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Diese Norm behandelt die Anforderungen und die Prüfmethoden im Hinblick auf die Konstruktion, die Sicherheit, die Gebrauchstauglichkeit und den wirtschaftlichen Einsatz von Energie sowie die Klassifizierung und die Kennzeichnung von gasbeheizten Zentralheizungskesseln mit atmosphärischen Brennern, mit gebläseunterstützten atmosphärischen Brennern oder mit voll vorgemischten Brennern, die im weiteren Verlauf als Kessel bezeichnet werden.
Diese Norm behandelt, wie in 4.2 aufgelistet, Kessel der Bauart C:
- die ein oder mehrere Brenngase der drei Gasfamilien bei den in den Tabellen 14 und 15 angegebenen Drücken verwenden;
- die Nennwärmebelastung (bezogen auf den Heizwert) über 70 kW, aber nicht über 1000 kW (einschließlich der Kombikessel) haben;
bei denen die Temperatur der Wärme übertragenden Flüssigkeit beim üblichen Betrieb 105 °C nicht überschreitet;
- bei denen der höchste Betriebsdruck im Wasserkreislauf 6 bar nicht überschreitet;
- bei denen unter bestimmten Umständen Kondensation eintreten kann.
Die Norm gilt sowohl für Kessel mit geschlossenem als auch mit offenem Wasserkreislauf.
Diese Norm enthält nicht alle für Kessel erforderlichen Anforderungen:
- die im Freien oder in Wohnräumen aufgestellt werden;
- die dauerhaft mit mehr als einem Abgasstutzen ausgerüstet sind;
- der Bauart Brennwertkessel;
- die an eine gemeinsame Abgasanlage mit mechanischer Abgasabführung anzuschließen sind;
- der Bauarten C41, C51, C61 C71 und C81;
- die in Übereinstimmung mit EN 676 mit einem Gebläsebrenner ausgerüstet sind;
- die Warmwasser für den sanitären Bedarf erzeugen.
Diese Norm gilt nur für Typprüfungen.
Reģistrācijas numurs (WIID)
26076
Darbības sfēra
Diese Norm behandelt die Anforderungen und die Prüfmethoden im Hinblick auf die Konstruktion, die Sicherheit, die Gebrauchstauglichkeit und den wirtschaftlichen Einsatz von Energie sowie die Klassifizierung und die Kennzeichnung von gasbeheizten Zentralheizungskesseln mit atmosphärischen Brennern, mit gebläseunterstützten atmosphärischen Brennern oder mit voll vorgemischten Brennern, die im weiteren Verlauf als Kessel bezeichnet werden.
Diese Norm behandelt, wie in 4.2 aufgelistet, Kessel der Bauart C:
- die ein oder mehrere Brenngase der drei Gasfamilien bei den in den Tabellen 14 und 15 angegebenen Drücken verwenden;
- die Nennwärmebelastung (bezogen auf den Heizwert) über 70 kW, aber nicht über 1000 kW (einschließlich der Kombikessel) haben;
bei denen die Temperatur der Wärme übertragenden Flüssigkeit beim üblichen Betrieb 105 °C nicht überschreitet;
- bei denen der höchste Betriebsdruck im Wasserkreislauf 6 bar nicht überschreitet;
- bei denen unter bestimmten Umständen Kondensation eintreten kann.
Die Norm gilt sowohl für Kessel mit geschlossenem als auch mit offenem Wasserkreislauf.
Diese Norm enthält nicht alle für Kessel erforderlichen Anforderungen:
- die im Freien oder in Wohnräumen aufgestellt werden;
- die dauerhaft mit mehr als einem Abgasstutzen ausgerüstet sind;
- der Bauart Brennwertkessel;
- die an eine gemeinsame Abgasanlage mit mechanischer Abgasabführung anzuschließen sind;
- der Bauarten C41, C51, C61 C71 und C81;
- die in Übereinstimmung mit EN 676 mit einem Gebläsebrenner ausgerüstet sind;
- die Warmwasser für den sanitären Bedarf erzeugen.
Diese Norm gilt nur für Typprüfungen.