Projekta Nr.EN 15502-2-1:2012
NosaukumsDiese Europäische Norm legt die allgemeinen Anforderungen und Prüfmethoden insbesondere für den Bau, die Sicherheit, die Gebrauchstauglichkeit und den Energieeinsatz sowie die Klassifizierung und Kenn-zeichnung von gasbefeuerten Heizkesseln fest, die mit atmosphärischen Brennern mit oder ohne Gebläse der mit Vormischbrenner ausgerüstet sind und nachfolgend kurz „Kessel“ genannt werden. Wenn das Wort Kessel benutzt wird, soll es als Kessel einschließlich seiner Verbindungsstücke, Rohr und Windschutzeinrichtung, falls vorhanden, gelesen werden. Diese Europäische Norm schließt gasgefeuerte Zentralheizungskessel der Bauarten C1 bis C9 und der Bauarten B2, B3 und B5 entsprechend der Einteilung in CEN/TR 1749:2009 ein: a) die eine Nennwärmebelastung (bezogen auf den Heizwert) von nicht mehr als 1 000 kW haben; b) die mit einem oder mehreren brennbaren Gasen der drei Gasfamilien mit den in EN 437 genannten Drücken betrieben werden; c) bei denen die Temperatur der Wärme leitenden Flüssigkeit unter normalen Betriebsbedingungen 105 °C nicht überschreitet; d) deren maximaler wasserseitiger Betriebsdruck 6 bar nicht überschreitet; e) bei denen sich unter bestimmten Bedingungen Kondenswasser bilden kann oder nicht bilden kann; f) die vom Hersteller als „Brennwertgeräte“, als „Niedertemperaturkessel“ oder als „Standardkessel“ bezeichnet werden. Wenn keine Angabe gemacht wird, wird der Kessel als Standardkessel betrachtet; g) die dafür vorgesehen sind entweder im Innenraum oder im Außenbereich an einer teilweise geschützten Stelle aufgestellt zu werden; h) die dafür vorgesehen sind, nach dem Durchlaufprinzip oder nach dem Speicherprinzip Warmwasser herzustellen, wobei das Ganze als eine Einheit vertrieben wird; i) die entweder für geschlossene oder offene Wassersysteme ausgelegt sind; j) die entweder modulierende oder nicht modulierende Kessel sind. Diese europäische Norm beschreibt die Anforderungen für Kessel mit bekannter Bauweise. Für Kessel mit alternativer Bauweise, die eventuell nicht vollständig durch diese oder eine spezielle Norm abgedeckt werden, soll das Risiko, das mit dieser alternativen Bauweise verbunden ist, abgeschätzt werden. Ein Beispiel für eine Bewertungsmethode, die auf Risikoanalyse beruht und die wesentlichen Anforderungen der Gasgeräterichtlinie abdeckt, wird in Abschnitt 11 beschrieben. Diese europäische Norm behandelt nicht alle Anforderungen für: k) Geräte die dafür ausgelegt sind an ein Gasnetz angeschlossen zu werden wo die Qualität des verteilten Gases über die Lebensdauer des Gerätes wahrscheinlich stark schwankt (siehe Anhang DD); l) Geräte, die Abgasklappen nutzen; m) Geräte der Arten B21, B31, B51, C21, C41, C51, C61, C71 und C81; n) C7 Geräte, die eine Nennwärmebelastung (auf Basis des Heizwertes) von 70 kW überschreiten; o) Geräte, die flexible Kunststoffabzüge beinhalten; p) Geräte, die dafür ausgelegt sind an ein gemeinsames Abgasrohrsystem angeschlossen zu werden, das bei Überdruck arbeiten soll (beispielsweise Ca); q) Geräte, die dafür ausgelegt sind an einen gemeinsamen Abgaskreislauf angeschlossen zu werden, das bei Überdruck arbeiten soll (beispielsweise Cb); r) Geräte, die für den Anschluss an eine (gemeinsame) mechanische Abführung der Abgase vorgesehen sind.
