Projekta Nr.FprEN 206-3
Nosaukums(1) Dieses Dokument legt zusätzlich zu FprEN 206 1 Anforderungen an die Ausgangsstoffe, Festlegung und Konformitätskontrolle von Beton fest, der verwendet wird in:  Bohrpfählen, die nach EN 1536 hergestellt werden;  Schlitzwänden, die nach EN 1538 hergestellt werden;  Ortbeton-Verdrängungspfählen, die nach EN 12699 hergestellt werden;  Mikropfählen, die nach EN 14199 hergestellt werden. ANMERKUNG 1 Die Anforderungen, die in diesem Dokument bereitgestellt werden, sind in Übereinstimmung mit FprEN 206 1:2025, 7.2 Festlegungen für Beton nach Eigenschaften, festgelegt. (2) Dieses Dokument kann auch für andere als die vorstehend aufgeführten Anwendungen bei besonderen geotechnischen Arbeiten gelten. ANMERKUNG 2 Für andere besondere geotechnische Arbeiten als die in Absatz (1) aufgeführten (z.B. Dichtwände oder temporäre Bauwerke) können die am Ort der Verwendung geltenden Regeln Bestimmungen über Zementarten und Eignung, Mindestgesamtbindemittelgehalt, Mindestgehalt an Mehlkorn, Höchstwert des Wasser-Gesamtbindemittelverhältnisses, Zielwerte für Eigenschaften von Frischbeton und höchstzulässige Grenzabweichungen für Zielwerte umfassen, die von den Regeln in FprEN 206 1 abweichen. (3) Dieses Dokument beruht auf der Annahme, dass die Festlegung auf Betrachtungen einschließlich der Standortbedingungen und der Bedingungen für die Ausführung von Beton, der bei speziellen geotechnischen Arbeiten verwendet wird, basiert. ANMERKUNG 3 Hinweise für die Festlegung von Beton, der bei speziellen geotechnischen Arbeiten verwendet wird, können Anhang A entnommen werden. (4) In Anhang C sind Anforderungen festgelegt, die für plastischen Beton gelten, der üblicherweise für nichttragende Bauwerke und Grundwasserschutzwände (Dichtwände) verwendet wird.
Reģistrācijas numurs (WIID)79326
Darbības sfēra(1) Dieses Dokument legt zusätzlich zu FprEN 206 1 Anforderungen an die Ausgangsstoffe, Festlegung und Konformitätskontrolle von Beton fest, der verwendet wird in:  Bohrpfählen, die nach EN 1536 hergestellt werden;  Schlitzwänden, die nach EN 1538 hergestellt werden;  Ortbeton-Verdrängungspfählen, die nach EN 12699 hergestellt werden;  Mikropfählen, die nach EN 14199 hergestellt werden. ANMERKUNG 1 Die Anforderungen, die in diesem Dokument bereitgestellt werden, sind in Übereinstimmung mit FprEN 206 1:2025, 7.2 Festlegungen für Beton nach Eigenschaften, festgelegt. (2) Dieses Dokument kann auch für andere als die vorstehend aufgeführten Anwendungen bei besonderen geotechnischen Arbeiten gelten. ANMERKUNG 2 Für andere besondere geotechnische Arbeiten als die in Absatz (1) aufgeführten (z.B. Dichtwände oder temporäre Bauwerke) können die am Ort der Verwendung geltenden Regeln Bestimmungen über Zementarten und Eignung, Mindestgesamtbindemittelgehalt, Mindestgehalt an Mehlkorn, Höchstwert des Wasser-Gesamtbindemittelverhältnisses, Zielwerte für Eigenschaften von Frischbeton und höchstzulässige Grenzabweichungen für Zielwerte umfassen, die von den Regeln in FprEN 206 1 abweichen. (3) Dieses Dokument beruht auf der Annahme, dass die Festlegung auf Betrachtungen einschließlich der Standortbedingungen und der Bedingungen für die Ausführung von Beton, der bei speziellen geotechnischen Arbeiten verwendet wird, basiert. ANMERKUNG 3 Hinweise für die Festlegung von Beton, der bei speziellen geotechnischen Arbeiten verwendet wird, können Anhang A entnommen werden. (4) In Anhang C sind Anforderungen festgelegt, die für plastischen Beton gelten, der üblicherweise für nichttragende Bauwerke und Grundwasserschutzwände (Dichtwände) verwendet wird.
StatussIzstrādē
ICS grupa91.100.30