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(1) Diese Europäische Norm gilt für Beton, der für Ortbetonbauwerke, vorgefertigte Betonbauwerke sowie für Fertigteile für Gebäude und Ingenieurbauwerke verwendet wird.
(2) Beton nach dieser Europäischen Norm umfasst:
Normal-, Schwer- und Leichtbeton;
Baustellenbeton, Transportbeton oder in einem Fertigteilwerk hergestellten Beton;
verdichteten oder selbstverdichtenden Beton, der — abgesehen von künstlich eingeführten Luftporen — keinen nennenswerten Anteil an eingeschlossener Luft enthält.
(3) Diese Norm legt Anforderungen fest an:
Betonausgangsstoffe;
Eigenschaften von Frischbeton und Festbeton und deren Nachweise;
Einschränkungen für die Betonzusammensetzung;
Festlegung des Betons;
Lieferung von Frischbeton;
Verfahren der Produktionskontrolle;
Konformitätskriterien und Beurteilung der Konformität.
(4) Andere Europäische Normen für besondere Produkte, z. B. Betonfertigteile, oder für Verfahren innerhalb des Anwendungsbereiches dieser Norm können Abweichungen von dieser Norm erfordern oder erlauben.
(5) Für spezifische Anwendungen können zusätzliche oder abweichende Anforderungen in anderen Europäischen Normen angegeben sein, z. B. für:
Beton für Straßen und andere Verkehrsflächen (z. B. Fahrbahnbefestigungen aus Beton nach
EN 13877-1);
besondere Techniken (z. B. Spritzbeton nach EN 14487).
(6) Ergänzende Anforderungen oder andere Prüfverfahren dürfen für besondere Betonarten und Anwendungen festgelegt werden, z. B. für:
Beton für massige Bauwerke (z. B. Dämme);
Trockenbeton;
Beton mit Dmax ≤ 4 mm (Mörtel);
selbstverdichtenden Beton (SVB) mit leichten oder schweren Gesteinskörnungen oder mit Fasern;
Beton mit haufwerksporigem Gefüge (z. B. Dränbeton für die Entwässerung).
(7) Diese Norm gilt nicht für:
Porenbeton;
Schaumbeton;
Beton mit einer Rohdichte von weniger als 800 kg/m3;
Feuerfestbeton.
(8) Diese Norm enthält keine Anforderungen hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit zum Schutz der Arbeiter während der Herstellung und Lieferung des Betons.
Reģistrācijas numurs (WIID)
36359
Darbības sfēra
(1) Diese Europäische Norm gilt für Beton, der für Ortbetonbauwerke, vorgefertigte Betonbauwerke sowie für Fertigteile für Gebäude und Ingenieurbauwerke verwendet wird.
(2) Beton nach dieser Europäischen Norm umfasst:
Normal-, Schwer- und Leichtbeton;
Baustellenbeton, Transportbeton oder in einem Fertigteilwerk hergestellten Beton;
verdichteten oder selbstverdichtenden Beton, der — abgesehen von künstlich eingeführten Luftporen — keinen nennenswerten Anteil an eingeschlossener Luft enthält.
(3) Diese Norm legt Anforderungen fest an:
Betonausgangsstoffe;
Eigenschaften von Frischbeton und Festbeton und deren Nachweise;
Einschränkungen für die Betonzusammensetzung;
Festlegung des Betons;
Lieferung von Frischbeton;
Verfahren der Produktionskontrolle;
Konformitätskriterien und Beurteilung der Konformität.
(4) Andere Europäische Normen für besondere Produkte, z. B. Betonfertigteile, oder für Verfahren innerhalb des Anwendungsbereiches dieser Norm können Abweichungen von dieser Norm erfordern oder erlauben.
(5) Für spezifische Anwendungen können zusätzliche oder abweichende Anforderungen in anderen Europäischen Normen angegeben sein, z. B. für:
Beton für Straßen und andere Verkehrsflächen (z. B. Fahrbahnbefestigungen aus Beton nach
EN 13877-1);
besondere Techniken (z. B. Spritzbeton nach EN 14487).
(6) Ergänzende Anforderungen oder andere Prüfverfahren dürfen für besondere Betonarten und Anwendungen festgelegt werden, z. B. für:
Beton für massige Bauwerke (z. B. Dämme);
Trockenbeton;
Beton mit Dmax ≤ 4 mm (Mörtel);
selbstverdichtenden Beton (SVB) mit leichten oder schweren Gesteinskörnungen oder mit Fasern;
Beton mit haufwerksporigem Gefüge (z. B. Dränbeton für die Entwässerung).
(7) Diese Norm gilt nicht für:
Porenbeton;
Schaumbeton;
Beton mit einer Rohdichte von weniger als 800 kg/m3;
Feuerfestbeton.
(8) Diese Norm enthält keine Anforderungen hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit zum Schutz der Arbeiter während der Herstellung und Lieferung des Betons.