Reģistrācijas numurs (WIID)34744
Darbības sfēraDiese Europäische Norm legt die allgemeinen Anforderungen und Prüfmethoden insbesondere für den Bau, die Sicherheit, die Gebrauchstauglichkeit und den Energieeinsatz sowie die Klassifizierung und Kenn-zeichnung von gasbefeuerten Heizkesseln fest, die mit atmosphärischen Brennern mit oder ohne Gebläse der mit Vormischbrenner ausgerüstet sind und nachfolgend kurz „Kessel“ genannt werden. Wenn das Wort Kessel benutzt wird, soll es als Kessel einschließlich seiner Verbindungsstücke, Rohr und Windschutzeinrichtung, falls vorhanden, gelesen werden. Diese Europäische Norm schließt gasgefeuerte Zentralheizungskessel der Bauarten C1 bis C9 und der Bauarten B2, B3 und B5 entsprechend der Einteilung in CEN/TR 1749:2009 ein: a) die eine Nennwärmebelastung (bezogen auf den Heizwert) von nicht mehr als 1 000 kW haben; b) die mit einem oder mehreren brennbaren Gasen der drei Gasfamilien mit den in EN 437 genannten Drücken betrieben werden; c) bei denen die Temperatur der Wärme leitenden Flüssigkeit unter normalen Betriebsbedingungen 105 °C nicht überschreitet; d) deren maximaler wasserseitiger Betriebsdruck 6 bar nicht überschreitet; e) bei denen sich unter bestimmten Bedingungen Kondenswasser bilden kann oder nicht bilden kann; f) die vom Hersteller als „Brennwertgeräte“, als „Niedertemperaturkessel“ oder als „Standardkessel“ bezeichnet werden. Wenn keine Angabe gemacht wird, wird der Kessel als Standardkessel betrachtet; g) die dafür vorgesehen sind entweder im Innenraum oder im Außenbereich an einer teilweise geschützten Stelle aufgestellt zu werden; h) die dafür vorgesehen sind, nach dem Durchlaufprinzip oder nach dem Speicherprinzip Warmwasser herzustellen, wobei das Ganze als eine Einheit vertrieben wird; i) die entweder für geschlossene oder offene Wassersysteme ausgelegt sind; j) die entweder modulierende oder nicht modulierende Kessel sind. Diese europäische Norm beschreibt die Anforderungen für Kessel mit bekannter Bauweise. Für Kessel mit alternativer Bauweise, die eventuell nicht vollständig durch diese oder eine spezielle Norm abgedeckt werden, soll das Risiko, das mit dieser alternativen Bauweise verbunden ist, abgeschätzt werden. Ein Beispiel für eine Bewertungsmethode, die auf Risikoanalyse beruht und die wesentlichen Anforderungen der Gasgeräterichtlinie abdeckt, wird in Abschnitt 11 beschrieben. Diese europäische Norm behandelt nicht alle Anforderungen für: k) Geräte die dafür ausgelegt sind an ein Gasnetz angeschlossen zu werden wo die Qualität des verteilten Gases über die Lebensdauer des Gerätes wahrscheinlich stark schwankt (siehe Anhang DD); l) Geräte, die Abgasklappen nutzen; m) Geräte der Arten B21, B31, B51, C21, C41, C51, C61, C71 und C81; n) C7 Geräte, die eine Nennwärmebelastung (auf Basis des Heizwertes) von 70 kW überschreiten; o) Geräte, die flexible Kunststoffabzüge beinhalten; p) Geräte, die dafür ausgelegt sind an ein gemeinsames Abgasrohrsystem angeschlossen zu werden, das bei Überdruck arbeiten soll (beispielsweise Ca); q) Geräte, die dafür ausgelegt sind an einen gemeinsamen Abgaskreislauf angeschlossen zu werden, das bei Überdruck arbeiten soll (beispielsweise Cb); r) Geräte, die für den Anschluss an eine (gemeinsame) mechanische Abführung der Abgase vorgesehen sind.
StatussAtcelts
ICS grupa27.060.30
91.140.10