
a) Leichtbeton;
b) besondere Baustoffe (z. B. Fasern) oder Betonausgangsstoffe;
c) besondere Technologien / neue Bemessungsmethoden
zur Anwendung kommen.
5) (Diese Norm gilt nicht für Betonbauteile, die lediglich als Bauhilfsmaßnahmen bei der Bauausführung dienen.
6) Diese Norm behandelt nicht die Festlegung, Herstellung und Konformität von Beton.
7) Diese Norm gilt nicht für die Herstellung von Betonfertigteilen, die nach Produktnormen gefertigt werden.
8) Diese Norm behandelt keine Gesichtspunkte des Arbeitsschutzes bei der Bauausführung oder Sicher-heitsanforderungen durch Dritte.
9) Diese Norm behandelt keine vertraglichen Aspekte oder Verantwortlichkeiten für die ausgewiesenen Tätigkeiten.
ANMERKUNG Das Konzept dieser Norm sieht vor, dass ergänzende Anforderungen für einzelne Projekte in den bau¬technischen Unterlagen festgelegt werden können. Auf nationaler Ebene können Festlegungen in einem nationalen Anhang erfolgen, oder allgemein in Europäischen Normen für spezielle Anwendungen, z. B. Normen für den Spezial¬tiefbau.