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Diese Norm gilt für gasbefeuerte Zentralheizungskessel, die vom Hersteller bezeichnet werden als "Brennwertkessel": der Typen B (ausgenommen Geräte ohne Gebläse) und C, die mit einem oder mehreren gasförmigen Brennstoffen der drei Gasfamilien betrieben werden, und deren Nennwärmebelastung gleich oder kleiner ist als 70 kW. Diese Norm gilt nur für die Baumusterprüfung.
Reģistrācijas numurs (WIID)
2727
Darbības sfēra
Diese Norm gilt für gasbefeuerte Zentralheizungskessel, die vom Hersteller bezeichnet werden als "Brennwertkessel": der Typen B (ausgenommen Geräte ohne Gebläse) und C, die mit einem oder mehreren gasförmigen Brennstoffen der drei Gasfamilien betrieben werden, und deren Nennwärmebelastung gleich oder kleiner ist als 70 kW. Diese Norm gilt nur für die Baumusterprüfung.